lität und überhaupt alle wie immer Namen habenden Steuern in der Art zu tragen, daß die Sparkasse in Steyr niemals eine diesfalls sich ergebende Auslage treffen soll. Zur Sicherheit des obigen zur Ergänzung der unifizirten Schuld aufgenommenen Darleihens pr 171.856 fl 19 xr sammt Zinsen und allen Nebenverbindlichkeiten bestellt die Stadtgemeinde Steyr das derselben gehörige Rathaus Cons N°. 37 am Stadtplatze in Steyr als Pfand und bewilliget die Einverleibung des Pfandrechtes hierauf in der oberoesterr Landtafel E.Z. 208 für dieses Darleihen pr 171856 fl 19 xr sammt 4 1/2 % Zinsen 5 % Verzugszinsen und den anderen Nebenverbindlichkeiten denen nicht ohnehin schon ein gesetzliches Pfandrecht in gleicher Rangordnung mit dem Kapitale zukommt im Höchstbetrage von 1000 fl sage Eintausend Gulden. Herr G.R. Dr. Kurz bemerkt, daß in dem Entwurfe der Schuldurkunde die Erklärung der Sparkassa Direction fehle, daß sie mit der Unificirung der städtischen Schuld mit der Unkündbarkeit des Darleihens auf ihrer Seite einverstanden sei. Herr G.R. Dr. Angermann hält die Beisetzung dieser Erklärung für überflüssig, da die Sparkasse in dem an die Gemeinde Vorstehung gerichteten Schreiben ihr Einverständniß mit der Unificirung der städt. Schulden, der Unkündbarkeit des Darlehens ihrerseits zum Ausdrucke
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