eine Verpflegungsgebühr von nur 50 Kreuzer eingehoben wurde und die geaenderten Verhältnisse durch welche die Einhebung einer höheren Verpflegungsgebühr motivirt wird, erst seit kurzen bestehen. Die definitive Festsetzung der Verpflegungsgebühr wird sich im Sinne der bestehenden Ministerialverordnungen erst nach Ablauf eines dreijährigen Bestandes des oeffentlichen Krankenhauses auf Grund der dann vorzulegenden Rechnungsabschlüsse empfehlen. Die Stadtgemeinde Steyr hat zufolge Berichtes derselben ddto. 21. September 1892, Zahl 20246, seit 1. Jänner 1892 eine Verpflegungsgebühr von 80 Kreuzer eingehoben, während Daten über die eingehobene respective in Aussicht genommenen Verpflegungsgebühr II. Classe überhaupt fehlen. Die Stadtgemeinde Vorstehung wird daher unter Einem angewiesen, in
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