Zutheilung der Bestattung Verstorbener aus dem städtischen Sct. Anna Spitale, soweit nicht die Verwandten selbst aus eigener Initiative eine Anordnung treffen, sowie auch die Besorgung von sogenannten Armenleichen zu den aemtlich bestätigten Leichenbestattungs Tarifen Folge gegeben werden, nachdem es von jeher bei der Stadtgemeinde Prinzip ist, die von ihr zu vergebenden Arbeiten oder Leistungen bei gleichen Preisen unter hiezu berechtigte Geschäftsleute möglichst gleichmässig zu vertheilen. Heute sei ferner von Herrn Donke eine Eingabe eingebracht worden in welcher derselbe im Interesse seiner ohnehin gering entlohnten Träger um Beibehaltung des alten Modus ersucht. Hierüber entspinnt sich eine längere Debatte. Herr G.R. Lintl führt zunächst aus, daß er im Armenrathe sowie bei der Berathung der Section gegen die im Sectionsantrage ausgesprochene Erledigung des vorliegenden Gesuches eingetreten sei und habe diese seine Ansicht damit begründet, daß, so lange diese Angelegenheit durch Herrn Donke besorgt worden sei, sich nie ein Anstand ergeben hatte. Er glaube ferner bestimmt, daß sobald diese Arbeiten vertheilt werden die Träger infolge Verdienst-Entganges um Erhöhung ihrer Gebühren Ansuchen werden. Er stelle daher den Antrag, das Gesuch des Herrn Knöpl abzuweisen. Herr G.R. Kautsch betont, daß die Eingabe
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