Ratsprotokoll vom 11. Dezember 1891

Behufe an eine Anstalt wendet, so könne in diesem Falle die Antwort derart sein, daß die Gemeinde sich an jene Anstalt wenden möge, wo sie die ersten Darleihen erhalten habe. Falls nun letztere nicht in der Lage wäre ein solches zur Verfügung zu stellen, so wurde die Gemeinde keine Hypotheken mehr aufnehmen können. Er ersuche den Sectionsantrag vollinhaltlich anzunehmen. Herr G.R. Ritzinger meint, Herr GR. Dr. Angermann habe hier wohl als Vertreter der Sparkasse gesprochen; sonst seien ihm seine Worte nicht recht verständlich; es solle doch gegen die Abstattung der Schuld der Gemeinde kein Hinderniß obwalten. Herr G.R. Kurz gibt der Anschauung Ausdruck, daß die Sparkasse keinen Grund haben werde auf die besprochene Bedingung einzugehen, da sie doch kein grösseres Risico übernehme als die Hypothecken Anstalt welche bereit ist, der Gemeinde dieses Recht einzuräumen. Herr G.R. Dr. Angermann erwiedert auf die Ausführungen des Herrn G.R. Ritzinger, daß er ausdrücklich gesagt habe, er sei an die Sache in zweifacher Weise interessirt

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