Ratsprotokoll vom 8. Juli 1892

Raths-Protokoll aufgenommen am 8. Juli 1892 über die diesjährige V. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der kk lf. Stadt Steyr Gegenwärtig. Als Vorsitzender Herr Bürgermeister Johann Berger Der Herr Vicebürgermeister Johann Redl. Die Herren Gemeinderäthe: Mayr Anton Dr. Franz Angermann Perz Mathias Anzengruber Leopold Ritzinger Gustav Dr. Friedrich Höfner. Huber Josef Scholz Johann Lintl Georg Schrader August Jäger v. Waldau Anton Stummer Leopold Kautsch Jakob Turek Josef Dr. Alois Kurz Der Stadt-Secretär Fritz Hähnel als Schriftführer: städt. Concipist Franz Rosenberg. Die Herren G.R. Dr. Johann Hochhauser, Karl Auböck und Emil Göppl haben ihr Fernbleiben von der Sitzung entschuldiget.

Tagesordnung Mittheilungen. I. Section. 1. Ratifizierung eines Grundkaufs-Vertrages. 2. Zustimmung der Stadtgemeinde Steyr zur Anlage eines Industriegeleises beim neuen Sägewerke des Herrn Julius Huber mit Rücksicht auf die Benützung des dort befindlichen oeffentlichen Weges. II. Section 3. Amtsbericht über das Erträgniss des Frühjahrs Markts 1892. 4. Amtsbericht über den Stadtkasse RechnungsAbschluß pro Mai 1892. 5. Ansuchen der oesterreichischen WaffenfabriksGesellschaft um käufliche Ueberlassung eines oeffentlichen Grundes bei Object I. 6. Ansuchen des Herrn Johann Bachner um käufliche Grundüberlassung nächst seinem Anwesen am Wieserfeld. 7. Amtsbericht puncto Wiederversteuerung der Hunde pro 1892/93. 8. Prüfung der Rechnungsabschlüsse pro 1891. 9. Eingabe der Direction der k.k. StaatsoberrealSschule in Steyr um eine Subvention für die Schülerlade.

IV. Section. 10. Verleihung einer Amtmannschen Dienstbothen-Prämie pr 50 fl. 11. Verleihung einer Baron Bachhuberschen Pfründe pr monatlich 7 fl. 12. Ernennung eines neuen Armenvaters für das dritte Armenviertel. 13. Ansuchen des Herrn Franz Knöpl um abwechslungsweise Zutheilung der Besorgung von Spitals- und Armenleichen. Der Herr Vorsitzende constatirt unter Berufung auf § 50.1 alinea 3 des Gemeinde-Statutes die Anwesenheit von zwei Drittheilen des Gemeinderathes, ersucht zu Verificatoren dieses Protokolles die Herren G.R. Dr. Friedrich Höfner, und Jakob Kautsch und erklärt die Sitzung um 3 Uhr nachmittag für eroeffnet: Der Herr Vorsitzende theilt sodann mit daß ihm heute die traurige Pflicht obliege eines durch den Tod entrissenen Freundes und Collegen in pietätvoller Weise zu gedenken, des verdienstvollen Mitgliedes des Gemeinderathes und Senior desselben Herrn Josef Haller (sämmtliche Gemeinderäthe erheben sich von den Sitzen). Der Vorsitzende fährt fort: Herr Josef Haller war ein biederer, ehrenwerther Charakter und ein liebwerther College.

Durch mehr als 25 Jahre habe er als pflichteifriges, thätiges Mitglied des Gemeinderathes und insbesonders als Mitglied der II. Section der Stadtgemeinde grosse Opfer an Mühe und Zeit gebracht. Dieser Verlust berühre den Gemeinderathe schmerzlich und wird der Gemeinderath den Dahingeschiedenen stets ein ehrendes Andenken bewahren. Zum Zeichen der Anerkennung und des Schmerzes über den Verlust mögen sich die Herren wie bereits geschehenvon den Sitzen erheben: Hierauf ersucht der Gemeinderath Herr Dr. Angermann uns Wort und betontdaß der Gemeinderath heute einer weiteren Pflicht der Pietät Genüge zu leisten habe. Vor kurzer Zeit sei der ReichsrathsAbgeordnete und ehemalige Minister Excellenz Dr. Herbst gestorben. Abgesehen davon, daß er Ehrenbürger der Stadt Steyr gewesen, daß er für Steyr in verschiedener Weise gewirkt habe, sei Dr. Herbst der eigentliche Grunder und Schöpfer der oesterreichischen Freiheit des oesterreichischen Verfassungswesens gewesen.

