Ratsprotokoll vom 11. Dezember 1891

Er halte es aber im Interesse der Aufklärung dieser Sache für erforderlich, daß nicht nur der Gemeinderath von diesem Berichte Kenntniß erlange, sondern daß auch die ganze Bevölkerung von Steyr ihn erfahre damit sie sich über den Vorgang das richtige Urtheil bilden könne, daß sie finde, daß derselbe ein correcter war und damit insbesondere der von einem auswärtigen clericalen Blatte gemachte Vorwurf, daß der Gemeinderath in dieser Sache Geheimmisthuerei pflege, als ungerechtfertigt erscheine. Jeder der ein rechtliches Gefühl hat wird die Handlungsweise des Dr. Blumenthal verurtheilen, aber jeder solle auch die Fällung eines Urtheiles über das Vorgehen der Stadtgemeinde Vorstehung bis zu dem Zeitpunkte aufbewahren, bis die Angelegenheit vor dem competenten Orte, nämlich in der öffentlichen GemeinderathsSitzung erörtert sein wird. Er beantrage daher daß der mitgetheilte Bericht an die hochlöbliche k.k. Statthalterei in dem Protokolle wörtlich aufgenommen und mit dem Protokolle veröffentlicht werde. Die Anträge des Herrn Gemeinderathes Dr. Angermann werden einstimmig angenommen. Herr Gemeinderath Gustav Ritzinger beantragt, daß auch das Protokoll über die Revision der Kassenbestände im heutigen Raths Protokolle aufgenommen und somit veröffentlicht werde. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

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