eisernen Brücken im Zuge der oeffentlichen Strasse vom Auböckschen Bräuhause zum Directionsgebäude nach den mit der oesterreichischen Waffenfabriksgesellschaft im Protokolle vom 14. Mai 1892 getroffenen Vereinbarungen, die auf die Stadtgemeinde Steyr entfallende Hälfte der Kosten bewilligen und wäre hiefür in den künftigen Praeliminarien entsprechend Vorsorge zu treffen. Beschluß einstimmig nach Antrag. - Z. 1619. 14. Die oesterreichische Waffenfabriks-Gesellschaft hat mit Eingabe vom 6. d. Mts. um Anordnung einer Commission an Ort und Stelle wegen Erbauung eines Kanales durch die Wehrgrabenstrasse angesucht. Der Herr Bürgermeister hat diese Commission am 17. Mai d.Js. anberaumt und wurde hierüber nachstehendes Protokoll aufgenommen. Protokoll aufgenommen am 17. Mai 1892 von Seite der Gemeinde-Vorstehung Steyr. Gegenwärtig. Die Gefertigten Gegenstand ist das Ansuchen der oesterreichischen WaffenfabriksGesellschaft ddto. 6. Mai 1892 Z. 10254, um Kanalisirung der Wehrgrabenstrasse Hierüber hat der Herr Bürgermeister für heute die Commission anberaumt und hiezu die in der Currende vom 16. Mai 1892 - Z. 10754 Verzeichneten eingeladen.
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