gegen das Vorjahr weniger um und Jahr 1889 mehr um Von diesem Ertrage sind noch auszuzahlen die Perceptionskosten für die Einfuhrs Gebühren Einhebung und Bier Ein und Ausfuhrs Controlierung bei den Mauth Stationen, welche seit dem Jahre 1877 mit 2 % ausbezahlt worden sind. Nach der mehrjährigen Bestimmung mit 2 % wäre daher laut nebigen Ausweises an Perceptionskosten für das bei den Stationen eingebrachte hier sammt besonderer Remuneration an Percipient und Mauthner bei der Station I und Mauthner bei der V. Station ein Betrag von zusammen anzuweisen. Werden von dem verbliebenen Netto Ertrage der Verbrauchs-Umlagen vom Bier per die obigen Perceptionskosten angewiesen und ausgezahlt mit so würde dann ein reiner Ertrag verbleiben von d.i. um weniger als im Jahr 1890 Ueber den Ertrag der Verbrauchsumlage für die in dem Stadtbezirk im Jahre 1891 eingebrachten Gebrannten geistigen Flüssigkeiten wird folgender Amtsbericht ergebenst erstattet: Sie Umlage für jeden eingebrachten Hectoliter gebrannter geistiger Flüssigkeiten betrug auch für das Jahr 1891 zwei Gulden, für jeden Liter 2 Kreuzer.
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