Ratsprotokoll vom 22. Jänner 1892

Raths-Protokoll aufgenommen am 22. Jänner 1892 über die diesjährige I. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der kk lf. Stadt Steyr. Gegenwärtig. Als Vorsitzender Herr Bürgermeister Johann Berger. Der Vicebürgermeister Herr Johann Redl. Die Herren Gemeinderäthe Angermann Franz Dr. Kurz Alois Dr. Anzengruber Leopold Lang Franz Auböck Karl Mayr Anton Höfner Friedrich Dr. Perz Mathias Huber Josef Ritzinger Gustav Schrader August Huber Leopold Stummer Leopold Jäger von Waldau Anton Turek Josef Kautsch Jacob Als Schriftführer: städt. Concipist Franz Rosenberg. Entschuldigt haben das Fernbleiben von der Sitzung die G.R. Johann Scholz und Franz Tomitz; krankheitshalber sind am Erscheinen verhindert dies Gemeindräthe Josef Haller und Hugo Olbrich.

Tagesordnung Mittheilungen. I. Section. 1. und 2. Punkt in vertraulicher Sitzung1. Personalien. 2. Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr und um Verleihung des Bürgerrechtes. 3. Amtsbericht betreffend Uebernahme des städtischen Privat Spitales zu Sct. Anna in die städtische Verwaltung 4. Amtsbericht betreffend die Wahl von zwei Mitgliedern der Militärtax-BemessungsCommission. 5. Ratifikation mehrerer Verträge etc. 6. Zuschrift der oesterreichischen WaffenfabriksGesellschaft wegen einer eventuell zutreffenden Vereinbarung bezüglich der über die Steier führenden Brücke bei Object IX. II. Section. 7. Amtsbericht über die Stadtkasse-JournalsAbschlüsse pro November und Dezember 1891 8. Bestellung von Percipienten für die MauthStationen IV. Schönau und VI. Bahnhofstrasse. 9. Amtsbericht betreffend die Ausschreibung des städtischen Theaters pro 1892/93

10. Monturs-Eingabe pro 1892 11. Amtsberichte über den Ertrag der VerbrauchsUmlage vom Bier und gebrannten geistigen Flüssigkeiten im Jahre 1891 und die hiefür anzuweisenden Perceptionskosten. 12. Amtsbericht betreffend die Erlassung einer Kundmachung, daß vom 1. Februar 1892 an im Stadtkasseamte, gleich wie im k.k. Hauptsteueramte Ein- und Auszahlungen nur an Wochentagen und zwar von 8 bis 12 Uhr Vormittags und von 2-3 Uhr nachmittags stattfinden sollen, damit die Kassebeamten in der Zeit von 3 bis 6 Uhr nachmittags und an Sonn und Feiertagen ungestört die Buchhaltungs-Arbeiten besorgen können. 13. Beschlussfassung wegen Umwandlung der schwebenden Schuld in ein Hypothekar Darlehen und Eingehen eines Darlehens-Vertrages mit der Sparkasse in Steyr wonach sämmtliche städtische Darlehen in 51 Jahren mit dem fixen Zinsfuß per 4 1/2 % und der fixen Kapitalsrückzahlung von 1/2 % jährlich rückbezahlt werden sollen der Stadt jedoch das

Recht eingeräumt wird die gesammten Darlehen jederzeit entweder ganz oder theilweise zurückbezahlen zu können. IV. Section. 14. Verleihung der Zweithurnschen StiftungsInteressen pro 1892 15. Stiftbrief-Entwurf über die Johann Bachnersche Bürgerstiftung Beginn der Sitzung um 3 Uhr nachmittag. Der Herr Vorsitzende constatirt nach § 50 des Gemeinde Statutes erforderliche Anwesenheit von zwei Drittheilen der Mitglieder des Gemeinderathes, ersucht zu Verificatoren die Herren G.R. Leopold Stummer und Josef Turek, erklärt die Sitzung für eroeffnet und erstattet durch den Amtsleiter Stadtsecretär Herrn Fritz Hähnel folgende Mittheilungen a. der Stadtarzt Herr Dr. Krakowitzer dankt für das ihm vom Gemeinderathe zugemittelte Glückwunschschreiben zu

seinem fünfzigjährigen Jubiläum als med Dr. und vierzig jährigen als Stadtarzt. Zur Kenntniß Z. 324 Praes. b. Der hochlöbliche oberoesterreichische Landes Ausschuss hat die vom Gemeinderathe der Stadt Steyr in der Sitzung am 20. November 1891 zur Deckung des Abganges im Gemeindehaushalte des Jahres 1892 unter anderem beschlossene Einhebung einer 60 % Umlage auf die directen Steuern einschließlich der Staatszuschläge zur Erwerb und Einkommensteuer, einer Verbrauchsumlage auf gebrannte geistige Flüssigkeiten mit 2 f per Hectoliter, sowie eines VerzehrungssteuerZuschlages von 30 % für die Consumtion von Wein, Obstmost und Fleisch genehmigt. Zur Kenntniß. - Z. 25282 c. Der hochlöbliche kk. Landesschulrath Linz fand laut Erlasses vom 12. December 1891 Z. 3738 aus Anlass der Erledigung des Jahreshauptberichtes über das Volks- und Bürgerschulwesen des Stadtgebiethes Steyr im Schuljahre 1890/91 auf Grund des Sitzungsbeschlusses vom 11. December 1891 die manigfachen Wohlthätigkeitsacte welche von der GemeindeVertretung Steyrs im Berichtsjahre ausgegangen sind, mit dem Ausdrucke der Anerkennung zur Kenntniß zu nehmen. Wird zur Kenntniß genommen. - Z. 26673

d. Die k.k. General Direction der oesterreichischen Staatsbahnen hat in Erledigung der von der Stadtgemeinde Vorstehung befürworteten Eingabe der Section Steyr des deutschen und oesterreichischen Alpen Vereines anher mitgetheilt, daß die Einlegung eines Vormittags Zuges von Steyr nach Kleinreifling beziehungsweise darüber hinaus aus budgetären Gründen nicht durchführbar erscheint. Aus dem gleichen Grunde kann auch die Führung des von Kleinreifling aus verkehrenden Zuges N°. 1118 nicht von Selzthal aus erfolgen. Den Wünschen des gedachten Vereines wird jedoch in der nächsten Sommerperiode dadurch Rechnung getragen werden, daß der sonntägliche Anschluß an die Züge N. 909 und 910 in der gleichen Weise wie im vergangenen Sommer aufrecht erhalten wird. Ebenso wird der weitere Wunsch der Nachmittags Vergnügungs Züge auch in den Monaten Mai und Oktober in Verkehr zu setzen nach Thunlichkeit berücksichtiget werden. Zur Kenntniß. Z 25489 e. Vom Fortschrittsvereine und Vertretern mehrerer anderer Corporationen in Steyr ist folgende Eingabe überreicht worden. Der Fortschrittsverein, dessen statutenge-

