Die Section beantragt den Revers in der von der Fideicommiß-Behörde verlangten Fassung zu genehmigen; nachdem die abgetretenen Grundstrecken sehr guten Gründen entnommen, und sonach das Verlangen, daß hiefür die Stadtgemeinde Steyr als Verwalterin des oeffentlichen Gutes die Verpflichtung übernehmen soll, für die Instandhaltung der neuen Ufer und Ufergründe aufzukommen, kein unbilliges genannt werden kann. Einstimmig angenommen. - Z 3412 4. Der Zimmermeister Herr Franz Weidinger ersucht um Einverleibung seines an der Stadtgrenze im Gemeindegebiethe Sct. Ulrich liegenden Besitzes in das Stadt gemeindegebieth, ferner bei Abschluß eines neuerlichen Pachtvertrages hinsichtlich des Mauthgefälles die Bestimmung beizusetzen, daß er hinsichtlich der Entrichtung der Mauthgebühr wie ein Bewohner von Steyr behandelt werde. Die Section stellt folgenden Antrag:
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