Ratsprotokoll vom 2. September 1892

Herr G.R. Georg Lintl betont, daß Franz und Secunda Auer den Bau nicht plangemäss ausgeführt haben und glaubt der Gemeinderath solle auf die genaue Einhaltung des genehmigten Bauplanes dringen. Herr Gemeinderath Leopold Anzengruber bemerkt, daß die Bausection zur Localaugenscheins-Commission nicht zugezogen wurde. Herr G.R. Josef Turek ist für die Aufnahme eines Localaugenscheines Seitens der Bausection. Herr Amtsleiter Fritz Hähnel erläutert den Rechtsstandpunkt in dieser Angelegenheit, die I. Instanz zur Entscheidung in Bausachen sei die StadtgemeindeVorstehung, nur in jenen Fällen wo öffentliches Interesse vorliege, müssen die Mitglieder der Bausection geladen werden, um das Interesse der Gemeinde zu vertreten. Hier handle es sich um einen Privatbaue, bei welchen das Interesse der Gemeinde in keiner Weise berührt wird. In der Bevölkerung sei die irrthümliche Ansicht verbreitet, daß es verbothen sei, ohne Bewilligung des Nachbars im eigenen Hause Fenster mit der Aussicht auf den nachbarlichen Grundzu brechen. Der Nachbar habe nur das Recht die Fenster zu verbauen, sobald nicht andere wohlerworbene Rechte entgegenstehen. Wenn auch der Bauherr im vorliegenden Falle bei dem Localaugenschein erklärt habe, gegen den Grund der Recurrenten keine Fenster zu machen, so müsse berücksichtiget werden, daß die Bauordnung für Stadt Steyr geringe Abwei-

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