mässe Aufgabe die Besprechung politischer und communaler Fragen ist, hat in seiner Vollversammlung am 30. November 1891 einstimmig beschlossen die Aufmerksamkeit des löblichen Gemeinderathes auf die vollkommene Unzulänglichkeit der Bahnhofsanlagen in Steyr zu richten und um Abhilfe der dadurch bedingten Uebelstände zu bitten. Die Stadt Steyr und deren gesammte Umgebung findet ihre Erwerbsquellen im Gewerbe, in der Industrie und dem Handel und diese wie die alle Welttheile umfassende Geschäftsthätigkeit des größten Etablissements Oesterreich Ungarns, der oesterreichischen Waffenfabrik, stellen an die Verkehrswege die größten Anforderungen. Wie klein und ungenügend sind diesem Verkehre gegenüber die Anlagen des Steyrer Bahnhofes und wie störend und erschwerend wirkt diese Unzulänglichkeit sowohl auf die Absendung, als auf den Bezug der Waaren. Ein bescheidenes Magazin in der Grösse und Ausstattung einer Wagenremise eines nicht zu grossen Bauers aus Riegelwänden nothdürftig gebaut kann die einzulagernden Waaren nicht fassen

und ohne Unterschied ihres Werthes finden sie ein zumeist unbedachtes Fleck chen Erde und man kann, sich vorstellen wie die Collis bei schlechtem Wetter aussehen. Die wegen Mangels an Raum zu geringen Geleiseanlagen erheischen das sofortige Ausladen der Waggons und eine Hast im Zustellen der Waaren, die lästig empfunden wird weil sowohl Beschädigung der Waaren als unausbleibliche Conflicte mit den Bahnorganen und Conventionalstrafen die naturgemässen Folgen sind. Genügen so die Anlagen für den Frachtenverkehr nicht, so genügt das Bahnhofgebäude den Anforderungen des gesteigerten Personen Verkehres noch weniger. Es soll nicht auf die prächtigen, palastaehnlichen Bauten anderer Provinzstädte hingewiesen werden, die weit weniger Bedeutung, Verkehr und Bevölkerung aufweisen wie die landesfürstliche Stadt Steyr, aber verlangen kann und muß man, daß hinreichend und passende Räumlichkeiten vorhanden sind um einen leichten, ungestörten Verkehr der Passagiere zu vermitteln.

Und wie sieht der Bahnhof in Steyr aus. Zwei sehr bescheidene Räumlichkeiten von denen ein kleines immer mit mehr als bescheidener Einrichtung etwa zwanzig Passagieren der zweiten Classe Unterstand biethen kann um ein um nicht Vieles grösseres aber etwas unwohnlicheres Zimmer, das nur den Ansprüchen der bescheidensten Passagiere dritter Classe genügen kann sind das Um und Auf aller geschlossenen Räumlichkeiten des Steyer Bahnhofes. Naturgemäß verzichtet Jedermann gerne auf dieses ungenügende Obdach und zieht den Aufenthalt auf dem schmalen und wenige Meter langen Perron vor, der nothdürftig gedeckt, die Passagiere Wind und Wetter preisgibt. Dazu ist der Raum so klein, daß bei dem starken Personenandrange der namentlich im Sommer oft bis zu zweitausend Personen täglich beträgt, die Passagiere bis hart an die Schienen gedrängt werden und alle Vorsicht angewendet werden muß, daß Unfälle vermieden werden. Daß die Räume nicht genügen scheint selbst an maßgebender Stelle eingesehen worden zu sein, denn die seinerzeitige Restauration mußte cassiert werden um nur etwas mehr Raum für die Passagiere zu gewinnen. Dadurch befindet sich

am Bahnhofe der Stadt Steyr keine Restauration und die Passagiere sind mit ihren Bedürfnissen lediglich auf einen Würstelmann vor dem Bahnhofe angewiesen. Aus dem Gesagten erhellt, daß der Bahnhof für eine Stadt mit 22000 Einwohnern in allen seinen Theilen dem Verkehre nicht mehr genügt und dringend einer Vergrösserung bedarf. Eine solche wurde wohl wiederholt angestrebt aber nie erreicht, woran zum grössten Theile der Umstand die Schuld trug, daß die Strecke Klein-Reifling-SteyrValentin bis Gaisbach Villach unterstellt ist dessen grosse Entfernung es bedingt, daß für die Interessen unserer Strecke sehr wenig Verständniß und Entgegenkommen vorhanden ist. Die Stadt Steyr ist naturgemäss auf den HauptVerkehr mit der Landeshauptstadt Linz angewiesen und kann auch dort mit Erfolg ihre Wünsche im Bedürfnisse vertreten. Es ist daher durch die Natur der Sache selbst gebothen, daß die Strecke Valentin-Steyr-Kleinreifling der Betriebsamte Linz zugwiesen werde.

Dazu wird es allerdings notwendig sein, auch für die Belebung des Verkehrs vorzusorgen insbesondere durch eine bequeme und öftere Verbindung mit Linz, und Wien einen passenden Anschluss in Kleinreifling an den Wiener Zug, insbesondere aber dadurch, daß der Orient Express Zug in Sct. Valentin halte und einen Anschluss an einen Zug nach Steyr finde. Es ist unbegreiflich, daß der Orientexpresszug an einem KreuzungsPunkte wie Sct. Valentin nicht hält, von wo aus Hauptlinien nach Norden und Süden ausgehen. Die Versuche Abhilfe von allen diesen Uebelständen zu treffen scheiterten an Verhältnissen die mächtiger waren als alle Petitionen, dieselben haben aber gerade jetzt eine hoffentlich günstige Veraenderung erfahren und damit die dringenden Bedürfnisse der Stadt Steyr ehemöglichste Berücksichtigung finden erlaubt sich der Fortschritts Verein in Steyr die ergebene Bitte auszusprechen: Der löbliche Gemeinderath der l.f. Stadt Steyr wolle mit allen Mitteln darnach streben, daß die

Bahnanlagen in Steyr erweitert und der Bahnhof vergrössert, daß die Strecke Valentin Steyr KleinReifling Linz unterstellt und daß durch leichten bequemen Verkehr nach Linz und Wien insbesondere aber durch den Anschluss an den Orient ExpressZug in Sct. Valentin die Frequenz gehoben und gefördert werde. Steyr den Jänner 1892. für den Fortschritts Verein in Steyr Der Secretär. Der Vorstand Gustav Heyek Dr. Franz Angermann. für den Fremden Verkehr in Steyr Der Schriftführer Der Obmann August Davanzer. Franz Tomitz. für den Gewerbe Verein des Steyer Industrie Bezirkes in Steyr Der Vorstand Schrittführer Franz Lang. Jacob Kautsch. Für das Handels Gremium in Stadt Steyr F. Reitter Vorsteher. E. Essletsbichler Schriftführer Für die Section Steyr des Deutschen und oesterreichischen Alpen Vereines Dr. Krakowitzer Vorstand Josef Reichl. Schftf.

