Ratsprotokoll vom 22. Jänner 1892

der Stadtgemeinde Steyr behufs Unificirung der städtischen Hypothekar und schwebenden Schulden pr f 998.143. 81 x ein Darlehen von rund einer Million gegen den fixen Zinsfuss von 4 1/2 % und gegen Zusicherung der Unkündbarkeit des Zinsfusses und des Schuldkapitales während der Dauer des Darlehens von 31 Jahren zu gewähren, beehren wir uns mit Bezug auf unsere Zuschrift vom 4. December 1891 Z 1453 die Mittheilung zu machen, daß die General-Versammlung des Sparkassa Ausschusses in der Sitzung vom 28. December 1891 bezüglich des zu gewährenden fixen und unkündbaren Zinsfusses von 4 1/2 % einstimmig die Zustimmung ertheilt hat, weshalb für den Abschluß des zwischen der löbl. Stadtgemeinde Vorstehung und der Sparkassa Direction über die Realisirung dieses Darlehnsgeschäftes alle Vorbedingungen erfüllt sind. Indem wir schlüßlich auch noch bemerken, daß wir der löblichen Stadtgemeinde Steyr das Recht einräumen das Darlehen ganz oder theilweise halbjährig zu künden, ersuchen wir wegen Abschluß des in Aussicht genommenen Vertrages mit unserem Rechtskonsulenten Herrn Dr. Franz Angermann in Fühlung zu treten und den Entwurf dieses Vertrages zur Unterfertigung einsenden zu wollen. Es zeichnet mit Achtung. - Steyr, am 30 Decemb 1891. Die Direction der Sparkassa in Steyr: Johann Amort.

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