Ratsprotokoll vom 20. Mai 1892

Beginn der Commision 3 Uhr nachmittag. Erschienen sind die Gefertigten. Nach eingehender Besichtigung der in Rede ste- henden Strasse und der dort obwaltenden Gefälls-Verhältnisse giebt der Herr VicePraesident der Waffenfabrik Dr. Johann Hochhauser noe. der Fabrik folgende Erklärung ab: Wenn der Kanal in seiner ganzen Länge (517 m) in schliefbarem Profil (1.05/60) mit 6 Einsteigschächten und 12 Wassereinlaufschächten mit einer Vorrichtung für kräftige Wasserspülung aus dem Wehrgraben in der ganzen Kanallänge hergestellt wird; ferner die Uferschutzmauer am rechten Ufer unterhalb der grossen Fallenbrücke mit Anschluß an den bestehenden Mauerenden aufgebaut wird und die beiderseitigen Rinnsale in der ganzen Länge der in Rede stehenden Strecke der Wehrgrabenstrasse mit zwei Schaaren Würfelsteinen hergestellt werden, so verpflichtet sich die Waffenfabrik die Kosten dieser gesammten Herstellungen mit der Stadtgemeinde je zur Hälfte zu bestreiten. Die Kosten der Einzapfungen, die Kosten der Legung der Gehweg-Randwürfelsteine und die dadurch erforderliche Abschotterung der Gehwege haben die betreffenden Hausbesitzer allein zu tragen. Die Kosten für die Pflasterung der erforderlichen Strassenübergänge dagegen hat die Stadtgemeinde allein zu tragen. Der Herr Vorstand der Wehrgrabencommune Dellinger erklärt, daß er gegen

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