Ratsprotokoll vom 22. Jänner 1892

Der wie erwähnt sehr schlechte Bauzustand der Brücke macht es uns nun zur Nothwendigkeit dieselbe neu herzustellen, was für uns mit bedeutenden Unkosten verbunden ist und uns die Pflicht auferlegt unser Verhältniss zur Gemeinde bezüglich dieser Brücke nunmehr vertragsmässig festzustellen. - Hiebei kommt zu berücksichtigen, daß diese Brücke nach dem heutigen Stande der Dinge dem allgemeinen Verkehre nicht mehr entzogen werden kann und daß daher deren Bestand ein ebenso unabweisliches Bedürfniss für die Gemeinde, als sie für uns eine Nothwendigkeit ist. Wir stellen nun das freundliche Ersuchen die löbliche Stadtgemeinde wolle unsere vorstehende Darstellung in Erwägung ziehen und uns in dieser Angelegenheit ehegefälligst ihre Vorschläge unterbreiten. Steyr den 15 Jänner 1892 - Hochachtungsvoll oesterreichische Waffenfabrik Gesellschaft. Dr. Hochhauser Br. Buddenbrock. Die Rechtssection stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen zur Austragung dieser Angelegenheit

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2