12. Ueber motiviertes Gesuch des städt. Kassamtes beantragt die Section, daß die Kassastunden im städt. Kassaamte vom 1. Februar 1892 als analog jenen des hiesigen k.k. Hauptsteueramtes bestimmt werden, nämlich für die Wochentage von 8 bis 12 Uhr vormittags und von 2 bis 3 Uhr nachmittags. Für Sonn und Feiertage hingegen den Geldverkehr ausschließlich nur auf jene Einund Ausläufe zu beschränken, welche im Wege des Expedites besorgt werden. Hierüber wäre das Publikum von dieser neuen Verfügung mittelst einer in die beiden Localblätter einzuschaltenden Kundmachung zur Wissenschaft und genauen Darnachachtung in die Kenntniß zu setzen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. - Z 1509 13. Herr Stadt-Secretär Fritz Hähnel referirt: Mit Bezug auf die in Folge des Gemeinderathsbeschlusses vom 11. December 1891, ad Z. 24509, an die hiesige Sparkasse Direction gerichteten Anfrage ist folgende Antwort eingelaufen: Löbliche Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. Antwortlich Ihrer geehrten Zuschrift vom 16. December 1891, Z. 256 44, mit welcher die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung das Ansuchen stellte,
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