Ratsprotokoll vom 8. Juli 1892

des Herrn Donke nicht hieher gehöre, dieselbe müßte vorerst an die Section geleitet, es handle sich nur um die Erledigung des Gesuches des Herrn Knöpl. Herr Gemeinderath Ritzinger meint der Gemeinderath möge sich zur Entscheidung dieser Sache für nicht competent erklären, da es sich nur um einen Concurrenzkampf handle, den die Concurrenten selbst ausfechten mögen. Herr G.R. Dr. Angermann tritt gegen diese Ansicht ein, da die Gemeinde die Bestellerin und Entlohnerin dieser Arbeiten sei und somit über die Vergebung derselben der G.R. beschliessen müsse; er finde den Sectionsantrag vollkommen gerechtfertiget, da Knöpl für sein Unternehmen ebenfalls besteuert sei, er unterstütze daher den Sectionsantrag. Herr G.R. Ritzinger stellt in Ergänzung seiner früheren Ausführungen den Antrag, die Entscheidung dieser Angelegenheit dem Herrn Bürgermeister zu übertragen. Herr G.R. August Schrader unterstützt den SectionsAntrag, da ja auch bei allen übrigen von der Gemeinde zu vergebenden Arbeiten, wie Tischlerarbeiten etc. die Gewerbetreibenden gleich berücksichtiget werden und es nicht angehe, hier ein Privilegium zu schaffen. daß Herr G.R. Dr. Angermann erklärt, die in Rede stehenden Leistungen nicht von Fall zu Fall entlohnt, sondern als immer

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