Ratsprotokoll vom 20. Mai 1892

Raths-Protokoll aufgenommen am 20. Mai 1892 über die dies jährige IV. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k.k lf. Stadt Steyr Gegenwärtig sind Als Vorsitzender Herr Bürgermeister Joh. Berger Herr Vicebürgermeister Johann Redl. Die Herren Gemeinderäthe Lang Franz Angermann Franz Dr. Lintl Georg jun. Anzengruber Leopold Auböck Karl Mayr Anton Göppl Emil Perz Mathias Höfner Friedrich Dr. Ritzinger Gustav Huber Josef Schrader August Jäger v. Waldau Anton Stummer Leopold Tomitz Franz Kautsch Jakob Turek Josef Kurz Alois Dr. Der städtische Amtsleiter Stadt-Secretär Fritz Hähnel und der Schrittführer Concipist Franz Rosenberg. Entschuldigt sind. Die Herren G.R. Haller Josef, Dr. Hochhauser Johann und Scholz Johann.

Tagesordnung Mittheilungen. 1. Gesuch um Verleihung des Bürgerrechtes. 2. Recurs gegen eine Entscheidung der Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr in einer Verzehrungssteuer-Angelegenheit. 3. Recurs gegen eine Entscheidung der Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr in einer feuerpolizeilichen Angelegenheit. 4. Recurs gegen feuerpolizeiliche Aufträge der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. 5. Ansuchen des Vereines der Schulfreunde um Zustimmung zur Fassung des § 10 der neuen Vereins-Satzungen. 6. Eingabe der Alpinen Montangesellschaft um Ausstellung einer Löschungs-Erklärung. 7. Erlass des oberoesterreichischen Landes-Ausschusses Linz betreffs Leistung eines Landesbeitrages pr 4000 fl für die untere Ennsbrücke II. Section. 8. Amtsberichte über die Stadtkassa JournalsAbschlüsse pro März und April 1892. 9. Theater-Angelegenheit. 10. Gesuch des Philosophen Unterstützungs Vereines um eine Subvention. 11. Bestellung eines neuen Perzipienten für die Mauthstation II (Schnallenberg) 12. Antrag auf Beitragsleistung zu den Kosten

der Erneuerung des Aufganges zur Michaeler Kirche III. Section. 13. (im Einvernehmen mit der II. Section) Bericht betreffend den Vorschlag der oesterreichischen Waffenfabriks Gesellschaft, an Stelle der jetzigen grossen und kleinen Gsangbrücke neue eiserne Brücken zu erbauen. 14. Eingabe der oesterreichischen Waffenfabriks Gesellschaft in Betreff Kanalisirung der Wehrgrabenstrasse IV. Section. 15. Verleihung einer Bachhuberschen Pfründe pr monatlich 7 fl ÖW. 16. Bestellung eines neuen Armenrathes für den VII. Bezirk und zugleich Armenvater für das 16. Viertel. Beginn der Sitzung 3 Uhr nachmittag. Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlüssfähigkeit erklärt die Sitzung für eröffnet, ersucht zu Verificatoren des heutigen Sitzungs-Protokolles die Herren G.R. Karl Auböck Anton Jäger v. Waldau und hält sodann folgende Ansprache: Meine Herren! Seit unserem letzten Beisammensein in diesem Saale, hat uns der Tod einen langjährigen hochgeschätzten Collegen, den Herrn Bürgerschul-Director Hugo Olbrich entrissen. Der Verewigte war ein immer pflichtgetreues Mitglied des löblichen Gemeinderathes

und ein hochverdienter Schulmann, so daß dessen Andenken in stets ehrendster Weise bewahrt werden wird. Ich lade die verehrte Versammlung ein sich zum Zeichen der Trauer von Ihren Sitzen zu erheben. Sämmtliche Herren erheben sich zum Zeichen ehrenden Andenkens von den Sitzen. Hierauf theilt sodann Herr Amtsleiter Fritz Hähnel folgenden Einlauf mit: a. Von der Witwe nach dem soeben von Herrn Bürgermeister mit einem warmen Nachrufe geehrten verstorbenen Herrn G.R. Olbrich ist nachfolgendes Schreiben eingelangt: Euer Hochwohlgeboren Hochgeehrter Herr Bürgermeister Ausser Stande für die überaus ehrende Betheiligung am Leichenbegängnisse meines unvergeßlichen Gatten sowie für die übersendete prachtvolle Kranzspende Euer Hochwohlgeboren und den Herren der Gemeindevertretung gebührend und rechtzeitig zu danken drücke ich hiermit kurz und schlicht, aber mit tiefster Empfindung meinen wämsten Dank aus und bitte diesen auch den Herren Gemeinderäthen gütigst übermitteln

zu wollen. Gestatten Sie mir hochverehrter Herr Bürgermeister noch die Bitte, dem so früh Heimgegangenen ein freundliches Andenken bewahren zu wollen. Hochachtungsvoll Euer Hochwohlgeboren ergebene Marie Olbrich - Steyr am 3. Mai1892. Zur Kenntniß. - Zahl 87 Praes. b. Die k.k. General-Direction der oesterreichischen Staatsbahnen hat in Erledigung der zu Folge, Gemeinderaths-Beschlusses vom 22. Jänner, 1892 an dieselbe gerichteten Eingabe vom 14 Februar l.J. anher eröffnet: An die geehrte Stadtgemeinde Vorstehung der lf. Stadt Steyr. Auf die Eingabe vom 14. Februar l.J. Z. 1721, beehrt sich die General-Direction der oesterreichischen Staatsbahnen zu erwiedern, daß für die Erweiterung der Station Steyr ein Credit nicht vorgesehen ist, sohin Herstellungen oder Erweiterungsbauten dort umsoweniger vorerst zu gewärtigen sind, als dieselben bei zahlreichen anderen Stationen dringender nöthig wären. Ebenso muß die k.k. General-Direction die angesuchte Abtrennung der Strecke Sct. Valentin - Klein Reifling vom Betriebs-Directions-Bezirk Villach und die Unterstellung dieser Strecke

unter die k.k. Eisenbahn-Betriebs Direction Linz derzeit ablehnen, da die Abgrenzung der einzelnen Directionsbezirke sich nicht nach localen Interessen, sondern nur nach den Bedürfnissen der GesammtVerwaltung richten darf. Die Orient Expreßzüge, welche die kürzeste Verbindung zwischen dem Westen und Osten zu vermitteln bestimmt sind, erhalten mit Rücksicht auf diesen Zweck nur die für den Betrieb unbedingt notwendigen Aufenthalte. Die Herstellung weiterer Aufenthalte in den Abzweigestationen würde den Verkehr derselben unmöglich machen. Auch wäre bei der Normirung solcher Aufenthalte in den Abzweigestationen auf den Anschlußlinien die Führung besonderer Anschlußzüge erforderlich, bei welchen auf irgend eine Frequenz nicht zu rechnen ist. Von der Activirung eines Frühschnellzuges von Linz und Steyr nach Wien muß in Anbetracht der bedeutenden Betriebskosten eines solchen Zuges aus budgetären Gründen abgesehen werden. Das Gleiche gilt auch rücksichtlich der gewünschten Herstellung einer neuen Verbindung von Steyr nach Linz, für welche auch umso weniger ein dringendes

