derathes anderer Gesinnung sei. Er sei daher nicht für die Erhöhung des Beitrages auf 50 f, sondern stimme für den Sectionsantrag: (Herr G.R. Ritzinger. - Richtig) Herr G.R. Dr. Angermann erwiedert, daß der deutsche Schulverein kein politischer, sondern ein nationaler Verein sei, daß er sein wohlthätiges Wirken ohne Unterschied ob die Bevölkerung clerical oder liberal sei, für die deutsche Nation in Oesterreich entfalle. Bei der nun vom Herrn Vorsitzenden eingeleiteten Abstimmung wird der Antrag Dr. Angermann mit allen gegen 2 Stimmen (Lintl, Ritzinger) angenommen. 15. Das Amt legt den Ausweis der rückständigen Gemeinde-Umlagen pro 1891 im Gesammtbetrage von 196 fl 85 xr vor. Die Section beantragt die vorangeführten uneinbringlichen vom Jahre 1891 rückständigen Gemeinde Umlagen im Betrage von 196 fl 84 xr in Abschreibung zu bringen, wozu der löbliche Gemeinderath die Bewilligung ertheilen möge. Einstimmig angenommen. - Z. 25698 16. Das städtische Kassaamt erstattet folgenden Bericht: Mit Beschluss des löblichen Gemeinderathes vom 24. Mai 1889 Z. 8323 wurde sämmtlichen Steuerträgern die Einzahlung der Gemeinde Umlagen in zwei Raten bewilliget und als erster Falligkeits-Termin der Monat Juni und als zweiter Fälligkeits-Termin der Monat November festgesetzt. Ungeachtet dieser im Interesse der umlagen
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