chung vom Bauplane gegen sogleiche Anzeige gestatte, was im vorliegenden Falle geschehen sei. Der Recurrent solle daher seine vermeintlichen Ansprüche im Civilrechtswege geltend machen. Der Sectionsantrag wird hierauf einstimmig angenommen. Z 16550 3. Der Recurs des Johann Angerschmied gegen die Entscheidung des Armenrathes Steyr am 29. Juni d.Js. Zahl 296 AR. wird gemäß des Sectionsantrages einstimmig abgewiesen. II. Section. Referent Herr Sections-Obmann G. R. Mathias Perz. 4. Das städt. Kassaamt erstattet über die Gebahrung der Stadtkasse in den Monaten Juni und Juli 1892 folgende Berichte: Einnahmen im Monate Juni 1892 23.686 63 1/2 Kasserest vom Vormonat 4.020 96 Gesammt Einnahmen im Monate Juni 1892 27.707 59 1/2 Ausgaben im Monate Juni 1892 19.268 55 1/2 Kasserest für den Monat Juli 1892 8.439 4 und betrugen bis inclusive Juni 1892 Die gesammten Einnahmen 234.380 44 1/2 die do. Ausgaben 225.941 40 1/2 Stadtkassaamt Steyr, am 30. Juni 1892. - J. Paarfusser Stadtkassier V. Jandaurek Controlor. Resultat über die Gebahrung bei der Stadtkassa in Steyr im Monate Juli 1892 Einnahmen im Monate Juli 1892 55.089 85 1/2 Kassarest vom Vormonat 8439 4 Gesammt Einnahmen im Monate Juli 1892 63.528 89 1/2 Ausgaben im Monate Juli 1892 50.116 96 1/2 Kassarest für den Monat August 1892 13.411 93 und betrugen bis inclusive Juli 1892 Die gesammten Einnahmen 289.470 30 die do. Ausgaben 276.058 37 Stadtkassaamt Steyr am 31. Juli 1892 J. Paarfusser Stadtkassier. - W. Jandaurek. Kassacontrolor.
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