Ratsprotokoll vom 16. Dezember 1892

Für die Einhebung der Verbrauchsumlage auf gebrannte geistige Flüssigkeiten ist die Bewilligung seitens des hochlöblichen oberoesterreichischen Landes-Ausschusses erforderlich. Das Comite beantragt, um diese Bewilligung einzuschreiten. 4. Die Einhebung 30 % igen Versehrungssteuer Zuschlage und zwar. a. für Wein und Obstmost 2.500 fl b. für Fleisch 6.000 fl daher Summe der Verzehrungssteuer Zuschläge 8.500 fl Auch für die Einhebung dieser Verzehrungssteuer Zuschläge ist die Bewilligung sei tens des hochlöblichen Landes-Ausschusses erforderlich. Das Comite beantragt, um diese Bewilligung einzuschreiten. Die gesammten Umlagen und Zuschläge erscheinen also eingestellt mit 257.000 fl XV. Kautschillinge für verkäufte Realitäten XVI. Andere ausserordentliche Einnahmen und zwar, Rückvergütungsquote für die Kosten der Wasserleitung im Hause des Herrn Bruckschweiger 43 fl XVII. Einnahmen aus Credit-Operationen Die ausserordentlichen Einnahmen belaufen sich somit auf 257.643 fl Wurden dieser Summe obige 302.566 fl gegen übergestellt, so ergibt sich also mit Ende 1893 nur mehr ein Abgang pr 45.523 fl welcher restliche Abgang in den Praeliminarien 1894 und 1895 durch die laufenden Einnahmen ordentlich zu decken sein wird.

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