für die Section Steyr des oesterr. Touristenklubs Dr. Schuster Vorstand Jandaurek Schriftführer. Herr Gemeinderath Dr. Franz Angermann ersucht in Anbetracht der Wichtigkeit dieser Angelegenheit dem Herrn Bürgermeister, womöglich durch persönliche Intervention bei Sr. Excellenz dem Herrn Handels Minister und bei dem Herrn General Director der oesterreichischen Staats Bahnen für die Erreichung der angestrebten Aenderungen einzutreten. Der Herr Vorsitzende erklärt, daß er dies betreffend bereits einleitende Schritte gemacht und mit dem Reichsraths Abgeordneten Herrn Edlbacher und Herrn Handelskammerrath Huber sich ins Einvernehmen gesetzt habe und daß er alles unternehmen werde um das Angestrebte zu erreichen. - Z. 1721 f. Nachdem wie bekannt im I. Semester l.Js. infolge der Brückenbauten etc. grössere Zahlungen zu leisten sind, ein Großtheil der laufenden Einkünfte aber erst im II. Semester eingeht, so

schwebenden Darlehens im Betrage von 50.000 fl, welches bis längstens Ende Dezember 1892 von der Stadtkasse sammt Zinsen zurück gezahlt werden wird, nothwen dig. Wird genehmigend zur Kenntnis genommen. - Z 2073 g. Im Jahr 1891 hielt der Gemeinderath X ordentliche und II ausserordentliche Sitzungen ab, in welchen 202 Gemeindeangelegenheiten der Berathung und Beschlussfassung unterzogen wurden. In den Gemeindeverband wurden aufgenommen 62, das Bürgerrecht wurde verliehen an 36 Bewerbern. In Praesidial-Protokolle erscheinen 322, im Stadtschulrats-Protokolle 724, im Armenraths Protokolle 250 und im Haupt Einreichungs-Protokolle 26895 Stücke eingetragen, von welchen Gesammt-Einlauf pr 28191 Geschäftsstücken am 31. December nur 233 unerlediget waren; vorgebrachte Beschwerden und Anfragen werden gegen 3000 im kurzem Wege erlediget. Bei Commissionen wurde 63 mal bei commissionellen Begehungen 82 mal und bei Genossenschafts, Vereines und Volksversammlungen wurde 103 mal intervenirt.

An und Abmeldungen wurden gegen 40.000 vorgenommen, wegen Nichtbeachtung der Meldevorschriften wurden 158 Partheien zur Verantwortung gezogen. - Diese ganz bedeutenden Arbeiten im Meldeamte konnten nur in Folge des seit vorigen Jahr nach Wiener Muster eingerichteten Melde-Wesens bewältiget werden. Im Expedite wurden 19.800 Geschäftsstücke pr Post und 2650 an hiesige Aemter durch die Amtsdiener expedirt; ferner wurden gegen 15000 Vorladungen und Zustellungen namentlich in Militär und Steuerangelegenheiten besorgt. - Ausgefertiget wurden 494 Vidirungen an arme Musikanten 435 Waffengeleitscheine. 290 Arbeitsbücher. 282 UrsprungsCertifikate für zum Versand gebrachte Waaren. 207 Productions Bewilligungen. 170 Heimathscheine. 150 Gewerbeanmeldungen, 110 Gewerbe-Zurückweisungen. 139 Offenhaltungs- und Tanz Licenzen. 107 Jagdkarten. 100 Reisebewilligungen. 80 Dienstbothenbücher. 67 Waffenpässe 20 Hadernsammler Licenzen.

16 Hausierbücher, 2 Fischerkarten 3 Wandergewerbe-Licenzen. Hausierer besuchten Steyr 497, welche während des Jahres zusammen 1115 mal vidirt wurden. Die Natural Verpflegs Station besuchten 540 Personen. Im Polizeigefangenhause waren 1717 Personen in Behandlung. Hievon waren 262 von Garsten 284 vom Gerichte überstellte Sträflinge, 487 waren Durchschüblinge und 687 (worunter 12 steckbrieflich Verfolgte) waren von der Sicherheits und Reserve Wache stellig gemacht worden; hievon wurden 195 den Gerichten eingeliefert, 342 polizeilich bestraft und 100 in die Heimat gewiesen; ferner wurden von der Wache 1692 schriftliche Anzeigen erstattet und 1612 Erhebungen für das Amt besorgt. Unfälle wurden 76 bekannt; hievon waren 65 gegen Unfall versichert und wurden die diesbezüglich vorgeschriebenen Erhebungen umgehend der Versicherungs-Anstalt bekannt gegeben, damit die Verletzten ehethunlichst ihre etwaigen Bezüge angewiesen erhalten konnten. Wie aus diesen Berichte ersichtlich, nehmen

die Arbeiten der Stadtgemeinde Vorstehung von Jahr zu Jahr an Umfang derart zu, daß natürlich auch der Personalstatus des Amtes entsprechend vermehrt werden muß und sich demgemäß auch die Verwaltungskosten erhöhen trotzdem die möglichste Sparsamkeit und Manipulationsvereinfachung beobachtet wird. Steyr am 12. Jänner 1892 Der Amtsleiter Fritz Hähnel Zur Kenntniß. - Z. 8 Praes Hierauf wird zur Erledigung der Tages Ordnung geschritten. I. Section. Referent, Sections Obmann Herr Gemein derath Anton Jäger von Waldau. 1. Liegt folgender Amtsbericht vor: Der ergebenst gefertigte Amtsleiter erlaubt sich den unvorgreiflichen Antrag, mit 1. Februar 1892 nachstehende schon seit Jahren als sehr tüchtige und sehr verläßliche Beamte erprobte Herren in die I. Rangsclasse und zwar mit 1000 f Gehalt und 200 f Zulage vorrücken zu lassen; Felix Worring mit dem Titel „Kanzlei Leiter“ Franz Ebmer mit dem Titel „Polizei Adjunkt“ Franz Hofmeyr mit dem Titel „Offizial Victor Jandaureck mit dem Titel „Kassacontrolor

Ferners wird ergebenst ersucht, dem Herrn Commisär Johann Wansner in Anerkennung seiner langjährigen vorzüglichen Dienstleistung neben seiner AmtsWohnung die volle Aktivitäts-Zulage pr 250 f statt wie bisher 125 f und den Kanzlisten Franz Schmidbauer und Karl Edlbauer in Anerkennung ihres Fleisses, ihrer Verwendbarkeit und ihrer bereits zwölfjährigen Dienstzeit, den Gehalt mit 800 fl anweisen zu lassen. Steyr am 12. Jänner 1892. Der Amtsleiter: Fritz Hähnel. Die Section beantragt die von Herrn Amts vorgeschlagenen Beförderungen, respective Gehalts-Aufbesserungen zu genehmigen. Herr Gemeinderath Ritzinger stellt den Antrag, daß ein Status für die verschiedenen Kathegorien der GemeindeBeamten und Diener und daß ein Pensions-Normale für die Gemeinde beamten und Diener und deren Witwen und Waisen geschaffen und mit der Verfassung eines diesbezüglichen Entwurfes der Herr Amtsleiter betraut werde. Der Sectionsantrag ergänzt mit den

