einstimmigen Sitzungsbeschlusse vom 29. Mai 1891 Zahl 8402 und vom 1. April 1892 Zahl 7221 dem seitens des ActionsComitis zur Hebung der Messer-Industrie für Steyr und Umgebung mit Zuschrift vom 19. April 1891 Zahl 4615 gestellten Ansuchen um principielle Bewilligung zum Anbaue der zur Hebung der Messer Industrie prosectierten Klingschmiede an das der Stadtgemeinde Steyr eigenthümliche Gebäude der k.k. vereinig ten Fachschule und Versuchsanstalt für Eisen- und Stahl-Industrie in Steyr, Schwimmschulstrasse 13 unter folgenden Bedingungen zu willfahren: Der in Rede stehende Anbau hat einen integrierenden Theil des FachschulGebäudes zu bilden und sonach unbeschränktes Eigenthum der Gemeinde zu werden, wohingegen die Stadtgemeinde Steyr sich hiermit rechtsverbindlich verpflichtet, das zu gedachtem Zwecke zu errichtende Gebäude auch der Fachschule und Versuchs-Anstalt insolange für deren Zwecke unentgeldlich zur Verfügung zu stellen und
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