Ueberall wo freiheitliche Gedanken Grund und Boden gefunden haben, sei dessen Hingang mit Schmerz empfunden worden. Er glaube daher, daß die Mitglieder des Gemeinderathes zum Ausdrucke des Schmerzes über den Verlust dieses hochverdienten Mannes der Ehrenbürger der Stadt gewesen, zumal aber weil der Gemeinderath in seiner heutigen Zusammenstellung, freiheitlichen fortschrittlichen Ideen huldige, sich von den Sitzen erheben mögen. Sämmtliche Herren Gemeinderäthe erheben sich von ihren Sitzen. Hierauf ersucht der Herr Vorsitzende dem Amtsleiter Herrn Stadtsecretär Fritz Hähnel folgende Mittheilungen zu erstatten: a. Laut Erlasses des hochlöblichen oberoesterr. Landes-Ausschusses vom 8. Juni d.Js. Zahl 9402 ist an Stelle des bisher bestandenen Actions-Comités zur Hebung der Messer-Industrie ein neues unter der Leitung des hochlöbl. Landesausschusses stehendes Actions-Comité getreten und hat in dieses die Stadt Steyr einen Vertreter zu entsenden. Der Herr Bürgermeister hat für dieses Mandat das bisherige Mitglied des Actions-Comités Herrn G.R. Karl Auböck

nominiert, nachdem er sich bereit erklärt hatte, diese Stelle anzunehmen. Wird genehmigend zur Kenntniß genommen. - Z 12740 b. Vom Ehrenbürger kaisers. Rathe Herrn Dr. Karl Wolf ist folgendes Schreiben eingelangt: Hochgeehrtester Herr Bürgermeister! Durch das geschätzte Schreiben Euer Hochwohlgeboren vom 26. Februar 1892 wurde ich von der erfolgten Verleihung des Ehrenbürgerrechtes der Stadt Steyr in Kenntniß gesetzt und durch die persönliche Uebergabe des Ehren Diploms durch die beiden PT. Herren Vorstände des löblichen Gemeinderathes hoch geehrt. Nachdem ich diese Auszeichnung als eine Anerkennung meiner 33 jährigen Thätigkeit betrachten darf, welche ich der ununterbrochenen Leitung der städtischen Kranken-Anstalt zu Sct. Anna und zeitweise auch anderer städtischen Functionen gewidmet habe, fühle ich mich durch dieselbe ebenso hoch geehrt als erfreut und werde derselben jederzeit mit Stolz angedenk bleiben.

Gestatten mr daher, geehrter Herr Bürgermeister die Bitte dem löblichen Gemeinderathe meinen ergebensten und verbindlichsten Dank gütigst vermitteln zu wollen. Bei diesem Anlasse wollen Euer Hochwohlgeboren den erneuerten Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung genehmigen. - Steyr 1. Juli1892 Dr. Wolf. Kaiserl. Rath. Wird zur Kenntniß genommen. - Z 14601 c. Vom Ehrenbürger Herrn Leopold Huber richtet anher folgendes Schreiben: An den löblichen Gemeinderath der kk lf Stadt Steyr. Mit Sitzungsbeschluß vom 1. April l. Js. hat der löbliche Gemeinderath der k.k lf. Stadt Steyr sich bestimmt gefunden mir das Ehrenbürgerrecht zu verleihen. Mein bescheidenes Werken im Dienste der Gemeinde fand durch diese mir gewordene Auszeichnung eine Anerkennung die mich hoch erfreute. Gestatten Sie daher das ich dafür den ergebensten Dank hiemit abzustatten mir die Ehre gebe. Möge das Gemeinwesen unserer alten Eisenstadt fortan blühen und gedeihen und sich zum Wohle der Bürgerschaft entwickeln. Dieß