Antrag des Herrn Gemeinderathes Ritzinger wird einstimmig angenommen. Herr Gemeinderath Dr. Kurz empfiehlt bei Ausarbeitung dieses Beamten Status die Kasse Beamten besonders zu berücksichtigen. - Zahl 15 Praes. 2. Die Herren Peter Boxhofer, Baupolier, wohnhaft Raminggasse 5, Josef Mann, Parthieführer der oesterr. Waffenfabrik, Karl Wolf, Werkzeugschlosser in der oesterreichischen Waffenfabrik und Georg Mayer, Besitzer des Gasthauses zum wilden Mann in Steyr, werden einstimmig gemäß des Sections Antrages gegen Erlag der Taxen in den GemeindeVerband aufgenommen. Ferner wird den Herren Franz Strasser, Besitzer des Hauses Bruderhausgasse N°, und Georg Mayr das Bürgerrecht gegen Erlag der Taxen verliehen. - Z. 26227, 25619, 26406, 132, 1087. 3. Das Amt erstattet folgenden Bericht: Mit 1. Jänner 1892 hat Herr Dr. Victor Klotz die Primararztens Stelle im städtischen Privat Spitale zu Sct. Anna und die stadtärztlichen Agenden bei der Stadtgemeinde Vorstehung übernommen, mit selben Tag werden auch die administrativen Arbeiten vom Amte und

die Geldgebahrungs Geschäfte vom KassaAmte übernommen. Bezüglich der Vergütung der Spitalserhaltungs und Pflege Kosten wurde bis auf weiteres vereinbart, daß die ehrwürdigen Schwestern allmonatlich alle gehabten Auslagen verrechnen, da dermalen für eine Pauschal-Abfindung die nöthigen Anhaltspunkte fehlen und wohl auch erst dann gefunden werden können, wenn in Folge der Erlangung des Oeffentlichkeitsrechtes der Spitalsbelag ein mehr gleichmässiger sein wird. Bei diesem Anlasse dürfte es wohl dem abgetretenen Primarius Herrn Kaiserlichen Rath Dr. Karl Wolf, dem Director der früheren SpitalsVerwaltung Herrn geistlichen Rath Mathäus Scheibenbogen den ehrwürdigen Schwestern und insbesonders der ehrwürdigen Frau Oberin Hlildegarde Tobich für ihr langjähriges uneigennützliches und ausgezeichnetes Wirken den Dank des Gemeinderathes schriftlich auszudrücken. Herr geistlicher Rath Mathäus Scheibenbogen hat sich bereit erklärt gegen Belassung seiner bisherigen Woh-

nung und Verpflegung und gegen eine jährliche Remuneration von 200 fl die Seelsorge im Spitale auch weiters zu besorgen und wird die Annahme dieser Erklärung bestens empfohlen. Die Section beantragt diesen Bericht zur Kenntniß zu nehmen und die in dem selben enthaltenen Anträge vollinhaltlich zu genehmigen. Einstimmig angenommen. - Z 4 Praes. 4. Nachdem die Vorarbeiten für die MilitärTax-Bemessung pro 1891 ihrer Vollendung entgegen gehen und demnächst die commissionelle Bemessung stattzufinden hat so wären gemäß §. 8 des Militärtaxgesetzes und der Ministerial Verordnung vom 20. März 1881 von Seite des löblichen Gemeinderathes wieder zwei Commissions-Mitglieder und ein Ersatzmann zu wählen. Für das Jahr 1890 fungirten als Commissions Mitglieder die Herren Leopold Gruber Jacob Kautsch und als Ersatzmann Herr Anton Mayr Die Section beantragt dieselben Herren Gemeinderäthe wieder in die Militärtax-Bemessungs-Commission zu entsenden. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. - Z. 439

5. Herr Dr. Julius Seidl, Advokat in Steyr übera. reichte: Das Grundbuchsgesuch bezüglich zwei neuen Häuser an der Bahnhofstrasse, b. Die Johann Bachner'sche Stiftungsurkunde sammt Beilagen. c. Den Kaufvertrag mit den Bachner'schen Eheleuten. do. mit den Eheleuten Bernauer, do. mit Frau Preusser. d. Den Tauschvertrag an Herrn Dr. Hochhauser betreff der Gründe am Teufelsbache in Neulust s. duplo, und e. Grundbuchs Gesuche bezüglich GarternHaus u Preusser Grund. Diese Verträge werden einstimmig genehmigt. f. Ferner wird der Entwurf eines der Fideicommiß Herrschaft Steyr betreffs die Erhaltung des Uferschutzes an einem Theile des Teufelsbaches auszustellenden Reverses einstimmig genehmiget. - Z 23618 6. Die oesterreichische WaffenfabriksGesellschaft in Steyr hat nachfolgende Eingabe überreicht. Wie dieser löblichen Stadtgemeinde Vorstehung bekannt, sind wir Eigenthümer der Brücke welche von der Directionsstrasse bei der Steier über den Steierfluß zu unserem Objecte IX führt, sowie jener, welche über den Werkskanal in Voglsang

errichtet ist und welch beide die Verbindung von Steyrdorf mit Voglsang und der Stadt herstellen. - Rücksichtlich dieser Brücken ist unser Verhältniß zur Stadtgemeinde im Commissions-Protokolle vom 9. Dezember 1867 beziehungsweise mit Gemeinderathsbeschluß vom 12. December 1867 dargelegt. Nach diesen für uns maßgebenden Normen sind wir verpflichtet den Fußgängern diese Brücken ungehindert einzuräumen, das Fahrtrecht über dieselben steht aber der Gemeinde resp. dem Publikum nur im Falle der Vornahme von Reparaturen an der Steyrbrücke oder bei einer Feuersgefahr zu. Für die Einräumung, dieser Benützung hat die Gemeinde eine Entschädigung in der Weise zu leisten, daß sie den zehnjährigen Durchschnitt der Erhaltungskosten des aufgelassenen Voglsangsteges zur Instandhaltung der Brücke beiträgt. Ueber die Feststellung der gegenseitigen Rechte und Pflichten sollte damals ein Vertrag errichtet werden, dessen Abfassung unseres Wissens aber bis heute nicht erfolgte. Der stipulirte Beitrag zu den Reparaturskosten der Brücke wurde bisher von der Gemeinde nicht gezahlt und ist über dessen Höhe die nötige Vereinbarung zu treffen.

Was das auf die erwähnten Ausnahmsfälle beschränkte Fahrtrecht über diese Brücke für die Gemeinde resp. das Publikum betrifft, so hat sich gleich nach der Fertigstellung dieses Objectes der Abusus herausgebildet, daß viele Privatfuhrwerke dasselbe benützten, ohne daß wir eine Einsprache dagegen erhoben haben. Eine Absperrung dieser Brücke für das Privatfuhrwerk ist aber bei den in den letzten Jahren so ganz ausserordentlich gestiegenen Verkehr und auch darum nicht mehr möglich weil über dieselben die kürzeste Verbindung zwischen Steyrdorf und der Steyrthalbahn vermittelt wird. Der Bauzustand dieser mehrfach erwähnten Brücke über den Steyrfluß nach Voglsang ist aber gegenwärtig in Folge langjähriger ausserordentlicher Benützung ein derart schlechter, daß sie für schwere Fuhrwerke geradezu gefährlich erscheint, worauf wir uns hiemit mit um so grösserem Nachdrucke aufmerksam zu machen erlauben, weil in Folge der bevorstehenden Absperrung der Steyrbrücke auf längere Zeit eine sehr starke Fuhrwerksfrequenz über diese Brücke eintreten wird, wir aber eine Verantwortung für allfällige Unglücksfälle nicht übernehmen können und wollen.

