Ratsprotokoll vom 20. Mai 1892

der Neuherstellung eines Kamines abgesehen wird, der bestehende Kamin aber mit einem 1.50 m hohen 15 cm lichtweiten Blech oder Thonrohraufsatze mit entsprechendem Funkenfänger zu versehen ist. Die Rechtssection stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle dem Recurse der Frau Anna Scharhauser im Sinne den von der Bausection beantragten Vorkehrungen Folge geben. Einstimmig angenommen. - Z 23636 4. Herr Gemeinderath v. Angermann übernimmt das Referat, da der Herr Sectionsobmann mit dem Recurrenten verwandt ist. Herr Franz von Jäger, Brauerei Besitzer hat gegen die localpolizeiliche Entscheidung der Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr vom 14. April 1892 Zahl 8856, mit welcher ihm der Auftrag ertheilt wurde jedesmal, bevor sie zum Bräuen beginnen lassen, die Rauchschlothe und insbesonders auch die Funkenfänger vom Ruß vollständig reinigen zu lassen und so lange das in Rede stehende Dach nicht feuersicher eingedeckt ist, während gebraut wird dortselbst

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