ist mein sehnlichster Wunsch. Mit dem Ausdrucke des nochmaligen Dankes zeichnet sich ganz ergebenst Leop. Huber Steyr 5. Juli 1892. Wird zur Kenntniß genommen. Z. 4840 d. Bei Berathung der Frage betreffend die Regulierung der Schlüsselhofgasse wurde seinerzeit vom Gemeinderathe beim Ankauf der erforderlichen Realitäten beschlossen, diejenigen Realitäten, welche nach der Regulierung übrig bleiben, nach deren Adaptierung wieder zu verkaufen. Bezüglich des Hauses Schlüsselhofgasse 10 liegt ein Kaufsanboth seitens der Eheleute Bernhard und Anna Deutsch unter nachfolgenden Punktationen vor: Welche am heutigen Tage zwischen der Stadtgemeinde Steyr einerseits und Herrn Bernhard Deutsch Borstenzurichter und dessen Gattin Frau Anna Deutsch, wohnhaft Steyr Langegasse N. 36 andererseits über den Kauf des Hauses Consc N°. 10 in Ort (Schlüsselhofgasse) errichtet wurden. 1. Die Stadtgemeinde Steyr verkauft und übergibt das ihr gehörige Haus Conscr. N. 16 in Ort an die Ehegatten Bernhard und Anna Deutsch und diese kaufen und übernehmen dasselbe

von ihr um den Kaufschilling von 4500 fl. 2. Dieses Haus wird in vollkommen ausgebautem und fertigen Zustande übergeben und von den Käufern nur in einem solchen Zustande übernommen. Die Uebergabe erfolgt am 1. August 1892 an welchem Tage auch der definitive Kauf errichtet wird und von welchem Zeitpunkte an alle mit dem Besitze dieses Hauses verbundenen Rechte insbesondere der Genußdes Bestandzinses, sowie alle Lasten Waag und Gefahr auf die Käufer übergehen, ebenso auch die Steuern und Abgaben 3. Die Zahlung des Kaufschillinges erfolgt in nachstehender Weise: a. Bei Unterfertigung des Kaufvertrages wird der Theilbetrag pr 2000 fl und bis längstens 1. September 1892 der Restbetrag pr 2500 fl erlegt und findet eine Verzinsung bis dahin nicht statt. 4. Die Stadtgemeinde Steyr verpflichtet sich bis längstens 1. August 1892 nachstehende noch nicht fertig gestellte Arbeiten auf ihre Kosten herzustellen: 1. Die Anschaffung von 9 Stück aeusseren zweiflügligen Fenstern sammt Beschläge Verglasung und Anstrich inclusive Versetzen. 2. Die Herstellung eines Holzzaunes für den Garten.

3. Die Färbelung des ganzen Hauses. 5. Die Käufer verpflichten sich bei Feuer oder Wassergefahr den freien Durchgang von der Schlüsselhofgasse über die zum erkauften Hause gehörige Stiege durch das Vorhaus zur Fischergasse und zurück ohne Entgeld für immerwährende Zeiten zu gestatten und verpflichten sich ferner die zu diesem Hause gehörige Gartenparzelle nur mit niedrigen Kulturen zu bepflanzen, und bewilligen die grundbücherliche Einverleibung dieser eingeräumten Rechte und Verpflichtungen zu Gunsten der Stadtgemeinde Steyr. Kein Theil kann von diesem Vertrage zurücktreten. Die Kosten der Punktationen und der nötigen Schritte bis zum Zeitpunkte der Errichtung des defenitiven Kaufvertrages treffen die Käufer, Steyr, am 1. Juli 1892 - Bernh. Deutsch Anna Deutsch. Herr Gemeinderath Dr. Angermann beantragt diesen Gegenstand der Rechtssection zur Berathung abzutreten und denselben da die Uebergabe des Hauses mit 1. August d. Js. bedungen