Bedürfniß vorhanden ist, als für diese Relation bereits 5 Verbindungen in jeder Richtung bestehen. Die k.k. General-Direction bedauert die Wünsche der verehrlichen Verwaltung diesmal nicht berücksichtigen zu können, wird jedoch sonstigen berechtigten Interessen der Stadt Steyr jederzeit gebührende Aufmerksamkeit schenken. Für den Praesidenten F. Bischoff. Herr G.R. Tomitz gibt dem Bedauern Ausdruck, daß diese sämmtlichen berechtigten Wünsche der Stadt Steyr abgewiesen wurden. Herr G.R. Dr. Angermann meint, die Stadtvertretung solle sich mit dieser Erledigung nicht zufrieden geben, derartige schriftliche Eingaben finden in der Regel ihre kurze schriftliche Erledigung und dürfte ein persönliches Vorbringen dieser berechtigten Wünsche der Stadt Steyr eher vom Erfolge gekrönt sein. Er beantrage den Herrn Bürgermeister zu ersuchen mit zwei Herren G.R. in nächster Zeit diese mehrerwähnte Bitte bei S. Excellenz dem Herrn Handels-Minister persönlich vorzutragen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. - Z 11737 c. Das Commando der freiwilligen Feuerwehr richtet folgendes Schreiben anher:

Hochgeehrte Gemeinde Vorstehung Steyr. Das ergebenst gefertigte Commando der freiwilligen Feuerwehr in Steyr zeigt an, daß die Musterung der Freiwilligen Feuerwehr für Sonntag den 29. Mai 1 Uhr nachmittag bestimmt ist und die freiwillige Feuerwehr der oesterreichischen Waffenfabrik sich in freundlicher Weise hiezu und zur angefügten grossen Gesammt-Uebung anschließt, Mit dem höflichen Ersuchen hochgeehrter Herr Bürgermeister und hochgeschätzter Gemeinderath der lf. Stadt Steyr möge sich die Geräthe der unterzeichneten Feuerwehr gefälligst vorführen lassen und die höfliche Einladung zu der um 5 Uhr im Casino nachfolgenden Festkneippe zur Vertheilung der Diplomie an die Mitglieder welche im Vorjahre ihr fünf und zwanzigstes Dienstjahr in der Feuerwehr zurückgelegt haben gütigst genehmigen verharet in vorzüglichster Hochachtung Der Ober Commandant Franz Lang. Der Herr Vorsitzende ersucht den Gemeinderathe dieses Schreiben zur Kenntniß zu nehmen

und sich bei der Musterung möglichst zahlreich zu betheiligen. - Z. 4536 d. die Sammlung für die durch den Brand in Leonfelden Beschädigten ergab ein Resultat von 964 fl 63 xr. Wird mit Befriedigung zur Kenntniß genommen. e. An die Firma E. Gartner und die oesterreichische alpine Montan Gesellschaft hat der Herr Bürgermeister in Angelegenheit des Brückenbaues folgendes Schreiben gerichtet: Z. 10327- An die geehrte Firma E. Gartner in Wien I. Bez. Fichtegasse N. 5. - Am 18. März l. Js. fand in Steyr die Probebelastung der neuen oberen Ennsbrücke statt. Die Probebelassung ergab bezüglich der Eisenconstruction ein vollkommen befriedigendes Resultat bezüglich des von einer geehrten Firma hergestellten Mittelpfeilers aber ergab sich eine Senkung von 8 beziehungsweite von 13 mm, welche Senkung eine Deformation in der Fügung zur Folge hatte derentwillen den Bauamte die Ueberwachung dahin aufgetragen wurde, sich durch häufige Beobachtungen die Ueberzeugung zu verschaffen, ob die Deformation dieses Pfeilers nicht weiter fortschreitet.

Auf Grund dieses Resultates hat die hochlöbl. kk. Statthalterei in Linz ddto. 21. März 1892 N°. 4390 vorläufig proVI visorisch die Benützung dieser Brücke gestattet. Die Stadtgemeinde hat bevor sie Ihnen ihre Meinung hierüber mittheilte, den Erfolg der Probebelastung der neuen Steyrbrücke abgewartet; am 23. April 1892 fand nun die Probebelastung dieser Brücke statt welche hinsichtlich der Eisenconstruction ein vollkommen befriedigendes Resultat ergeben hat; bezüglich des von einer geehrten Firma hergestellten Mittelpfeilers aber war dies leider nicht der Fall; nachdem der Mittelpfeiler eine nicht unerhebliche Deformirung erfuhr. Der diesbezügliche Commisionsbefund lautet: Die Deformation des Mittelpfeilers besteht im wesentlichen darin, daß diese Vorköpfe, sowie das im Bereiche der Drucklinien der Constructionsquader gelegene Mauerwerk hinausgeschoben wurden, während sich diese selbst gesenkt haben. Diese Senkung ging jedoch nicht gleichmässig vor sich, sondern erfolgte in der Weise, daß die Quader in

