Ratsprotokoll vom 20. Mai 1892

die Anlage der gedachten Wasserspülung unter der Bedingung nichts einwende, daß die Entnahme des nöthigen Wassers aus dem Wehrgraben zu einer Zeit geschieht in welcher die Wasserwerke nicht in Betrieb sind, erwähnt hiebei, daß die Wehrgraben-Commune eine derartige Zusage bereits im Jahre 1871 gemacht hat. Der Herr Vice-Praesident Dr. Hochhauser giebt zu obiger Erklärung noch folgende Bemerkungen zu Protokoll: Das Arbeiterheim wird in diesem Jahre noch beziehbar und es wird dieser Bau mit allen Mitteln beschleunigt um der bestehenden Wohnungsnoth abzuhelfen. Die Entscheidung über die vorliegende Frage ist daher eine aeusserst dringende damit bei der Bauführung gleich auf die Einzapfung in den oeffentlichen Kanal, Rücksicht genommen werden kann. Ueberdieß besteht auf der Rückseite der bereits dort befindlichen Arbeiterhäuser kein Wasserablauf, hinter jedem Hause bilden sich Pfützen welche in heissen Tagen abscheuliche Miasmen verbreiten, so daß die sanitaeren Verhältnisse in dieser Strasse die denkbar schlechtesten sind und insbesondere mit Rücksicht auf die Eroeffnung der Schule daselbst, so schnell als möglich beseitigt werden muß. Im Interesse der dortigen Arbeiter-Bevölkerung und der Schuljugend hat sich die Waffenfabrik bereit erklärt zu diesem eigentlich der Gemeinde zur Ausführung obliegenden oeffentlichen Kanale die Hälfte der Kosten beizutragen, hält sich aber an diese Zusage nur gebunden

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