ist als einen dringlichen zu behandeln. Herr Gemeinderath Anton von Jaeger meint, dies Angelegenheit auf die Tagesordnung der naechsten Gemeinderaths Sitzung zu setzen. Nachdem der Antrag den vorliegenden Gegenstand als dringlich zu behandeln und sogleich in die Berathung und Beschlußfassung hierüber einzugehen mit Stimmenmehrheit angenommen wurde, stellt die I. Section durch ihren Obmann Herrn Anton von Jäger den Antrag die vorliegenden Punktationen zu genehmigen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. - Z. 12944 Das hohe k.k. Ministerium des Innern hat laut StatthaltereiErlasses vom 28. Mai 1892 Z. 6872/II zu den Kosten der Erbauung der Steyrbrücke einen Staatsbeitrag von 5000 fl bewilligt. Wird zur erfreulichen Kenntniß genommen. - Z. 12414 Sodann wird zur Erledigung der Tagesordnung geschritten. I. Section Referent Herr Sections-Obmann G.R. Anton Jäger von Waldau. 1. Die Section beantragt: Den Entwurf eines Vertrages betreffend den Ankauf von Grundtheilen zum Zwecke der Erweiterung der Sierningerstrasse in Aichet (Parzelle 1352) seitens der Stadtgemeinde von den Ehegatten Alois und Josef Pum und Karl und Johanna Schlager zu genehmigen. Einstimmig angenommen. - Z 14679. 2. Herr Julius Huber Zimmermeister in Steyr beabsichtiget von der Steyrthalbahn

zu seinem Holzplatze in Neulust eine Schleppbahn zu bauen welche die oeffentliche Wegparzelle 883/a übersetzen soll. Die Section beantragt für die Weg Uebersetzung die Zustimmung zu ertheilen. Einstimmung angenommen. - Z. 14439 II. Section. Referent Herr Sections-Obmann Mathias Perz. 3. Das Erträgniss des diesjährigen FrühjahrMarktes beläuft sich laut KassaamtsBericht auf 1679 fl 22 xr, um 386 fl 50 xr mehr als im Vorjahre. Wird zur Kenntnis genommen. - Z 12375 4. Resultat ueber die Gebahrung bei der Stadtkassa in Steyr im Monate Mai 1892 Einnahmen im Monate Mai 1892 30.960 1/2 Kasserest vom Vormonat 4154 47 Gesammt Einnahmen im Monate Mai 1892 38.120 47 1/2 Ausgaben im Monate Mai 1892 34.099 51 1/2 Kasserest für den Monat Juni 1892 4020 96 und betrugen bis inclusive Mai 1892 Die gesammten Einnahmen 210.693 84 die do. Ausgaben 206.672 85 Stadtkassaamt Steyr, am 31. Mai 1892. J. Paarfusser Stadtkassier V. Jandaurec Controlor.

Das Kassa-Journal wurde von den Herren G.R. Mathias Perz und Josef Turek geprüft und richtig befunden. Wird ohne Debatte genehmigend zur Kenntniß genommen. - Zahl 13347 3. Die oesterreichische Waffenfabriks-Gesellschaft ersucht um käufliche Ueberlassung eines oeffentlichen Grundes, beim Object I nach vorliegender Plan-Skizze im Ausmasse von 28 Quadrat Klafter oder 1 ar 1 m2. Die Section beantragt diesem Ansuchen um den Preis von 56 fl Folge zu geben. Einstimmig angenommen. - Z 11816 6. Herr Johann Bachner Besitzer des Hauses N°. 20 am Wieserfeldplatz ersucht um käufliche Ueberlatsung von 25 m2 Strassengrund aus der Parzelle 994/I nach vor liegender Planskizze. Da aus oeffentlichen Rücksichten gegen den Verkauf dieses Grundes ein Anstand nicht vorliegt beantragt die Section dem Ansuchen um den Preis von 14 fl Folge zu geben. Einstimmig angenommen. - Z 12822 7. Laut Amtsberichtes vom 2. Juni geht der Termin für die Versteuerung der Hunde mit 31. Juli 1892 zu Ende. Die Section beantragt die Bundesteuer wie bisher auch für das Jahr 1892/93 mit 3 fl einzuheben und während des Jahres öfters eine Controle vorzunehmen, auch müssen die innerhalb

