Ratsprotokoll vom 20. Mai 1892

1. die oesterreichische Waffenfabrik übernimmt, die Bauführung und Bauvergebung und bezahlt einstweilen alle Baurechnungen. 2. Die Kosten werden zur Hälfte von der oesterr. Waffenfabrik und zur Hälfte von der Stadtgemeinde getragen. 3. Die oesterreichische Waffenfabrik erklärt sich damit einverstanden, daß die Stadtgemeinde die auf sie entfallende Hälfte der Gesammtkosten, der oesterr. Waffenfabrik in fünf gleichen Jahresraten mit 5% Verzinsung beginnend im Jahre 1893 rückvergütet. 4. Nach Fertigstellung der Brücken gehen dieselben ohne weiters in das Eigenthum der Stadtgemeinde über, welche sodann diese Brücken vollständig auf Kosten der Stadtgemeinde zu erhalten hat. 5. Ueber die Ausführung der Brücken wird die Waffenfabrik die Detailpläne und Kostenvoranschläge insbesondere mit Rücksicht ob mit oder ohne Pfeiler ob mit Beschotterung oder Lärchenbedielung einholen und sich hierüber mit der Stadtgemeinde ins Einvernehmen setzen. Oesterreichische Wafenfabriks Gesellschaft. Dr. Hochhausser. Buddenbrock. Im Einvernehmen mit der Finanzsection erlaubt sich die Bausection den Antrag zu stellen: Der löbliche Gemeinderathe wolle zur Herstellung dieser beiden

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