Dr. Friedrich Höfner und Emil Göppl geprüft und richtig befunden. Wird genehmigend zur Kenntnis genommen. - Z. 23635, 24995. 8. Das Amt erstattet folgenden Bericht: Im Verwaltungsjahre 1892 wurde gemäß des Gemeinderathsbeschlusses vom 20. November 1891 für den Verbrauch von gebrannten geistigen Flüssigkeiten eine Verbrauchsumlage von 2 xr per Liter eingehoben. Bei Beibehaltung dieser Umlage für das Jahr 1893 wäre die angeschlossene Kundmachung zu erlassen und der Herr Bürgermeister mit dem Abschlusse der Abfindungs-Verträge für von hiesigen Geschäftstreibenden einzuführende Spirituosenmengen zu betrauen. Im Jahre 1892 haben sich nachstehende Geschäftsleute abgefunden. 1. Herr Gustav Gschaider mit 108 fl 2. Herr Gottfrend Reiss 100 fl 3. Josef Peteler 96 fl 4. Josef Demelbauer 60 fl 5. Frau Anna Skalla 60 fl zusammen daher 424 fl Vom 1. Jänner bis 31. Oktober 1892 wurden von nicht abgefundenen Partheien eingeführt 318 Hecl. 17. Lit und hiezu entrichtet 656 fl 35 xr zusammen 1066 fl 35 xr Steyr, am 12. Novemb 1892. - Der Amtsleiter Fritz Hähnel
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