ist mein sehnlichster Wunsch. Mit dem Ausdrucke des nochmaligen Dankes zeichnet sich ganz ergebenst Leop. Huber Steyr 5. Juli 1892. Wird zur Kenntniß genommen. Z. 4840 d. Bei Berathung der Frage betreffend die Regulierung der Schlüsselhofgasse wurde seinerzeit vom Gemeinderathe beim Ankauf der erforderlichen Realitäten beschlossen, diejenigen Realitäten, welche nach der Regulierung übrig bleiben, nach deren Adaptierung wieder zu verkaufen. Bezüglich des Hauses Schlüsselhofgasse 10 liegt ein Kaufsanboth seitens der Eheleute Bernhard und Anna Deutsch unter nachfolgenden Punktationen vor: Welche am heutigen Tage zwischen der Stadtgemeinde Steyr einerseits und Herrn Bernhard Deutsch Borstenzurichter und dessen Gattin Frau Anna Deutsch, wohnhaft Steyr Langegasse N. 36 andererseits über den Kauf des Hauses Consc N°. 10 in Ort (Schlüsselhofgasse) errichtet wurden. 1. Die Stadtgemeinde Steyr verkauft und übergibt das ihr gehörige Haus Conscr. N. 16 in Ort an die Ehegatten Bernhard und Anna Deutsch und diese kaufen und übernehmen dasselbe
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