die Ausbildung für seinen Beruf theoretisch und practisch vollendet war, sein ganzes Leben im Dienste einer hierstädtischen Anstalt zugebracht. Daß seine Dienstleistung eine ausgezeichnete war, ist allgemein bekannt und bereits in der Gemeinderathssitzung vom 22. Jänner 1892 hervorgehoben und Allerhöchsten Ortes durch Verleihung des Titels eines Kaiserlichen Rathes gewürdiget worden und wenn man berücksichtiget, daß seine materielle Entlohnung für diese Dienstleistung eine minimale war da er im Ganzen jährlich nur 300 fl erhielt, muß anerkannt werden, daß die Gemeinde der Stadt Steyr gegen Herrn Dr. Karl Wolf in einer grossen Dankesschuld steht welche durch ein einfaches Dankesschreiben nicht hinreichend abgetragen wird. 2. Ist Herr Dr. Karl Wolf ein Mann welcher sich stets der vollsten Hochachtung der Bürgerschaft erfreute. Er war seinerzeit Mitglied des Gemeinderathes, wurde im April 1864 einstimmig als Vice-Bürgermeister gewählt, welche Stelle er durch drei Jahre versehen hat und wenn er später die Candidatur in den Gemeinderath ablehnte, ist dies nur aus Rücksichten
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