Es liegen vor die vom Amte nach gepflogener Berathung mit dem Herrn Bürgermeister und dem Referenten des Gemeinderathes Herrn Dr. Johann Hochhauser ausgearbeiteten Praeliminarien für die Gebahrung bei der Stadtkassa, bei den städtischen VersorgungsAnstalten und die Praeliminarien der milden Stiftungen für das Jahr 1893. Diese Praeliminarien sind laut Kundmachung vom 12. November 1892 Z. 23443 gemäß § 50 Punkt 2. Absatz 4 des Gemeindestatutes durch vierzehn Tage zur oeffentlichen Einsicht aufgelegt und wurden lauf Amtsbericht vom 26. November 1892 Z 24691 gegen die aufgelegt gewesenen Praeliminarien keinerlei Einwendung erhoben. Das Berathungs-Comité hat sodann am 10. December 1892 die Praelimmarien eingehend überprüft und legt dieselben vor mit folgenden Amtsbericht. Im Jahre 1891 war zur vollständigen Bedeckung der Kosten für die ausserordentlichen Auslagen für Schul-, Strassen- und Kanalbauten die Aufnahme einer schwebenden Schuld von 100.000 fl praeliminiert. Infolge verschiedener Mehrauslagen stellte sich der thatsächliche Bedarf auf 122.000 fl, wozu aber noch durch den später beschlossenen Brückenbau weitere 73.000 fl kamen, so daß schlüßlich mit einem Abgange von 195.000 fl zu rechnen war.
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