7. Laut Erlasses des hochlöblichen oberoesterr. Landes-Ausschusses vom 4. Mai 1892 Zahl 6932 hat der hohe Landtag zu folge des in der 29. Sitzung am 13. April 1892 gefaßten Beschlusses der Stadtgemeinde Steyr zu den Kosten des Neubaues der im Zuge der Leonsteiner Landesstrasse gelegenen sogenannten unteren Ennsbrücke einen Beitrag von 4000 fl aus Landesmitteln bewillliget. Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath möge dies zur vorläufigen Kenntniss nehmen und sich vorbehalten nach Bekanntwerden der Gesammtkosten für die in Rede stehende Brücke um Erhöhung der Beitragsleistung aus Landesmitteln einzuschreiten. Einstimmig angenommen ad Z. 11314 II. Section. Referent Herr Sections Obmann G.R. Mathias Perz. 8. Das Städt. Kassaamt erstattet über die Gebahrung bei der Stadtkasse in den Monaten März und April folgende Berichte:
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