Der wie erwähnt sehr schlechte Bauzustand der Brücke macht es uns nun zur Nothwendigkeit dieselbe neu herzustellen, was für uns mit bedeutenden Unkosten verbunden ist und uns die Pflicht auferlegt unser Verhältniss zur Gemeinde bezüglich dieser Brücke nunmehr vertragsmässig festzustellen. - Hiebei kommt zu berücksichtigen, daß diese Brücke nach dem heutigen Stande der Dinge dem allgemeinen Verkehre nicht mehr entzogen werden kann und daß daher deren Bestand ein ebenso unabweisliches Bedürfniss für die Gemeinde, als sie für uns eine Nothwendigkeit ist. Wir stellen nun das freundliche Ersuchen die löbliche Stadtgemeinde wolle unsere vorstehende Darstellung in Erwägung ziehen und uns in dieser Angelegenheit ehegefälligst ihre Vorschläge unterbreiten. Steyr den 15 Jänner 1892 - Hochachtungsvoll oesterreichische Waffenfabrik Gesellschaft. Dr. Hochhauser Br. Buddenbrock. Die Rechtssection stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen zur Austragung dieser Angelegenheit

zwei Herren Gemeinderäthe zu wählen, welche sich mit dem Executiv Comité der löbl. Waffenfabrik ins Einvernehmen zu setzen und die bezüglichen Verhandlungen zu pflegen und das Resultat dieser Verhandlungen dem Gemeinderathe zur Beschlußfassung vorzulegen haben werden. Damit jedoch während der Absperrung der Steyrbrücke die fraglichen Brücken daselbst benützt werden können, wolle der Gemeinderath beschliessen, die oesterreichische Waffenfabrik zu ersuchen vorläufig sogleich jene nothwendigen Reparaturen an diesen Brücken vornehmen zu lassen, die erforderlich sind, um diese Brücken benutzen zu können und daß die Stadtgemeinde Steyr sich bereit erkläre, den auf sie fallenden Antheil der Kosten dieser Reparatur zu bestreiten. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Herr G.R. Dr. Angermann schlägt vor zu diesem Behufe die Herren Sections-Obmänner Vicebürgermeister Johann Redl und Mathias Perz zu delegiren, welcher Antrag einstimmig angenommen wird. - Z. 1619.

II. Section Referent Herr Sections-Obmann G.R. Mathias Perz. 7. Das städtische Kassaamt erstattet über die Gebahrung in den Monaten November und December 1891 und über die Nachweisung des Activstandes und Specification des Passiv Standes der Stadtgemeinde Steyr folgende Berichte: Einnahmen im Monate November 1891 Kassarest vom Vormonat Gesammt Einnahmen im Monate November 1891 Ausgaben im Monate November 1891 Kassarest für den Monat December 1891 Ausser obigem baaren Kassareste pr verfügt die Stadtkasse über eine ReserveSparkasse Einlage im Betrage von daher Buch November 1891 zur Disposition verbleiben und betragen bis inclusive November 1891 Die gesammten Einnahmen die do. Ausgaben Städtisches Kasseamt Steyr, am 30. November 1891 J. Paarfusser Stadtkassier. V. Jandaurek Rechnungsführer. Einnahmen im Monate December 1891 Kasserest vom Vormonat gibt an Gesammt-Einnahmen pro Decemb. 1891 Ausgaben im Monate December 1891 darunter der Kasse-Gebahrungsfond per Kasse Ueberschuss am Jahresschlusse 1891 Die gesammten Jahres Einnahmen betrugen Die gesammten Jahres Ausgaben betrugen Der gesammte baare Geldverkehr bei sämmtlichen 7 Hauptkassen (mit Ausschluß der 4 Subkassen) betrug im Jahre 1891

Nachweisung! Des Activstandes der Stadtgemeinde Steyr am Jahres Schlusse 1891: Kassebaarschaft mit Ende des Jahres Einnahms-Rückstände mit do. do. do. (Gemeinde-Umlagen) Activ Kapitalien in oeffentlichen Fonden im Nennwerthe von 91.241 f 53 x bewerthet nach dem Curse mit Ende des Jahres 1891 3000 Stück Actien den Steyrthal-Bahn im Nennwerthe von Activ Capitalien bei Privaten Werth der städt. Gefälle und nutzbaren Rechte Werth der Gebäude und Grundstücke Werth der Einrichtungsstücke und Geräthschaften, Baumaterialien, Werkzeuge und Requisiten Vorräthe Gesammtsumme des Activstandes

Specification des Passivstandes der Stadtgemeinde Steyr am Jahres Schlusse 1891. An die hiesige Sparkasse: 7 ältere Hypothecar Darlehen (aus den Jahren 1864 - 1883) im noch giltigen Betrage per Das neue Darlehen (aus dem Jahre 1889) per ursprünglich 500.000 f, noch giltig Der Conto corrent-Vorschuß aus dem Jahre 1891 mit Gesammtsumme des Passivstandes Wird mit diesem schließlichen Passivstande der jenseits nachgewiesene Stand der Activen per verglichen, so zeigt sich ein reines Actic-Vermö gen von Dasselbe weist gegen das Vorjahr eine Vermehrung um 9981 fl 45 1/2 xr, - Städt. Kasseamt Steyr am 31. December 1891 Stadtkassier V. Jandaureck. - Rechnungsführer J. Paarfusser

Das Kassa-Journal wurde von den Herren G.R. Friedrich Höfner und Leopold Huber geprüft und richtig befunden. Wird ohne Debatte zur Kenntniß genommen. - Z 26054, 1382 8 Für die in Erledigung gekommenen Stellen zweier Percipienten für die MauthStationen IV in Schönau und V. Bahnhofstrasse haben sich über aemtliche Anfrage zur Uebernahme bereit erklärt und zwar für erstere Herr Peterson Kaufmann in Grünmarkt und für letztere Herr Hermann Mauss Färbermeister in Ennsdorf. Die Section beantragt daher obige Herren die benannten Mauthstationen unter den üblichen 2 % per Perceptionskosten zu übertragen. Einstimmig angenommen. - Z 26236 9. Indem der Pachtvertrag des städtischen Theaters mit dem Director Herrn Anton Galotzy am Palmsonntag das ist am 10. April 1892 endet, beantragt die Section die Vergebung des Theaters für die Saison 1892/93 unter den bisherigen Pacht Bedingungen und Gewährung derselben Subvention zur Ausschreibung zu bringen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. - Zahl 1193.

10. Das städtische Polizei-Inspectorat bittet um Neuanschaffung der bereits ausgetragenen Uniformstücke für die städtische Sicherheitswache und die städtischen Amtsdiener als 1 Mantel, 4 Waffenröcke, 13 Blousen, 13 Winterhosen, 13 Westen, 13 Kappen 12 Porte-epées, 12 Signalpfeifenschnüre und für die Amtsdiener 4 Uniformröcke, 4 Blousen, 4 Winterhosen, 4 Westen und 4 Kappen. Die Section stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderath möge die Anschaffung der nach der vorliegenden Meldung erforderlichen Monturs Sorten für die städtische Sicherheitswache und vier Amtsdiener bewilligen und sei die diesbezügliche ConcursAusschreibung mit dem Termine bis 8. Februar 1892 von Seite des Amtes zu veranlassen. Gleichzeitig wolle der löbliche Gemeinderath die I. Section ermächtigen, die einlangenden Offerte zu oeffnen und die Muster unter Beiziehung eines Sachverständigen zu prüfen, um die Vergebung der Monturssorten sofort veranlassen zu können. Einstimmig angenommen. - Z 1438 11. Das städtische Kassaamt erstattet über

