anderm auch aus zwei Mitgliedern der Gemeindevertretung des Stellungsortes zu bestehen und sind dieselben und die etwa nöthigen Ersatzmänner seitens des betreffenden Vertretungskörpers zu wählen, Die Section beantragt die Herren G.R. Lang Franz und Turek Josef als Mitglieder der Stellungs-Commission zu wählen. Einstimmig angenommen. - Z 6765 3. Jakob Metzl hat gegen die baupolizeiliche Verfügung der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr vom 7. März 1892 - Z. 4991, mit welcher ihm aus sicherheitspolizeilichen Gründen die Anbringung eines Blechdaches am Hause Enge gasse zum Schutze der auszuhängenden Kleider nicht gestattet wurde, den Recurs eingebracht Die Section beantragt, dem Recurse aus den Gründen des Erkenntnisses I. Instanz keine Folge zu geben. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Zahl 7017. 4. Im Sinne des vorliegenden Erlasses der hochlöblichen k.k. Statthalterei Linz vom 20. März 1892. Z. 4331/III beantragt die Section der kk. Statthalterei folgende Erklärung vorzulegen. Erklärung Der Gemeinderath der Stadt Steyr findet zufolge
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2