Recht eingeräumt wird die gesammten Darlehen jederzeit entweder ganz oder theilweise zurückbezahlen zu können. IV. Section. 14. Verleihung der Zweithurnschen StiftungsInteressen pro 1892 15. Stiftbrief-Entwurf über die Johann Bachnersche Bürgerstiftung Beginn der Sitzung um 3 Uhr nachmittag. Der Herr Vorsitzende constatirt nach § 50 des Gemeinde Statutes erforderliche Anwesenheit von zwei Drittheilen der Mitglieder des Gemeinderathes, ersucht zu Verificatoren die Herren G.R. Leopold Stummer und Josef Turek, erklärt die Sitzung für eroeffnet und erstattet durch den Amtsleiter Stadtsecretär Herrn Fritz Hähnel folgende Mittheilungen a. der Stadtarzt Herr Dr. Krakowitzer dankt für das ihm vom Gemeinderathe zugemittelte Glückwunschschreiben zu
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