der Mitte d.i an der in der Pfeileraxe gelegenen Stoßfläche unter theilweiser Absperrung der oberen Stoßkante sich mehr und an den in der Pfeilerflucht gelegenen Rändern weniger gesenkt haben. Dieser Unterschied ist so bedeutend, daß die seinerzeit horizontal abgeglichene obere Kante der Constructionsquader in der Richtung der Pfeileraxe angesehen, dermalen eine gebrochene Linie darstellt, deren Mitte bei dem stromaufwärtigen um 29 mm bei den stromabwärtigen um 51 mm tiefer liegt als die aeusseren Kanten derselben. Dadurch liegen die Auflageplatten nicht mehr durchgehends, sondern nur an den aeusseren Kanten auf d. h. sie liegen gegen die Mitte zu hohl, sozwar, daß zwischen der Steinoberfläche und der Bleiplatte und zwischen dieser und der Steinoberfläche und der Steinplatte und zwischen dieser und der eigentlichen Auflagerplatte ein Abstand von 10 bis 12 mm besteht. Zudem wurde der strommaufwärtige Constructions-Quader unter dem linksseitigen Ende der Auflagenplatte ganz abgedrückt, wie dies ein deutlich sichtbarer durch die ganze Steinbreite laufender Sprung erkennen lässt. Als Ursache hieran wurde vom Com-

missionsleiter Herrn k.k. Baurath v. Mathes befunden: 1. Das keineswegs vorzügliche Material, welches für die Constructionsquader verwendet wurde. 2. Die ungünstige Jahreszeit, in welcher der Pfeiler hergestellt wurde. Es sind nämlich die gesammten Maurerarbeiten im Winter durchgeführt worden, so daß der Mörtel, wenn derselbe selbst von vorzüglicher Qualität gewesen wäre sich nicht entsprechend abbinden konnte. Eine aus einem der Sprünge entnommene Mörtelgrube bestätigt diese Annahme. 3. Der constructive Fehler, daß die Auflagequader nicht aus einem Stücke hergestellt, sondern in der Mitte gestossen sind und ausserdem diese Stossfuge auch durch die unter dem Auflagequader liegende Druckvertheilungsschichte durchläuft. Hinsichtlich der vorzunehmenden ReconstructionsArbeiten wurde beantragt: Das ganze Mauerwerk anschliessend an die beiden Vorköpfe ist mindestens bis auf die mittlere Druckvertheilungsschichte, daß ist also bis einschließlich der neunten Schaar beiderseits wenigstens auf 2.7 m Länge abzutragen. Die Masse sind unter der Voraussetzung aufgestellt, daß der weitere Mauerkörper sich in guten Zustande befindet. Die abgetragenen Mauerkörper sind sodann von oben gerechnet auf wenigstens 2.1 m Höhe also bis inclusive der 5. Schaar als Quadermauerwerk in Portland-Cement, der übrige Theil dagegen als Bruchsteinmauerwerk mit Hackelsteinverkleidung ebenfalls

in Portland-Cementmörtel in Ausführung zu bringen. Die Constructionsquader sind wenigstens 1.7 m lang, 0.9 m breit 0.6 m dick herzustellen und aus den Granitbrüchen von Schärding Neuhaus a. D. oder Mauthhausen zu beziehen, dagegen kann für das übrige Mauerwerk das bisher in Verwendung gestandene Materiale angearbeitet werden. Mit diesen Reconstructionsarbeiten hat sich die Stadtgemeinde einverstanden erklärt und hat gleichzeitig dem Director der alpinen Montan Gesellschaft Herrn Hagen ersucht, die nothwendige Verstärkung des Montagegerüstes gegen entsprechende separate Vergütung zu besorgen, welchem Ersuchen Herr Director Hagen gegen Verrechnung mit der Stadt, welche dann diese Kosten einer geehrten Firma E. Gaertner in Rechnung stellen wird nachzukommen versprach. Der Erlass der hochlöbl. k.k. Statthalterei in Linz ddto. 27. April 1892 N°. 6288 sagt diesbezüglich: Vl Nachdem der Mittelpfeiler bei der Belastungs- probe eine nicht unerhebliche Deformirung erfahren hat kann dermalen auch nicht provisorisch die Bewilligung zur Benützung dieser Brücke ertheilt werden. Es wird vielmehr vorerst, die in dem Protokolle vom 23. April 1892 beantragte Verstärkung des Montagegerüstes und die Auflagerung der Eisenconstruction auf dasselbe durchzuführen sein für diese Verstärkung ist im Auge zu behalten, daß

das Montagegerüste nicht nur für das Eigengewicht der Eisenconstruction sondern auch für jenes der Fahrbahnen und der Gehwege sohin für zusammen circa 390000 Kilo gleichmässig vertheilter Belastung und überdies für die Last eines, wenn auch nur auf Fußgeher und leichtes Fuhrwerk (Equipagen) beschränkten Verkehrs haltbar verstärkt werden muß. Hinsichtlich der Reconstruc tion des schadhaften Mittelpfeilers wird den in dem Commissions-Protokolle gestellten und von den Interessenten acceptierten Anträgen zugestimmt, ohne daß jedoch hiefür eine Garantie übernommen wird; nachdem der bei der Erbauung des Mittelpfeilers eingehaltene Vorgang der dortämtlichen Bauorganen (Staatsbauorganen) vollständig unbekannt ist. Es wird jedoch gleichzeitig der kk. BezirksIngenieur Rudolf Wiesmayr beauftragt, bei der vor Inangriffnahme der Maurerarbeiten am Mittelpfeiler beantragten commissionellen Erhebung als Experte zu fungiren. Hierüber sieht sich die Stadtgemeinde bemüssigt einer Firma E. Gaertner zu eröffnen, daß sie sich vorbehält, je nachdem die nächste Commission seitens der StaatsBaubehörde ihr Gutachten über den sodannigen Befund des Mittelpfeilers der oberen Ennsbrücke abgeben wird, zu verlangen, daß eine Firma entweder die Haftung für den guten Bauzustand dieses Mittelpfeilers von zwei auf fünf Jahre verlän-

