und so auch mit den gemeinschaftlichen Besitzern des Hauses N°. 49 daselbst, Herrn Johann und Frau Maria Bachner. Die genannten Ehegatten haben sich laut hieramtlichem Protokolle vom 14. October 1891 bereit erklärt, zu obgedachtem Zwecke von ihrem Besitzthume das ist von ihrer Gartenparzelle N°. 1185 einen Theil im Ausmasse von 7 m2 zum Preise von 300 fl käuflich abzutreten und haben weiters bestimmt, daß dieser Kaufschilling von 300 fl, welchen sie durch Erlag von 100 fl am 18. October 1891 aus eigenen Mitteln auf 400 fl erhöhten sohin diesen Betrag pr. 400 fl zu einer Johann Bachnerschen Bürger Stiftung verwendet werden solle. Die alljährlichen Interessen dieser Stiftung haben am 24. Juni jeden Jahres d. i. am Namenstage des Stifters an eine dürftige BürgersFamilie welche in der Vorstadt Ort ansässig ist oder wenigstens ansässig war, zur Vertheilung zu gelangen. Nachdem seitens des Stifters die betreffende Stiftungs-Urkunde überreicht sowie die Vin- culierung des Stiftungs-Kapitales bereits veranlaßt wurde, so stellt die Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath möge von der Errichtung dieser Stiftung erfreuliche Kenntniß nehmen, sowie sich zur Uebernahme und getreuen Verwaltung derselben bereit erklären und den vorliegenden StiftbriefEntwurf genehmigen. Einstimmig angenommen. ad Z. 20872/1891 Mit Bezug auf die bereits in der Sitzung des löblichen Gemeinderathes vom 11. December 1891 erfolgte Kenntnißnahme von der Errichtung
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