meinde Steyr mit Rücksicht auf die neuerlich geltend gemachten Gründe zu den Kosten des nunmehr vollendeten Neubaues der im Zuge der Leonsteiner Landstrasse gelegenen sogenannten unteren Ennsbrücke ausser den mit Landtags Beschluss vom 13. April 1892 bewilligten Beitrag pr 4000 fl den seinerzeit bereits von der hochlöblichen Finanz-Section des hohen Landtages beantragt gewesenen weiteren Beitrag pr 8000 fl, zahlbar in zwei Jahresraten zu bewilligen. Einstimmig angenommen. - Z 22134 II. Section. Referent Herr Sections-Obmann Gemeinderath Mathias Perz. 4. Das städtische Kassaamt erstattet über die Gebahrung bei der Stadtkasse in den Monaten August und
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