gert zu übernehmen hat oder aber die Reconstruction auch dieses Mittelpfeilers welcher ja dieselben Constructionsmangel an sich trägt auf ihre Kosten durchzuführen und die Haftung von zwei auf drei Jahre verlängert, zu übernehmen hat. Bezüglich des Mittelpfeilers der Steyrbrücke wird hiermit verlangt, den Ersatz der Kosten für Verstärkung des Montagegerüstes und der Hebung und Wiederauflagerung der Eisenconstruction. Ferner die Durchführung der Reconstruction des Mittelpfeilers in der obenausgeführten und eventuell von der nach der verlangten Abtragung stattzuhabenden Commission weiters verlangten Art und Weise und schlüßlich die Haftung für alle hieraus sich ergebenden Consequenzen. Was endich dem demnächst zur Sprache kommenden Mittelpfeiler der dritten Brücke (untere Ennsbrücke) anbelangt, so wird erwartet, daß eine Firma schon in vorhinein alle jene Reconstructionsarbeiten vornehmen läßt, welche mit Sicherheit eine Deformation dieses Mittelpfeilers, welche noch eine bedeutend schwerere Belastung aus zuhalten haben wird, ausschließt. Bei der am 26. April 1892 über obige Verbindlichkeiten gepflogenen Protokollar Verhandlung (Abschritt liegt bei) hat der Bevollmächtigte einer Firma Herr Bauleiter Ed. Swoboda erklärt, bezüglich des für den Mittelpfeiler der oberen Ennsbrücke gestellten Verlangens keine genügende Vollmacht zu haben bezüg- lich des Mittelpfeilers bei der Steyrbrücke hat

er alle verlangten Verbindlichkeiten in Ermächtigung noe. einer Firma E. Gaertner voll und ohne jeden Rückhalt rechtsverbindlich übernommen, daher seitens der alpinen Montangesellschaft die Verstärkung des Montagegerüstes sofort in Angriff genommen wurde. Die Stadtgemeinde verlangt also in beiderseitigen und insbesondere im Interesse einer in ihrem Renommee bedrohten Firma, daß sie dem seinerzeit an sie gelangenden Verlangen der Stadt bezüglich des Mittelpfeilers der oberen Ennsbrücke ohne weiteres entsprechen wird, daß die Reconstructionsarbeiten bei den Mittelpfeiler der Steyrbrücke auf das Genaueste und Sorgfältigste ausgeführt und daß die übernommenen vollen Haftungsverpflichtungen genauestens eingehalten werden. Schlüßlich erwartet sie, daß die Probebelastung der grossen Ennsbrücke auch bezüglich des Mittelpfeilers vollkommen befriedigen wird, nachdem man doch voraussetzen kann, daß eine geehrte Firma nach den leider bisher Vorgekommenen, wohl schon vorher Alles veranlassen wird, um wenigstens bei der Belastungsprobe der letzten Brücke auch bezüglich deren Mittelpfeilers ein vollkommen befriedigendes Resultat zu erzielen und somit diese für die hiesige Bevölkerung so wichtige Baufüh

rung einen erfreulichen Abschluss entgegenzuführen. Steyr, am 10. Mai1892. Der Bürgermeister J. Berger. An die geehrte General-Direction der alpinen Montan-Gesellschaft, zu Handen der Brückenbau-Direction in Graz. Am 18. März 1892 fand die Belastungsprobe der neuen oberen Ennsbrücke und am 23. April 1892 die der neuen Steyrbrücke in Steyr statt, in beiden Fällen war laut den k.k. StatthaltereiErlässen ddto. Linz, am 21. März 1892 N°. 4390/VI und 27. April 1892 N°. 6288/VI das Ergebniss der vorgenommenen Probebelastung, bezüglich der Eisenconstruction ein vollkommen befriedigendes, daher die Stadtgemeinde Steyr keinen Anstand nimmt, die besagten beiden Eisenconstructionen für übernommen zu erklären und zwar Erstere mit 18. März 1892 Letztere mit 23. April 1892 mit welchen Tagen auch die betreffende Haftzeit seitens einer geehrten Gesellschaft zu laufen beginnt. Während der Dauer der leider notwendig befundenen Reconstructionsarbeiten am Mittelpfeiler der Steyrbrücke aber ist eine geehrte Gesellschaft der Haftpflicht für die Eisenconstruction enthoben und hat diese Haftpflicht laut des in Abschrift mitfolgenden Protokolles ddto. Steyr am 26. April 1892 die Firma E. Gaertner übernommen. Es gereicht uns zur besonderen Befriedigung, daß die Brückenbau-Anstalt einer geehrten Gesellschaft auch diesmal

allen Vertragsbedingungen coulant entsprochen und vollkommen befriedigende Arbeit geliefert hat. Hoffentlich wird auch die dritte Brücke bezüglich der Eisenconstruction dasselbe erfreuliche Resultat ergeben. Steyr am 10. Mai 1892. Der Bürgermeister J. Berger. Wird genehmigend zur Kenntnis genommen. - Z 10387 Hierauf wird zur Erledigung der Tagesordnung geschritten. I. Section Referent Herr Sections Obmann G.R. Anton von Jäger 1. Franz Wittenberger, Besitzer des Hauses Cons N°. 137 in Steyrdorf ersucht um Verleihung des Bürgerrechtes. Die Section beantragt diesem Ansuchen gegen Erlag der Taxe Folge zu geben. Einstimmig angenommen. - Z 10232 2. Anton Glöckler, Wurst und SelchwaarenErzeuger in Linz hat gegen die Entscheidung der Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr vom 11. März 1892 Zahl 5983, mit welcher erkannt werde, daß für die von ihm aus Linz nach Steyr eingeführten Selchwaaren der Verzehrungssteuer-Gemeinde-Zuschlag in Steyr zu entrichten ist, den Recurs eingebracht.

Die Section beantragt, dem Recurse aus den Gründen der recurrirten Entscheidung keine Folge zu geben, Einstimmig angenommen. - Z.4773 Der Herr Vorsitzende berichtet, daß die Entscheidungen zu Punkt 3 und 4 der Tagesordnung während der Landtags Session vom Herrn Vicebürgermeister getroffen wurden, daher er den Vorsitz beibehalte. 3. Frau Anna Scharhauser, Besitzerin des Hauses in der Sierningerstrasse 83. hat gegen den aus feuerpolizeilichen Gründen an sie erlassenen Auftrag der Stadtgemeinde Vorstehung vom 11. November 1891 Zahl 18806 den Recurs eingebracht. In der Gemeinderath-Sitzung vom 11. December 1891 wurde beschlossen diese Angelegenheit der Bausection mit der Weisung abzutreten, die in der Recursausführung angesuchten Erhebungen zu pflegen und dem GemeindeRathe Bericht zu erstatten ob und in wie weit durch die von der Recurrentin beantragten Abaenderungen den feuerpolizeilichen Vorschriften Genüge geleistet werden kann. In Befolgung dieser Weisung nahm die Bausection einen Localaugenschein vor und stellt den Antrag dem Recurse der Frau Anna Scharhauser bezüglich des ihr ertheilten Auftrages betreffend die Beseitigung des feuerpolizeilichen Uebelstandes bei ihrem Backofenkamin dahin Folge zu geben, daß in Rücksicht auf den geringen Umfang der Backofenanlage von

