Ratsprotokoll vom 22. Jänner 1892

Die Stadtgemeinde Steyr verpflichtet sich, vom 1. Juli 1892 angefangen, dieses unfizirte Gesammtdarleihen pr 1000,000 fl auf dem fixen von der Sparkassa nicht zu erhöhenden Zinsfusse von 4 1/2 % jährlich zu verzinsen und diese Zinsen halbjährig im Vorhinein im vollen Betrage unter ausdrücklicher Verzichtleistung auf einen Anspruch wegen Vergütung der Einkommensteuer oder jeder anderen Steuer am ersten Jänner und am ersten Juli eines jeden Jahres bei der Kassa der Sparkassa in Steyr zu erlegen. Die Stadtgemeinde Steyr verpflichtet sich weiters von diesem Kapitale, welches die Sparkassa in Steyr der Stadtgemeinde Steyr bis zur gänzlichen Abzahlung des selben unaufkündbar belässt, zur Zeit der für die Zinsenabfuhr festgesetzten Fristen regelmässige 1/4 % je somit jährlich 1/2 % ihr vom ganzen Kapitale pr 1000,000 fl berechnete Abschlagszahlungen in hundert zwei halbjährig verfallenden gleichen Raten bei der Kassa der Sparkassa in Steyr zu leisten und nicht nur diese Amorti-

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