des Stadtgebiethes verwendeten Zughunde insbesondere die vor den Milch- und Marktwagen gespannten Hunde mit einem vorschriftsmässigen Beisskorbe versehen sein, das Mitnehmen der Hunde in Gastund Kaffeehäuser sei strengstens untersagt. Die betreffende Kundmachung ist vom Amte auszufertigen und streng zu handhaben. Herr G.R. Ritzinger betont, daß in Steyr ungefähr tausend versteuerte Hunde gehalten, für welche jährlich beiläufig 3000 fl HundeSteuer an den Armenfond gezahlt wird. Mit Rücksicht darauf, daß der Armenfond bedeutend in Anspruch genommen wird, beantrage er die Erhöhung der Hundesteuer auf jährlich 5 fl. Herr G.R. Anton von Jäger tritt gegen diesen Antrag ein; derselbe ist bereits vor 14 Jahren einmal eingebracht worden und habe damals keinen Anklang gefunden, er glaube, daß derselbe auch heute fallen werde. Herr G.R. Scholz unterstützt den Antrag des Herrn G.R. Ritzinger in der Erwartung daß durch die Erhöhung der Hundesteuer die grosse Zahl der Hunde, in Steyr abnehmen werde. Herr G.R. Kautsch erblickt bei jenen ausser dem Stadtgebiethe gehaltenen und im Zuge hereingeführten Hunden eine Gefährdung der Sicherheit

der Person und ersucht den Herrn Vorsitzenden im polizeilichen Verordnungswege Sicherheits Vorschriften zu erlassen. Der Herr Vorsitzende erklärt, daß diesbezüglich bereits im Sectionsantrage vorgesorgt sei, daß ferner zur Erhöhung der HundeSteuer die Bewilligung des Landes-Ausschusses erforderlich sei. Herr G.R. Dr. Angermann unterstützt den Antrag Ritzinger mit der Begründung, daß in Steyr so viel Hunde gehalten werden, daß durch dieselben die Bewohner belästiget werden, er hoffe daß bei Erhöhung der Steuer die Zahl der Hunde sich verringern werde. Herr G.R. Mayr spricht sich im Interesse des Armenwesens für den Antrag Ritzinger aus glaubt jedoch, daß bei einer strengen Controle, der Hundeversteuerung viele nicht versteuerte Hunde gefangen würden, wodurch auch die Zahl der Hunde vermindert wurde. Der Herr Vorsitzende bringt sonach den Antrag des Herrn G.R. Ritzinger zur Abstimmung welcher per majora abgelehnt wird (5 Stimmen dafür) Mit Rücksicht auf das Ergebniss dieser Abstimmung ersucht der Herr G.R. Dr. Angermann den Herrn Vorsitzenden die polizeiliche Verordnung, nach welcher das Mitnehmen von Hunden

in Gast- und Kaffenhäuser verbothen ist, mit aller Energie ohne Rücksicht auf die Beschuldigten zu handhaben. Der Herr Vorsitzende sagt dies zu. Hierauf wird der nochmals zur Verlesung gebrachte Sectionsantrag einstimmig angenommen. - Z 112573. 8. Die für das Solarjahr 1891 vorgelegten und von der Finanz-Section geprüften Rechnungen über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtgemeinde Steyr sowie der hiesigen Versorgungsanstalten sind innerhalb des im § 50 Abs. 5 des Gemeinde-Statutes vorgeschriebenen vierzehntägigen Termines zur oeffentlichen Einsicht aufgelegen ohne daß hingegen irgend welche Einwendungen vorgebracht worden wären. Die Section stellt sonach den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle die vorliegenden Rechnungsabschlüsse zur Kenntniß nehmen, hievon entsprechende Auszüge in 300 Exemplaren in Druck legen lassen, und dem Herrn Stadtkassier Johann Paarfusser das Absolutorium ertheilen. Nachdem beschlossen wurde von der Verlesung der Jahres-Rechnung mit Rücksicht auf deren Drucklegung und Vertheilung trägt der Herr Referent Umgang zu nehmen,

