im Stande zu halten ist und bemerkt, daß auf einen Theil des Kirchenplatzes von den Marktleuten feilgebothen und daher das Standelgefälle eingehoben werde. Herr G.R. Kautsch erwidert der Grund gehöre nicht der Gemeinde, sondern der Kirche die, wenn diese z. B. die Stiege absperren würde, so müßten die Fußgeher den Strassenzugang zur Kirche benützen. Herr G.R. Tomitz unterstützt den Sectionsantrag. Hierauf wird der Sectionsantrag nach Einschaltung des Wortes freiwillig mit allen gegen eine Stimme (Herr G.R. Lintl) angenommen - Z. 11329 III. Section. Referent Herr Sections-Obmann Vicebürgermeister Johann Redl. 13. In der Gemeinderath Sitzung vom 22. Jänner 1892 wurde der einstimmige Beschluss gefaßt, die Herren Sections Obmänner Vicebürgermeister Johann Redl und Gemeinderath Mathias Perz zu ersuchen mit dem Executiv Comité der oesterr. Waffenfabriks-Gesellschaft wegen Reconstruction der bereits schadhaften grossen und kleinen Gsangbrücke, welche derzeit Privateigenthum der oesterr. Waffenfabriks Gesellschaft sind, in Verhandlung zu treten und hierüber dem Gemeinderathe zu berichten.
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