die Bier Erzeugung, Ein- und Ausfuhr im Jahre 1891 den Ertrag der diesfälligen Verbrauchs-Umlagen, die Einfuhr von Gebrannten geistigen Flüssigkeiten und den Ertrag der hiefür gezahlten Verbrauchs Umlagen folgende Berichte: Ueber die Bier Erzeugung, Ein und Ausfuhr in Steyr im Jahre 1891 und die für die Einhebung der Verbrauchs-Umlagen von der Einfuhr anzuweisenden Perceptionskosten wird folgender Amtsbericht ergebenst erstattet: Die Bier Erzeugung in Steyr im abgelaufenen Jahre 1891 betrug die Bier Einfuhr zusammen und nach Abzug der Ausfuhr aus dem Stadtbezirke pr ergab sich eine Consumtion in Steyr mit und zwar gegen das Jahr 1890 weniger um und gegen das Jahr 1889 mehr um der Ertrag der Verbrauchs-Umlagen mit 60 xr vom Hectoliter betrug für die Erzeugung in Steyr für die Einfuhr do. zusammen wovon nach Rückzahlung der ganzen Gebühr für die Ausfuhr mit ein Netto Ertrag verblieb von

gegen das Vorjahr weniger um und Jahr 1889 mehr um Von diesem Ertrage sind noch auszuzahlen die Perceptionskosten für die Einfuhrs Gebühren Einhebung und Bier Ein und Ausfuhrs Controlierung bei den Mauth Stationen, welche seit dem Jahre 1877 mit 2 % ausbezahlt worden sind. Nach der mehrjährigen Bestimmung mit 2 % wäre daher laut nebigen Ausweises an Perceptionskosten für das bei den Stationen eingebrachte hier sammt besonderer Remuneration an Percipient und Mauthner bei der Station I und Mauthner bei der V. Station ein Betrag von zusammen anzuweisen. Werden von dem verbliebenen Netto Ertrage der Verbrauchs-Umlagen vom Bier per die obigen Perceptionskosten angewiesen und ausgezahlt mit so würde dann ein reiner Ertrag verbleiben von d.i. um weniger als im Jahr 1890 Ueber den Ertrag der Verbrauchsumlage für die in dem Stadtbezirk im Jahre 1891 eingebrachten Gebrannten geistigen Flüssigkeiten wird folgender Amtsbericht ergebenst erstattet: Sie Umlage für jeden eingebrachten Hectoliter gebrannter geistiger Flüssigkeiten betrug auch für das Jahr 1891 zwei Gulden, für jeden Liter 2 Kreuzer.

Hiefür haben sich nachstehende hiesige Gewerbsleute mit der löblichen Stadtgemeinde Vorstehung mit Pauschalbeträgen für das Jahr 1891 abgefunden. 1. Gschaider Gustav 2. Peteler Josef 5. Demelbauer Josef 4. Reiss Gottfried 5. Scalla Anna zusammen für Bei der Einbringung von Spirituosen wurden bei den Mauthaemtern entrichtet: I. Station Aichet für II. do. Schnallenthor III. do. Enndorf IV. do. Schönau VI do. Bahnhofstrasse für zusammen zusammen daher bezahlten für gegen das Vorjahr weniger um und gegen das Jahr 1889 mehr um Nach den Verzeichnissen der Mauthaemter sind aber für die Genannten abgefundenen 5 Partheien von solchen Spirituosen nachstehende Mengen eingebracht worden und zwar bei den Stationen: IV. Schönau VI. Bahnhoftstrasse zusammen einer Gesammt-Umlage gleich von

gegen das Vorjahr mehr um 79 fl 84 xr Als Perceptionskosten wären nun bei Einhaltung der seinerzeitlichen gemeinderäthlichen Bestimmung von den bei den Schrankenmauthaemtern eingezahlten Beträgen an die Einnehmer und Schrankenzieher je zwei, zusammen 4 % von den für die genannten abgefundenen Partheien eingeführten und gleich den bezahlten, behandelten Spirituosen entfallenden Umlagen aber nur je 1/2 zusammen 1% anzuweisen. Laut beiliegenden Ausweises wäre demnach zu 2 % zusammen 4 % der Betrag pr daher zusammen an Perceptionskosten für Einbringung von gebrannten geistigen Flüssigkeiten ein Betrag von anzuweisen. Werden von dem eingezahlten Gesammt Netto Betrage pr Die gesammten hinauszuzahlenden Perceptionskosten abgezogen mit so verbleibt ein Reinertrag von um 89 fl 58 xr weniger als in Jahre 1890 und um 264 fl 4 xr mehr Steyr, am 18. Jänner 1892. Paarfusser. - Jandaureck. Diese Berichte werden zur Kenntniß genommen und werden die Perceptionskosten in der bisherigen Höhe einstimmig bewilligt. - Z. 1486, 1487.

12. Ueber motiviertes Gesuch des städt. Kassamtes beantragt die Section, daß die Kassastunden im städt. Kassaamte vom 1. Februar 1892 als analog jenen des hiesigen k.k. Hauptsteueramtes bestimmt werden, nämlich für die Wochentage von 8 bis 12 Uhr vormittags und von 2 bis 3 Uhr nachmittags. Für Sonn und Feiertage hingegen den Geldverkehr ausschließlich nur auf jene Einund Ausläufe zu beschränken, welche im Wege des Expedites besorgt werden. Hierüber wäre das Publikum von dieser neuen Verfügung mittelst einer in die beiden Localblätter einzuschaltenden Kundmachung zur Wissenschaft und genauen Darnachachtung in die Kenntniß zu setzen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. - Z 1509 13. Herr Stadt-Secretär Fritz Hähnel referirt: Mit Bezug auf die in Folge des Gemeinderathsbeschlusses vom 11. December 1891, ad Z. 24509, an die hiesige Sparkasse Direction gerichteten Anfrage ist folgende Antwort eingelaufen: Löbliche Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. Antwortlich Ihrer geehrten Zuschrift vom 16. December 1891, Z. 256 44, mit welcher die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung das Ansuchen stellte,

der Stadtgemeinde Steyr behufs Unificirung der städtischen Hypothekar und schwebenden Schulden pr f 998.143. 81 x ein Darlehen von rund einer Million gegen den fixen Zinsfuss von 4 1/2 % und gegen Zusicherung der Unkündbarkeit des Zinsfusses und des Schuldkapitales während der Dauer des Darlehens von 31 Jahren zu gewähren, beehren wir uns mit Bezug auf unsere Zuschrift vom 4. December 1891 Z 1453 die Mittheilung zu machen, daß die General-Versammlung des Sparkassa Ausschusses in der Sitzung vom 28. December 1891 bezüglich des zu gewährenden fixen und unkündbaren Zinsfusses von 4 1/2 % einstimmig die Zustimmung ertheilt hat, weshalb für den Abschluß des zwischen der löbl. Stadtgemeinde Vorstehung und der Sparkassa Direction über die Realisirung dieses Darlehnsgeschäftes alle Vorbedingungen erfüllt sind. Indem wir schlüßlich auch noch bemerken, daß wir der löblichen Stadtgemeinde Steyr das Recht einräumen das Darlehen ganz oder theilweise halbjährig zu künden, ersuchen wir wegen Abschluß des in Aussicht genommenen Vertrages mit unserem Rechtskonsulenten Herrn Dr. Franz Angermann in Fühlung zu treten und den Entwurf dieses Vertrages zur Unterfertigung einsenden zu wollen. Es zeichnet mit Achtung. - Steyr, am 30 Decemb 1891. Die Direction der Sparkassa in Steyr: Johann Amort.