nur die Hauptsummen aus derselben vor. Sonach wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. - Z 114034, 14063. 9. Die k.k. Oberreal-Schul-Direction ersucht um eine Subvention von 100 fl für die Schülerlade für das Schuljahr 1891/1892. Die Section beantragt den angesuchten Betrag pro 1891/1892 aus Gemeindemitteln zu bewilligen. Einstimmig angenommen. - Z 13586 IV. Section. Referent Herr Sections-Obmann G.R. Anton Mayr. 10. Die Amtmannische Dienstbothen Prämie wird gemäß Vorschlages des Armenrathes und des Sectionsantrages der Josefa Hublauer verliehen. - Z. 12188 11. Die Section beantragt die Simon Bachhubersche Pfründe gemäß des Vorschlages des Armenrathes der Susanna Schober zu verleihen. Einstimmig angenommen. - Z 12945 12. Da der bisherige Armenvater des II. Armenviertels Herr Franz Sinzinger angesucht hat, ihn von dieser Stelle zu entheben, beantragt die Section diesem Ansuchen unter gleichzeitiger Votierung des Dankes für seine diesfällige langjährige

Mühewaltung Folge zu geben und an dessen Stelle mit diesem Amte den Herrn Johann Sinzinger - Sohn des Obgenannten zu betrauen, nachdem sich derselbe hiezu bereit erklärt hat. Einstimmig angenommen.- Z 2810k 13. Herr Franz Knöpl, behördlich concessionirter Leichenbestattungs-Unternehmer ersucht ihm die Bestattung der im Sct. Anna Spitale Verstorbenen, soweit nicht die Verwandten selbst eine Anordnung treffen, ferner die Besorgung der sogenannten Armenleichen nach dem bestätigten Tarife zu übertragen, eventuell die Theilung der Beförgung dieser Leichenbestattungen mit dem kirchlichen Todtenprokurator Herrn Karl Donke anzuordnen. Der Armenrath hat in seiner Sitzung vom 27 Juni d. Js. beschlossen die Besorgung der sogenannten Armenleichen an die beiden Leichenbestatter Karl Donke und Franz Knöpl in der Weise zu theilen, daß jeden Monat ein Anderer die Beerdigung der Armen nach den gegenwärtigen Tarife (7 fl 75 xr) zu übernehmen hat. Die Section beantragt es möge dem Ansuchen des concessionierten und sonach auch besteuerten Leichenbestatters Herrn Franz Knöpl um monatliche abwechslungsweise

Zutheilung der Bestattung Verstorbener aus dem städtischen Sct. Anna Spitale, soweit nicht die Verwandten selbst aus eigener Initiative eine Anordnung treffen, sowie auch die Besorgung von sogenannten Armenleichen zu den aemtlich bestätigten Leichenbestattungs Tarifen Folge gegeben werden, nachdem es von jeher bei der Stadtgemeinde Prinzip ist, die von ihr zu vergebenden Arbeiten oder Leistungen bei gleichen Preisen unter hiezu berechtigte Geschäftsleute möglichst gleichmässig zu vertheilen. Heute sei ferner von Herrn Donke eine Eingabe eingebracht worden in welcher derselbe im Interesse seiner ohnehin gering entlohnten Träger um Beibehaltung des alten Modus ersucht. Hierüber entspinnt sich eine längere Debatte. Herr G.R. Lintl führt zunächst aus, daß er im Armenrathe sowie bei der Berathung der Section gegen die im Sectionsantrage ausgesprochene Erledigung des vorliegenden Gesuches eingetreten sei und habe diese seine Ansicht damit begründet, daß, so lange diese Angelegenheit durch Herrn Donke besorgt worden sei, sich nie ein Anstand ergeben hatte. Er glaube ferner bestimmt, daß sobald diese Arbeiten vertheilt werden die Träger infolge Verdienst-Entganges um Erhöhung ihrer Gebühren Ansuchen werden. Er stelle daher den Antrag, das Gesuch des Herrn Knöpl abzuweisen. Herr G.R. Kautsch betont, daß die Eingabe