der Neuherstellung eines Kamines abgesehen wird, der bestehende Kamin aber mit einem 1.50 m hohen 15 cm lichtweiten Blech oder Thonrohraufsatze mit entsprechendem Funkenfänger zu versehen ist. Die Rechtssection stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle dem Recurse der Frau Anna Scharhauser im Sinne den von der Bausection beantragten Vorkehrungen Folge geben. Einstimmig angenommen. - Z 23636 4. Herr Gemeinderath v. Angermann übernimmt das Referat, da der Herr Sectionsobmann mit dem Recurrenten verwandt ist. Herr Franz von Jäger, Brauerei Besitzer hat gegen die localpolizeiliche Entscheidung der Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr vom 14. April 1892 Zahl 8856, mit welcher ihm der Auftrag ertheilt wurde jedesmal, bevor sie zum Bräuen beginnen lassen, die Rauchschlothe und insbesonders auch die Funkenfänger vom Ruß vollständig reinigen zu lassen und so lange das in Rede stehende Dach nicht feuersicher eingedeckt ist, während gebraut wird dortselbst

eine Feuerwache zu unterhalten, den Recurs eingebracht. Die Section stellt den Antrag: dem Recurse des Herrn Franz von Jäger gegen den Auftrag der Stadtgemeinde Vorstehung vom 13. Aprit 1892 Zahl 8856 wird aus den Gründen des Auftrages keine Folge gegeben. Die Stadtgemeinde Vorstehung wird beauftragt behufs dauernder Beseitigung dieses feuergefährlichen Verhältnisses einen entsprechenden Auftrag ergehen zu lassen. Herr Amtsleiter Stadtsecretär Fritz Hähnel verliest zunächst den Amtsbericht über den in Rede stehenden Brand: Nach erhaltener Meldung seitens des Sicherheits-Inspectorates begab ich mich mit dem städtischen Ingenieur und dem Wachinspector auf den Brandplatz, dortselbst waren unter andern anwesend der Herr Vicebürgermeister und der Feuerwehr Obercommandant; wir überzeugten uns daß der Brand von Aussen entstanden war, da innerhalb an den Rändern des ausgebrannten Dachstückes noch alte Spinnengewebe ersichtlich waren und vom Funkenfänger am grossen Rauchfange der Franz Jäger'schen Brauerei fortwährend Rußtheile vom Westwinde getragen auf das Himmelfreundpoitner'sche Hausdach und in den Karl Jäger'schen Hofraum fielen und sonach der Brand offenbar durch glimmend gewordene Rußtheile entstanden sein wird, welche Meinung sämmtlich

erwähnte Funktionäre theilten; Erhebungen bezüglich der Zeit wann das letzte mal gekehrt worden sind angeordnet. Steyr, am 12. April 1892. Der Amtsleiter Fritz Hähnel; ferner führt Herr Amtsleiter aus, daß der vorliegende Recurs gegen jenen Auftrag gerichtet ist, mit welchem die Stadtgemeinde Vorstehung die zunächst notwendigen Vorkehrungen zur Verhütung in Rede stehenden Feuersgefahr anordnete. Das Bauamt erhielt mittlerweile den Auftrag zu erheben auf welche Weise die Gefahr dauernd beseitigt werden kann G.R. Dr. Kurz beantragt die Verlesung des I. Theiles der Recursausführung welcher Antrag angenommen wird, worauf der Herr Amtsleiter den wesentlichsten Theil derselben verliest. Herr G.R. Lang unterstützt den Sectionsantrag, nachdem er sich an Ort und Stelle überzeugt habe, daß der Brand zweifellos auf obig geschilderte Art und Weise entstanden sei und ist dafür, daß ehestens Anordnungen bezüglich der dauernden Behebung der besagten Feuersgefahr erlassen werden Herr G.R. Jakob Kautsch und Herr Vicebürgermeister Johann Redl sind der selben Meinung, da es doch nicht angehe, daß sich die Bewohner eines ganzen Stadttheiles über beständige Feuersgefahr gefallen sollen lassen. Nach kurzer Debatte stellt Herr G.R. Kurz den Antrag, dem Renurse insoweit-

Folge zu geben, daß angeordnet werde, daß die Kosten der Feuerwache von Jäger und Himmelfreundpointner gemeinsam getragen werden. Nachdem der Herr Referent für die Annahme des Sectionsantrages gesprochen, bringt der Herr Vorsitzende den Antrag des Herrn G.R. Kurz zur Abstimmung welcher ein stimmig abgelehnt wird. Hierauf wird der Sectionsantrag welcher den Recurs des Herrn Franz v. Jäger abweist und die Anordnung von Verfügungen zur dauernden Beseitigung des in Rede stehenden feuergefährlichen Verhältnisses verlangt, einstimmig angenommen. - Z 1015. Der Verein der Schulfreunde ersucht um die Erklärung der Zustimmung zur Fassung des § 10 der neuen Satzung nach welchem im Falle der Auflösung des Vereines die Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr das gesammte Vereinsvermögen übernehmen und so lange verwahren soll, bis sich ein Verein constituirt, welcher die gleichen Tendenzen verfolgt. Die Section beantragt diesem Ansuchen zu willfahren. Einstimmig angenommen. - Z. 10707 6. Die oesterr. Alpine Montangesellschaft ersucht um Ausstellung einer LöschungsErklärung eines Kaufcontraktes ddto. Wien 11. October 1798, aus welchem der Gemeinde längst keine Rechte mehr zustehen. Wird über Sectionsantrag einstimmig beschlossen die bezügliche LöschungsErklärung auszustellen. - Z. 11343

