Die Section beantragt. Der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen, auch im Jahre 1893, eine Verbrauchs-Umlage auf gebrannte, geistige Flüssigkeiten in der Höhe von 2 fl per Hectoliter einzuheben und mit der Abfindung den Herrn Bürgermeister zu betrauen. Hierüber ist die diesbezügliche Kundmachung auszufertigen und als Termin zur Einbringung der Abfindungsbeträge der 31. December 1892 festzusetzen. Einstimmig angenommen. - Z 23715 Herr Bürgermeister überträgt den Vorsitz an Herrn Vicebürgermeister und verläßt den Sitzungs-Saal. 9. Herr Johann Berger, Juwelier und Realitätenbesitzer ersucht ihm die Gemeindejagd auf weitere fünf Jahre unter den bisherigen Bedingnissen zu verpachten. Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath wolle dem Herrn Johann Berger die Gemeindejagd unter den bisherigen Pachtbedingungen auf weitere fünf Jahre, das ist vom 1. Februar 1893 bis Ende Jänner 1898 überlassen. Einstimmig angenommen. - Z 23765 Herr Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz.
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