Mit dieser Antwort erscheint das in der Sitzung am 11. December 1891 einstimmig beschlossene Ansuchen ddto. 16. December 1891, Z 25.644, genehmigt und handelt es sich nunmehr nur noch um die Beschlussfassung über die formelle Erledigung dieser Angelegenheit, nämlich um das Einschreiten an den hohen oberoesterreichischen Landtag, um Bewilligung der Aufnahme eines Hypothekar Darlehens behufs Deckung der schwebenden Schuld im Wege der Landesgesetzgebung und um Genehmigung des seitens der Sparkasse in Steyr vorgelegten Entwurfes der neuen Schuldurkunde betreffend die künftige Art und Weise der Verzinsung, Rückzahlung und Kündigung sämmtlicher HypothekarDarlehen der Stadt Steyr bei der hiesigen Sparkassa. Die Section beantragt nun: 1. Der löbliche Gemeinderath möge beschliessen, beim hohen oberoesterreichischen Landtag bittlich zu werden folgendes Landesgesetz zu beschliessen und dasselbe der Allerhöchsten Sanktion zu unterbreiten; verliest den

vom Amte im vorstehenden Sinne ausgearbeitete Gesetz Entwurf. 2. Der löbliche Gemeinderath möge die Allerhöchste Sanktion des unter 1 erwähnten Landesgesetzes voraussetzend, folgenden Entwurf der neuen Schuldurkunde genehmigen. Der Entwurf der Schuldurkunde lautet: Entwurf der von der löblichen Stadtgemeinde in Steyr über die Unifizirung der hypothezirten und schwebenden Sparkassa Schulden auf ein Gesammt-Darleihen von 1.000.0000 f ÖW auszustellenden Schuldurkunde. Die Stadtgemeinde Steyr schuldet mit 1. Jänner 1892 der Sparkassa in Steyr nachstehende verbriefte Darleihen Kapitalien, 1. aus dem notarl. Schuldscheine vom 8. Februar 1864 den 9000 f restlichen Betrag von 2. aus dem notarl. Schuldscheine vom 30 Jän11.500 fl ner 1871 den restlichen Betrag von 3. aus dem notarl. Schuldscheine vom 28. April 1873 den restlichen 166.875 fl Betrag von 4. aus dem notarl. Schuldscheine vom 20. Februar 1875 im restlichen Betrage von 108.875 f 5. aus dem notarl. Schuldscheine vom 22. December 1876 im restlichen Betrage von 13.400 fl Fürtrag 309.650 fl

Uibertrag. 309.650 fl 6 aus dem notarl. Schuldscheine vom 16. Februar 1883 im restlichen Betrage von 24.000 fl und 7. aus den notarl. Schuldscheinen vom 7. September 1888 und vom 7. August 1889 im restlichen Betrage von 494.493 fl 81 xr sohin in Summe 828.143 fl 81 xr und bekennt nun zur Unifizierung dieser Schuld bis zur Höhe von 1.000.000 fl unter Beziehung auf das im Gesetz u. Verordnungs Blatt für das Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns vom Jahre 1891 1892, kundgemachte Geretz vom LG.Bl. N° , womit der Stadtgemeinde Steyr die Aufnahme eines Darleihens von 171.856 fl 19 xr bei der Sparkassa in Steyr bewilliget worden ist und auf Grund des bei Anwesenheit von zwei Drittheilen des Gemeinderathes mit Einhelligkeit der Stimmen gefaßten Beschlusses

Uibertrag 828.143 fl 84 xr des Gemernderathes der Stadt Steyr vom 22. Jänner 1892 zur Unifizirung der städtischen Schuld von rund 1000.000 fl, den Betrag von 171.856 fl 19 xr von der Sparkassa in Steyr aufzunehmen und die bezügliche Schuldurkunde hierüber mit dem Intabulationsrechte auf die der Stadtgemeinde Steyr gehörigen Realitäten auszustellen, von der Sparkassa in Steyr als Darleihen mit Einschluß einer Contocurrent-Schuld im Betrage von 170.000 fl den Gesammtbetrag von 171.856 fl 19 xr sage Einhundert ein und siebzig Tausend achthundert sechs und fünfzig Gulden 19 Kreuzer ÖW. baar zugezählt erhalten zu haben und somit der Sparkassa weiters diesen Betrag aufrecht schuldig geworden zu sein. Es beträgt demnach die Gesammtschuld der Stadtgemeinde Steyr an die Sparkassa in Steyr 1.000.000 fl sage Eine Million Gulden ÖW.

Die Stadtgemeinde Steyr verpflichtet sich, vom 1. Juli 1892 angefangen, dieses unfizirte Gesammtdarleihen pr 1000,000 fl auf dem fixen von der Sparkassa nicht zu erhöhenden Zinsfusse von 4 1/2 % jährlich zu verzinsen und diese Zinsen halbjährig im Vorhinein im vollen Betrage unter ausdrücklicher Verzichtleistung auf einen Anspruch wegen Vergütung der Einkommensteuer oder jeder anderen Steuer am ersten Jänner und am ersten Juli eines jeden Jahres bei der Kassa der Sparkassa in Steyr zu erlegen. Die Stadtgemeinde Steyr verpflichtet sich weiters von diesem Kapitale, welches die Sparkassa in Steyr der Stadtgemeinde Steyr bis zur gänzlichen Abzahlung des selben unaufkündbar belässt, zur Zeit der für die Zinsenabfuhr festgesetzten Fristen regelmässige 1/4 % je somit jährlich 1/2 % ihr vom ganzen Kapitale pr 1000,000 fl berechnete Abschlagszahlungen in hundert zwei halbjährig verfallenden gleichen Raten bei der Kassa der Sparkassa in Steyr zu leisten und nicht nur diese Amorti-

sations Kapitalsraten und die bedungenen Zinsen an dem oben bestimmten Termine und Orte zu erlegen, sondern auch bei Nichteinhaltung dieser Fristen allfällige fünfperzentige Verzugszinsen von den Kapitals- und Zinsenraten zu entrichten. Die Stadtgemeinde Steyr ist jedoch auch berechtiget, das Ganze Kapital oder einen beliebigen Theilbetrag der Sparkassa in Steyr gegen vorhergehende halbjährige Kündigung zurückzubezahlen. Auch verpflichtet sich die Stadtgemeinde Steyr während der Dauer dieses GesammtDarleihens das hiefür schon verpfändete Rathhaus Consc. N°. 37 am Stadtplatze in Steyr bei einer oeffentlich genehmigten Feuerversicherungs Anstalt gegen Brandschaden fortan versichert zu halten und sich hierüber auf jedesmaliges Verlangen auszuweisen. Weiters verpflichtet sich die Stadtgemeinde Steyr alle aus diesem Darleihensgeschäfte verbundenen Kosten, dann die Gebühren und Taxen für Quittungen, Cessionen, Einverleibungen und Löschungen, dann alle etwaigen Einbringungskosten, sowie allfällige Interventionskosten der Sparkasse bei oeffentlichen Feilbiethungen der Pfandrea-