7. Laut Erlasses des hochlöblichen oberoesterr. Landes-Ausschusses vom 4. Mai 1892 Zahl 6932 hat der hohe Landtag zu folge des in der 29. Sitzung am 13. April 1892 gefaßten Beschlusses der Stadtgemeinde Steyr zu den Kosten des Neubaues der im Zuge der Leonsteiner Landesstrasse gelegenen sogenannten unteren Ennsbrücke einen Beitrag von 4000 fl aus Landesmitteln bewillliget. Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath möge dies zur vorläufigen Kenntniss nehmen und sich vorbehalten nach Bekanntwerden der Gesammtkosten für die in Rede stehende Brücke um Erhöhung der Beitragsleistung aus Landesmitteln einzuschreiten. Einstimmig angenommen ad Z. 11314 II. Section. Referent Herr Sections Obmann G.R. Mathias Perz. 8. Das Städt. Kassaamt erstattet über die Gebahrung bei der Stadtkasse in den Monaten März und April folgende Berichte:

Einnahmen im Monate März 1892 37.234 44 Kasserest vom Vormonat 4.181 65 1/2 Gesammt Einnahmen im Monate März 1892 41.416 9 1/2 Ausgaben im Monate März 1892 35.630 72 1/2 Kassarest für den Monat April 1892 5785 37 und betragen bis inclusive März 1892 Die gesammten Einnahmen 161.576 89 1/2 die do. Ausgaben 155.791 52 1/2 Stadtkassaamt Steyr am 31. März 1892. - J. Paarfusser. Stadtkassier. V. Jandaurek Controlor. Einnahmen im Monate April 1892 15.150 90 1/2 Kasserest vom Vormonat 5785 37 Gesammt Einnahmen im Monate April 1892 20.936 27 1/2 Ausgaben im Monate April 1892 16.781 81 Kasserest für den Monat Mai 1892 4154 46 1/2 und betrugen bis inclusive April 1892 Die gesammten Einnahmen 176.727 80 die do. Ausgaben 172.573 33 1/2 Stadtkassaamt Steyr am 30. April 1892. J. Paarfusser Stadtkassier. V. Jandaurek. Kassa Controlor

Das Kasse-Journal wurde von den Herren Gemeinderäthen Josef Turek und Emil Göppl geprüft und richtig befunden. Wird ohne Debatte genehmigend zur Kenntniß genommen. - Z 9192, 10839 9. Der Theater-Director Heinrich Skriwanek ersucht die ihm ertheilte Bewilligung der Aufführung von Theaterstücken im Stadttheater in Steyr pro Saison 1892/93 auf seinen Secretär Haus Neu zu übertragen. Inzwischen ist auch ein Gesuch des derzeitichen Theater-Directors in Trencsin Teplitz eingelangt, welches mit sehr guten Zeugnissen belegt ist. Die Section beauftragt auf das Ansuchen des Herrn Skriwanek nicht einzugehen und das Stadttheater pro 1892/93 dem Herrn Adolf Siegl zu verleihen. Nach kurzer Debatte wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. - Z. 9712, 11380 10. Dem Philosophen-Unterstützungs-Verein an der k.k. Universität in Wien wird gemäß des Sections-Antrages eine Unterstützung von 10 fl bewilliget. - Z. 10275 11. Herr Johann Reihweger städtischer Percipient der Mauthstation II hat angezeigt, daß er wegen Uebersiedlung nach St. Pölten mit Ende Juni l. Js. die Stelle eines Percipienten zurücklege um deren Verleihung gleichzeitig der Besitznachfolger des Hauses des

Johann Reihweger Gleinkergasse 33 Herrn Karl Obermayr ansuchte. Die Section beantragt diese Stelle dem Herrn Karl Obermayr unter den bisherigen Bedingungen zu verleihen. Dieser Antrag, welcher vom Herrn G.R. Ritzinger unterstützt wird, wird einstimmig angenommen. - Z 11179 12. Das hochwürdige Vorstadtpfarramt hat bereits mit Eingabe vom 21. April 1892 an die Stadtgemeinde-Vorstehung das Ansuchen gestellt, diese möge die beiden Aufgangsstiegen zur Vorstadtpfarrkirche aus Gemeindemitteln neu herstellen lassen. Hierüber wurde dem Pfarramte mit Note vom 2. Mai 1892 der Wunsch ausgesprochen, daß dieses Ansuchen erst dann gestellt werden soll, wenn die thatsächlich verausgabten Gesammtkosten für die Stiegen-Renovirung bekannt sein werden, weil dann über die Höhe eines etwaigen Beitrages eine vollständige Beurtheilung möglich ist. Auf dieses hin, hat das hochwürdige Pfarramt unter anderen erwidert, daß die löbliche Bausection wie aus der Zuschrift zu entnehmen ist, die beiden Stiegenaufgänge zur Vorstadt Pfarrkirche und zum Exjesuitengebäude, weil selbe auf kichlichem Grunde gelegen sind, nicht als oeffentliche, sondern als PrivatZugänge für deren Erhaltung die Parthei respective die Kirche zu sorgen hat und betrachtet wird behandelt

stellt nur in Austicht, daß nach vollendeter Herstellung derselben von Seite der Kirche über erneuertes Bittgesuch ein Antrag der löblichen Bausection zur Beitragsleistung für die Baukosten dem löblichen Gemeinderathe zur Vorlage gebracht. werden wird. hochw. Das gefertigte Pfarramt glaubt in seiner Eingabe vom 21. April d. Js. Z. 262 in stichhältig motivierter Weise dargethan zu haben, daß die fraglichen Stiegen ganz und gar dem oeffentlichen Interesse dienen in gleicher Weise wie der Platz vor der Kirche welcher auch grundbücherlich der Kirche gehört. Sowie nun der Kirchenvermögensverwaltung nie zugemuthet wurde, die Kosten der Pflasterung dieses Platzes zu bestreiten, so sollte man in richtiger Consequenz meinen, daß auch die Herhaltung der nothwendigen Aufgänge zu diesem Platze nicht die Pflicht der Kirche sei. Das gefertigte Parramt erlaubt sich in seiner Eingabe auch hinzuweisen, daß die löbliche Stadtgemeinde-Vorstehung als Patron der Vorstadtpfarre seit einer langen Reihe von Jahren nie mit einem Patronatsbeitrage zu irgend einer Herstellung bei der Kirche in Anspruch genommen wurde.

