Ratsprotokoll vom 22. Jänner 1892

gegen das Vorjahr mehr um 79 fl 84 xr Als Perceptionskosten wären nun bei Einhaltung der seinerzeitlichen gemeinderäthlichen Bestimmung von den bei den Schrankenmauthaemtern eingezahlten Beträgen an die Einnehmer und Schrankenzieher je zwei, zusammen 4 % von den für die genannten abgefundenen Partheien eingeführten und gleich den bezahlten, behandelten Spirituosen entfallenden Umlagen aber nur je 1/2 zusammen 1% anzuweisen. Laut beiliegenden Ausweises wäre demnach zu 2 % zusammen 4 % der Betrag pr daher zusammen an Perceptionskosten für Einbringung von gebrannten geistigen Flüssigkeiten ein Betrag von anzuweisen. Werden von dem eingezahlten Gesammt Netto Betrage pr Die gesammten hinauszuzahlenden Perceptionskosten abgezogen mit so verbleibt ein Reinertrag von um 89 fl 58 xr weniger als in Jahre 1890 und um 264 fl 4 xr mehr Steyr, am 18. Jänner 1892. Paarfusser. - Jandaureck. Diese Berichte werden zur Kenntniß genommen und werden die Perceptionskosten in der bisherigen Höhe einstimmig bewilligt. - Z. 1486, 1487.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2