998.143 fl 81 xr ein Darlehen im Betrage von rund einer Million gegen den fixen Dinsfuss pr 4 1/2 % und gegen Zusicherung der Unkündbarkeit des Zinsfusses und des Schuldkapitales während der vereinbarten Dauer des Darlehens nämlich während 51 Jahre zu gewähren, doch müßte der Stadtgemeinde Steyr das Recht der halbjährigen Kündigung des ganzen oder eines Theiles des Darlehens zugestanden und dieses Recht in die Bestimmungen des Vertrages aufgenommen werden. - Es empfiehlt sich dieses Darlehens-Geschäft mit der hiesigen Sparkasse zu machen, nachdem die Stadtgemeinde Steyr an der Rentabilität der hiesigen Sparkassa beziehungsweise an den Erträgniss des Reservefondes und an dessen Höhe im bedeutenden Masse mit interessirt erscheint. Herr G.R. Ritzinger begrüßt den Antrag der Finanz-Section. Herr GR. Dr. Angermann stimmt
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