Auf die von der löblichen Bausection gestellte Aussicht hin, nach Herstellung der Stiegen einen etwaigen Beitrag von der löblichen Stadtgemeinde-Vorstehung im löblichen Gemeinderathe zu beantragen, kann das Pfarramt die Herstellung nicht unternehmen weil nach den kirchlichen Bestimmungen kein Pfarrer berechtiget ist, eine Baulichkeit zu führen, ohne vorher die bischöfliche Ordinariats-Bewilligung eingeholt zu haben; diese Bewilligung aber nur dann gegeben wird, wenn nachgewiesen ist, daß die Kosten des Baues ihre sichere Deckung finden. Unter diesen Umstanden bleibt wohl nichts anderes übrig als daß die Herstellung dieser Stiegen unterbleibe, so sehr dieß im oeffentlichen Interesse gewiss allgemein bedauert werden wird. Hierüber beantragt die Section einen Beitrag von 600 fl ÖW zu bewilligen. Herr G.R. Kautsch erklärt sich mit dem Sectionsantrage einverstanden, da die Renovirung der bezeichneten Stiegen auch im oeffentlichen Interesse gelegen sei er beantrage jedoch, daß dieser Beitrag ausdrücklich als ein freiwillig gegebener bezeichnet werde. Herr G.R. Lintl wirft die Rechtsfrage auf, ob ein Grund, welcher Privatgrund ist jedoch zu oeffentlichen Zwecken benützt von den Eigenthümer oder von den, der den Grund benützt

im Stande zu halten ist und bemerkt, daß auf einen Theil des Kirchenplatzes von den Marktleuten feilgebothen und daher das Standelgefälle eingehoben werde. Herr G.R. Kautsch erwidert der Grund gehöre nicht der Gemeinde, sondern der Kirche die, wenn diese z. B. die Stiege absperren würde, so müßten die Fußgeher den Strassenzugang zur Kirche benützen. Herr G.R. Tomitz unterstützt den Sectionsantrag. Hierauf wird der Sectionsantrag nach Einschaltung des Wortes freiwillig mit allen gegen eine Stimme (Herr G.R. Lintl) angenommen - Z. 11329 III. Section. Referent Herr Sections-Obmann Vicebürgermeister Johann Redl. 13. In der Gemeinderath Sitzung vom 22. Jänner 1892 wurde der einstimmige Beschluss gefaßt, die Herren Sections Obmänner Vicebürgermeister Johann Redl und Gemeinderath Mathias Perz zu ersuchen mit dem Executiv Comité der oesterr. Waffenfabriks-Gesellschaft wegen Reconstruction der bereits schadhaften grossen und kleinen Gsangbrücke, welche derzeit Privateigenthum der oesterr. Waffenfabriks Gesellschaft sind, in Verhandlung zu treten und hierüber dem Gemeinderathe zu berichten.

Ueber das Ergebniss dieser Verhandlung wurde folgendes Protokoll aufgenommen: Protokoll aufgenommen am 14. Mai 1892 im Directionsgebäude der oesterreichischen Waffenfabrik 9 Uhr Vormittag. Gegenstand ist folgender: Die oesterreichische Waffenfabrik beabsichtiget im Einvernehmen mit dem Gemeinderathe der Stadt Steyr die beiden Brücken im Zuge der oeffentlichen Strasse von Auböckschen Bräuhause zum Directionsgebäude neu und war in Eisenconstruction zu erbauen. Hierüber hat der Gemeinderath in seiner Sitzung vom 30. Jänner 1892 die Obmänner der Bausection und der Finanzsection nämlich Herrn Vicebürgermeister Johann Redl und Herrn Gemeinderath Mathias Perz bevollmächtiget, mit dem Verwaltungsrathe der Waffenfabrik zu verhandeln, eine diesbezügliche Vereinbarung zu treffen und diese Vereinbarung sodann dem Gemeinderathe zur endgiltigen Beschlußfassung vorzulegen. Zu diesem Behufe findet heute die gemeinsame Beratung mit dem Verwaltungsrathe der oesterreichischen Waffenfabrik statt und wird nach eingehender Besprechung folgendes vereinbart.

1. die oesterreichische Waffenfabrik übernimmt, die Bauführung und Bauvergebung und bezahlt einstweilen alle Baurechnungen. 2. Die Kosten werden zur Hälfte von der oesterr. Waffenfabrik und zur Hälfte von der Stadtgemeinde getragen. 3. Die oesterreichische Waffenfabrik erklärt sich damit einverstanden, daß die Stadtgemeinde die auf sie entfallende Hälfte der Gesammtkosten, der oesterr. Waffenfabrik in fünf gleichen Jahresraten mit 5% Verzinsung beginnend im Jahre 1893 rückvergütet. 4. Nach Fertigstellung der Brücken gehen dieselben ohne weiters in das Eigenthum der Stadtgemeinde über, welche sodann diese Brücken vollständig auf Kosten der Stadtgemeinde zu erhalten hat. 5. Ueber die Ausführung der Brücken wird die Waffenfabrik die Detailpläne und Kostenvoranschläge insbesondere mit Rücksicht ob mit oder ohne Pfeiler ob mit Beschotterung oder Lärchenbedielung einholen und sich hierüber mit der Stadtgemeinde ins Einvernehmen setzen. Oesterreichische Wafenfabriks Gesellschaft. Dr. Hochhausser. Buddenbrock. Im Einvernehmen mit der Finanzsection erlaubt sich die Bausection den Antrag zu stellen: Der löbliche Gemeinderathe wolle zur Herstellung dieser beiden

eisernen Brücken im Zuge der oeffentlichen Strasse vom Auböckschen Bräuhause zum Directionsgebäude nach den mit der oesterreichischen Waffenfabriksgesellschaft im Protokolle vom 14. Mai 1892 getroffenen Vereinbarungen, die auf die Stadtgemeinde Steyr entfallende Hälfte der Kosten bewilligen und wäre hiefür in den künftigen Praeliminarien entsprechend Vorsorge zu treffen. Beschluß einstimmig nach Antrag. - Z. 1619. 14. Die oesterreichische Waffenfabriks-Gesellschaft hat mit Eingabe vom 6. d. Mts. um Anordnung einer Commission an Ort und Stelle wegen Erbauung eines Kanales durch die Wehrgrabenstrasse angesucht. Der Herr Bürgermeister hat diese Commission am 17. Mai d.Js. anberaumt und wurde hierüber nachstehendes Protokoll aufgenommen. Protokoll aufgenommen am 17. Mai 1892 von Seite der Gemeinde-Vorstehung Steyr. Gegenwärtig. Die Gefertigten Gegenstand ist das Ansuchen der oesterreichischen WaffenfabriksGesellschaft ddto. 6. Mai 1892 Z. 10254, um Kanalisirung der Wehrgrabenstrasse Hierüber hat der Herr Bürgermeister für heute die Commission anberaumt und hiezu die in der Currende vom 16. Mai 1892 - Z. 10754 Verzeichneten eingeladen.

