Ratsprotokoll vom 22. Jänner 1892

Mit dieser Antwort erscheint das in der Sitzung am 11. December 1891 einstimmig beschlossene Ansuchen ddto. 16. December 1891, Z 25.644, genehmigt und handelt es sich nunmehr nur noch um die Beschlussfassung über die formelle Erledigung dieser Angelegenheit, nämlich um das Einschreiten an den hohen oberoesterreichischen Landtag, um Bewilligung der Aufnahme eines Hypothekar Darlehens behufs Deckung der schwebenden Schuld im Wege der Landesgesetzgebung und um Genehmigung des seitens der Sparkasse in Steyr vorgelegten Entwurfes der neuen Schuldurkunde betreffend die künftige Art und Weise der Verzinsung, Rückzahlung und Kündigung sämmtlicher HypothekarDarlehen der Stadt Steyr bei der hiesigen Sparkassa. Die Section beantragt nun: 1. Der löbliche Gemeinderath möge beschliessen, beim hohen oberoesterreichischen Landtag bittlich zu werden folgendes Landesgesetz zu beschliessen und dasselbe der Allerhöchsten Sanktion zu unterbreiten; verliest den

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