lität und überhaupt alle wie immer Namen habenden Steuern in der Art zu tragen, daß die Sparkasse in Steyr niemals eine diesfalls sich ergebende Auslage treffen soll. Zur Sicherheit des obigen zur Ergänzung der unifizirten Schuld aufgenommenen Darleihens pr 171.856 fl 19 xr sammt Zinsen und allen Nebenverbindlichkeiten bestellt die Stadtgemeinde Steyr das derselben gehörige Rathaus Cons N°. 37 am Stadtplatze in Steyr als Pfand und bewilliget die Einverleibung des Pfandrechtes hierauf in der oberoesterr Landtafel E.Z. 208 für dieses Darleihen pr 171856 fl 19 xr sammt 4 1/2 % Zinsen 5 % Verzugszinsen und den anderen Nebenverbindlichkeiten denen nicht ohnehin schon ein gesetzliches Pfandrecht in gleicher Rangordnung mit dem Kapitale zukommt im Höchstbetrage von 1000 fl sage Eintausend Gulden. Herr G.R. Dr. Kurz bemerkt, daß in dem Entwurfe der Schuldurkunde die Erklärung der Sparkassa Direction fehle, daß sie mit der Unificirung der städtischen Schuld mit der Unkündbarkeit des Darleihens auf ihrer Seite einverstanden sei. Herr G.R. Dr. Angermann hält die Beisetzung dieser Erklärung für überflüssig, da die Sparkasse in dem an die Gemeinde Vorstehung gerichteten Schreiben ihr Einverständniß mit der Unificirung der städt. Schulden, der Unkündbarkeit des Darlehens ihrerseits zum Ausdrucke

gebracht habe. Ferner handle es sich im vorliegenden Falle nur um eine einseitige Schuldurkunde, Herr Dr. Kurz vertritt die Ansicht, daß die Sparkasse ihr Einverständniß auf der Schuldurkunde ausdrücken müsse, weil für die aelteren Darleihen Schuldurkunden vorliegen in welchen ganz andere Verzinsungsund Rückzahlungs Modalitäten stipulirt waren und durch die einseitige Erklärung der Gemeinde diese Bestimmungen nicht demogirt werden können und beantragt, daß der vorliegende Entwurf in dieser Weise geaendert werde. Herr G.R. Dr. Angermann hält diese Abänderung des Entwurfes für überflüssig; bei jedem Darlehen werde nur eine einseitige Schulderklärung gegeben und durch die Annahme derselben erkläre die Sparkasse ihr Einverständniß mit dem Inhalte der Schuldurkunde. Herr G.R. Kautsch bemerkt, daß man bei Abfassung dieser Schuldurkunde nie vorsichtig genug zu Werke gehen könne, es gewähre ihm mehr Beruhigung, wenn beide Partheien diese Urkunde unterfertigen und er unterstütze daher den Antrag des Herrn Dr. Kurz. Nach kurzer Debatte zwischen den Herrn G.R. Dr. Angermann, Jacob Kautsch und Dr. Kurz praecisirt Letzterer seinen Zusatzantrag dahin, daß der vorgetragene Entwurf der einseitigen Schulderklärung derart ergänzt werde, daß die Sparkasse die rechtsverbindliche Erklärung abgebe,

daß sie mit dem Inhalte dieser SchuldUrkunde einverstanden sei und daß sie die in früheren Schuldscheinen enthaltenen Verbindlichkeiten inferne sie mit der vorliegenden Schulderkunde nicht im Einklange stehen, für aufgehoben betrachte. Der Herr Bürgermeister bringt den Sectionsantrag zur Abstimmung, der Ite Theil desselben wird einstimmig der II, Theil mit dem Ergänzungsantrage des Herrn G.R. Dr. Kurz wird mit Stimmenmehrheit (alle gegen eine Stimme) angenommen. IV. Section. Referent Herr Sections-Obmann Gemeinderath Anton Mayr. 14. Ueber Sections-Antrag wird einstimmig beschlossen die Zinsen der Alois Zweithurnschen Stiftung pro 1892 an die vom Armenrathe vorgeschlagene acht Armen zu vertheilen. - Z. 912 15. In Ausführung des Gemeinderathsbeschlusses vom 29. Mai 1891 wurden hinsichtlich der Regulierung der Schlüsselhofgasse mit mehreren Hausbesitzern daselbst wegen Abtretung entsprechender Grundstreifen Unterhandlungen gepflogen

und so auch mit den gemeinschaftlichen Besitzern des Hauses N°. 49 daselbst, Herrn Johann und Frau Maria Bachner. Die genannten Ehegatten haben sich laut hieramtlichem Protokolle vom 14. October 1891 bereit erklärt, zu obgedachtem Zwecke von ihrem Besitzthume das ist von ihrer Gartenparzelle N°. 1185 einen Theil im Ausmasse von 7 m2 zum Preise von 300 fl käuflich abzutreten und haben weiters bestimmt, daß dieser Kaufschilling von 300 fl, welchen sie durch Erlag von 100 fl am 18. October 1891 aus eigenen Mitteln auf 400 fl erhöhten sohin diesen Betrag pr. 400 fl zu einer Johann Bachnerschen Bürger Stiftung verwendet werden solle. Die alljährlichen Interessen dieser Stiftung haben am 24. Juni jeden Jahres d. i. am Namenstage des Stifters an eine dürftige BürgersFamilie welche in der Vorstadt Ort ansässig ist oder wenigstens ansässig war, zur Vertheilung zu gelangen. Nachdem seitens des Stifters die betreffende Stiftungs-Urkunde überreicht sowie die Vin- culierung des Stiftungs-Kapitales bereits veranlaßt wurde, so stellt die Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath möge von der Errichtung dieser Stiftung erfreuliche Kenntniß nehmen, sowie sich zur Uebernahme und getreuen Verwaltung derselben bereit erklären und den vorliegenden StiftbriefEntwurf genehmigen. Einstimmig angenommen. ad Z. 20872/1891 Mit Bezug auf die bereits in der Sitzung des löblichen Gemeinderathes vom 11. December 1891 erfolgte Kenntnißnahme von der Errichtung

einer Stiftung pr 2000 fl für ausser den statutarischen Genuß stehende Mitglieder der allgemeinen Arbeiter Kranken und Unterstützungs Kasse für Steyr und Umgebung seitens der Erben nach Herrn Georg Ritter von Aichinger - wurde durch deren Vertreter Herrn Dr. Julius Seidl nunmehr der Stiftbrief Entwurf über diese Stiftung in Vorlage gebracht. Die Section beantragt hierüber: – Der löbliche Gemeinderath möge sich zur Ueberrnahme und sorgfältigen Verwahrung des Stiftungs Kapitales für immerwährende Zeiten bereit erklären und der vorliegenden Stiftbrief Entwurf seine Zustimmung geben. Nachdem der Gemeinderath beschlossen wegen Dringlichkeit der Angelegenheit hierüber Beschluß zu fassen, leitet der Herr Vorsitzende die Abstimmung über den SectionsAntrag ein, welcher einstimmig angenommen wird. ad Z 1950 Da sich Niemand mehr zum Worte meldet, erklärt der Vorsitzende die Sitzung um 5 Uhr Abends für geschlossen. Der Vorsitzende Die Gemeinderäthe. Der Schriftführer.

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