Beginn der Commision 3 Uhr nachmittag. Erschienen sind die Gefertigten. Nach eingehender Besichtigung der in Rede ste- henden Strasse und der dort obwaltenden Gefälls-Verhältnisse giebt der Herr VicePraesident der Waffenfabrik Dr. Johann Hochhauser noe. der Fabrik folgende Erklärung ab: Wenn der Kanal in seiner ganzen Länge (517 m) in schliefbarem Profil (1.05/60) mit 6 Einsteigschächten und 12 Wassereinlaufschächten mit einer Vorrichtung für kräftige Wasserspülung aus dem Wehrgraben in der ganzen Kanallänge hergestellt wird; ferner die Uferschutzmauer am rechten Ufer unterhalb der grossen Fallenbrücke mit Anschluß an den bestehenden Mauerenden aufgebaut wird und die beiderseitigen Rinnsale in der ganzen Länge der in Rede stehenden Strecke der Wehrgrabenstrasse mit zwei Schaaren Würfelsteinen hergestellt werden, so verpflichtet sich die Waffenfabrik die Kosten dieser gesammten Herstellungen mit der Stadtgemeinde je zur Hälfte zu bestreiten. Die Kosten der Einzapfungen, die Kosten der Legung der Gehweg-Randwürfelsteine und die dadurch erforderliche Abschotterung der Gehwege haben die betreffenden Hausbesitzer allein zu tragen. Die Kosten für die Pflasterung der erforderlichen Strassenübergänge dagegen hat die Stadtgemeinde allein zu tragen. Der Herr Vorstand der Wehrgrabencommune Dellinger erklärt, daß er gegen

die Anlage der gedachten Wasserspülung unter der Bedingung nichts einwende, daß die Entnahme des nöthigen Wassers aus dem Wehrgraben zu einer Zeit geschieht in welcher die Wasserwerke nicht in Betrieb sind, erwähnt hiebei, daß die Wehrgraben-Commune eine derartige Zusage bereits im Jahre 1871 gemacht hat. Der Herr Vice-Praesident Dr. Hochhauser giebt zu obiger Erklärung noch folgende Bemerkungen zu Protokoll: Das Arbeiterheim wird in diesem Jahre noch beziehbar und es wird dieser Bau mit allen Mitteln beschleunigt um der bestehenden Wohnungsnoth abzuhelfen. Die Entscheidung über die vorliegende Frage ist daher eine aeusserst dringende damit bei der Bauführung gleich auf die Einzapfung in den oeffentlichen Kanal, Rücksicht genommen werden kann. Ueberdieß besteht auf der Rückseite der bereits dort befindlichen Arbeiterhäuser kein Wasserablauf, hinter jedem Hause bilden sich Pfützen welche in heissen Tagen abscheuliche Miasmen verbreiten, so daß die sanitaeren Verhältnisse in dieser Strasse die denkbar schlechtesten sind und insbesondere mit Rücksicht auf die Eroeffnung der Schule daselbst, so schnell als möglich beseitigt werden muß. Im Interesse der dortigen Arbeiter-Bevölkerung und der Schuljugend hat sich die Waffenfabrik bereit erklärt zu diesem eigentlich der Gemeinde zur Ausführung obliegenden oeffentlichen Kanale die Hälfte der Kosten beizutragen, hält sich aber an diese Zusage nur gebunden

wenn dieser Kanalbau sofort in Angriff genommen und längstens innerhalb drei Monate ausgeführt wird. Die anwesenden Vertreter der Bausection erklären, daß sie die entgegen kommende Erklärung, der oesterr. Waffenfabrik zustimmend entgegen nehmen und dem löblichen Gemeinderathe die sofortige Ausführung der in Rede stehenden Bauführungen empfehlen werden. Schlüßlich erachten die Anwesenden die Aufstellung eines ständigen Bauorganes zur Ueberwachung besagter Bauausführung für absolut nothwendig, da diese Kanalisirungsarbeiten in Folge des Sickerwasserstandes eine besonders sorgfältige Ausführung erheischen. Nachdem weiters Niemand etwas vorbringt, wird das Protokoll geschlossen, vorgelesen und gefertiget. Dr. Hochhauser Karl Siller. Joh. Redl Georg Dellinger L. Anzengruber A. Menhandt. Fritz Hähnel Karl Peter. Cand. Grossauer Die Kosten der Gesammtherstellung und der Uferschutzmauer und des Rinnsales betragen ungefähr 11000 fl. Die Section stellt den Antrag der löbliche Gemeinderath, wolle zur Beschaffung und Herstellung dieses sowohl aus sanitären, als oeffentlichen Rücksichten so nothwendigen Kanales die hieführ nach der im vorliegenden Kostenvoranschlage nöthigen Summe

des halben Betrages pr 5500 fl bewilligen und hätte für die Deckung desselben die FinanzSection Vorsorge zur treffen. Einstimmig angenommen. - Z 10754 IV. Section. Referent Herr Sections-Obmann Gemenderath Anton Mayr. 15. Die beiden Bachhuberschen Pfründen werden gemäß des Sectionsantrages einstimmig dem Josef Ullian und Alois Heininger verliehen, 16. Herr Karl Millner hat die Stelle eines Armenrathes für den VII. Bezirk und eines Armenvaters für das 16. Viertel und Josef Eder die Stelle eines Armenvaters für das 2. Viertel zurückgelegt. Die Section beantragt an Stelle des Herrn Millner Herrn Peter Steinhuber, Hausbesitzer Mitteregasse 1 und an Stelle des Herrn Eder den Kaufmann Herrn Peterson zu wählen nachdem diese Herren sich bereit erklärt haben diese Function zu übernehmen und den abtretenden Functionären des Armenrathes den Dank zu votiren. Einstimmig angenommen. - Z 224, 242 A.R. Nachdem die Tages-Ordnung erlediget ist und sich niemand mehr zum Worte meldet, erklärt der Vorsitzende die Sitzung um 5 1/4 Uhr Abends für geschlossen. Der Vorsitzende Die Gemeinderäthe Der Schriftführer

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