erwähnte Funktionäre theilten; Erhebungen bezüglich der Zeit wann das letzte mal gekehrt worden sind angeordnet. Steyr, am 12. April 1892. Der Amtsleiter Fritz Hähnel; ferner führt Herr Amtsleiter aus, daß der vorliegende Recurs gegen jenen Auftrag gerichtet ist, mit welchem die Stadtgemeinde Vorstehung die zunächst notwendigen Vorkehrungen zur Verhütung in Rede stehenden Feuersgefahr anordnete. Das Bauamt erhielt mittlerweile den Auftrag zu erheben auf welche Weise die Gefahr dauernd beseitigt werden kann G.R. Dr. Kurz beantragt die Verlesung des I. Theiles der Recursausführung welcher Antrag angenommen wird, worauf der Herr Amtsleiter den wesentlichsten Theil derselben verliest. Herr G.R. Lang unterstützt den Sectionsantrag, nachdem er sich an Ort und Stelle überzeugt habe, daß der Brand zweifellos auf obig geschilderte Art und Weise entstanden sei und ist dafür, daß ehestens Anordnungen bezüglich der dauernden Behebung der besagten Feuersgefahr erlassen werden Herr G.R. Jakob Kautsch und Herr Vicebürgermeister Johann Redl sind der selben Meinung, da es doch nicht angehe, daß sich die Bewohner eines ganzen Stadttheiles über beständige Feuersgefahr gefallen sollen lassen. Nach kurzer Debatte stellt Herr G.R. Kurz den Antrag, dem Renurse insoweit-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2