des Herrn Donke nicht hieher gehöre, dieselbe müßte vorerst an die Section geleitet, es handle sich nur um die Erledigung des Gesuches des Herrn Knöpl. Herr Gemeinderath Ritzinger meint der Gemeinderath möge sich zur Entscheidung dieser Sache für nicht competent erklären, da es sich nur um einen Concurrenzkampf handle, den die Concurrenten selbst ausfechten mögen. Herr G.R. Dr. Angermann tritt gegen diese Ansicht ein, da die Gemeinde die Bestellerin und Entlohnerin dieser Arbeiten sei und somit über die Vergebung derselben der G.R. beschliessen müsse; er finde den Sectionsantrag vollkommen gerechtfertiget, da Knöpl für sein Unternehmen ebenfalls besteuert sei, er unterstütze daher den Sectionsantrag. Herr G.R. Ritzinger stellt in Ergänzung seiner früheren Ausführungen den Antrag, die Entscheidung dieser Angelegenheit dem Herrn Bürgermeister zu übertragen. Herr G.R. August Schrader unterstützt den SectionsAntrag, da ja auch bei allen übrigen von der Gemeinde zu vergebenden Arbeiten, wie Tischlerarbeiten etc. die Gewerbetreibenden gleich berücksichtiget werden und es nicht angehe, hier ein Privilegium zu schaffen. daß Herr G.R. Dr. Angermann erklärt, die in Rede stehenden Leistungen nicht von Fall zu Fall entlohnt, sondern als immer

wiederkehrend nach einer bestimmten Gebühr entlohnt werden. Herr G.R. Dr. Kurz unterstützt den Antrag des Herrn Gemeinderathes Lintl im Interesse der Gemeinde, da er besorge, daß Träger um eine höhere Entlohnung ansuchen werden; nach dem Herr Gemeinderath Ritzinger seinen vorhergestellten Antrag zurückgezogen und der vom Herrn Vicebürgermeister gestellte Antrag auf Schluss der Debatte einstimmig an genommen wurde bringt der Herr Vorstzende den Antrag des Herrn Gemeinderathes Lintl zur Abstimmung welcher mit allen gegen zwei Stimmen abgelehnt wird. Der Sectionsantrag wird sonach mit allen gegen zwei Stimmen angenommen. - Z. 13656 Nach der vom Herrn Vorsitzenden gestellten Umfrage ob einer der anwesenden Herren Gemeinderäthe das Wort wünsche, ersucht um selbes Herr Gemeinderath Jäger und führt aus daß durch das letzte Hochwasser beim Exercierfelde Theile der Lände weggeschwemmt wurden und ersucht die Gemeinde-Vorstehung zu beauftragen, sich an das k.k. Wasserbau-Aerar mit dem Ersuchen um Herstellung eines geeigneten Uferschutzbaues zu wenden. Wird mit Stimmenmehrheit beschlossen diese Angelegenheit sogleich zu behandeln, worauf mit Stimmenmehrheit der Beschluß gefaßt wird, diese Angelegenheit der Bausection zur Berathung und Berichterstattung zuzuweisen.

Herr G.R. Mayr ersucht um Anschaffung von Rettungsboten und Unterbringung derselben in die durch Hochwasser zunächst gefährdeten Stadttheile und Veranlassung der Unterrichtung der Mannschaft der Feuerwehr im Wasserfahren. Der Herr Vorsitzende sagt zu, in dieser Angelegenseit Erhebungen pflegen zu lassen und sodann in einer der nächsten Sitzungen zur Behandlung bringen zu lassen. Da sich Niemand meher zum Worte meldet, erklärt der Herr Vorsitzende die Sitzung um 4 3/4 Uhr nachmittag für geschlossen. Der Vorsitzende Die Gemeinderäthe Der Schriftführer

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