Was das auf die erwähnten Ausnahmsfälle beschränkte Fahrtrecht über diese Brücke für die Gemeinde resp. das Publikum betrifft, so hat sich gleich nach der Fertigstellung dieses Objectes der Abusus herausgebildet, daß viele Privatfuhrwerke dasselbe benützten, ohne daß wir eine Einsprache dagegen erhoben haben. Eine Absperrung dieser Brücke für das Privatfuhrwerk ist aber bei den in den letzten Jahren so ganz ausserordentlich gestiegenen Verkehr und auch darum nicht mehr möglich weil über dieselben die kürzeste Verbindung zwischen Steyrdorf und der Steyrthalbahn vermittelt wird. Der Bauzustand dieser mehrfach erwähnten Brücke über den Steyrfluß nach Voglsang ist aber gegenwärtig in Folge langjähriger ausserordentlicher Benützung ein derart schlechter, daß sie für schwere Fuhrwerke geradezu gefährlich erscheint, worauf wir uns hiemit mit um so grösserem Nachdrucke aufmerksam zu machen erlauben, weil in Folge der bevorstehenden Absperrung der Steyrbrücke auf längere Zeit eine sehr starke Fuhrwerksfrequenz über diese Brücke eintreten wird, wir aber eine Verantwortung für allfällige Unglücksfälle nicht übernehmen können und wollen.
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