Ratsprotokoll vom 11. Dezember 1891

Raths-Protokoll. aufgenommen am 11. December 1891 über die diesjährige X. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf Stadt Steyr. Gegenwärtig Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Johann Berger Der Herr Vicebürgermeister Joh. Redl Die Herren Gemeinderäthe Franz Lang Dr. Franz Angermann Leopold Anzengruber Anton Mayr Karl Auböck Mathias Perz Emil Göppl Gustav Ritzinger Dr. Friedrich Höfner Johann Scholz Josef Huber August Schrader Leopold Stummer Anton Jäger v. Waldau Franz Tomitz Jacob Kautsch Josef Turek Dr. Alois Kurz Der Amtsleiter: Stadtsecretär Fritz Hähnel Schriftführer städt. Concipist Franz Rosenberg. Ihr Fernbleiben haben entschuldigt die Herren G.R. Josef Haller, Dr. Johann Hochhauser, Leopold Huber und Hugo Olbrich.

Tagesordnung Mittheilungen. I. Section 1. (vertraulich.) Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr und um Verleihung des Bürgerrechtes. 2. Recurs gegen eine feuerpolizeiliche Verfügung der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. 3. Recurs gegen eine Entscheidung des Armenrathes Steyr. II. Section. 4. Ansuchen des Theater Directors Anton Galotzy um Bestreitung der Theater Beleuchtungsund Beheitzungskosten aus Gemeindemitteln. 5. Ansuchen um pachtweise Wiederüberlassung des städtischen Haft- und Ländgefälles pro 1892. 6. Ansuchen um pachtweise Wiederüberlassung des Gewölbes N°. 1 im Bürgerspital 7. Antrag der Finanz Section bezüglich Unificierung der städt. Schuld. Beginn der Sitzung um 3 Uhr Nachmittags Der Herr Vorsitzende constatiert bei Anwesen-

heit von 21 Gemeinderaths-Mitgliedern die Beschlussfähigkeit des Gemeinderathes, erklärt die Sitzung für eröffnet, ersucht zu Verificatoren für das heutige Sitzungs-Protokoll die Herren Gemeinderäthe Johann Scholz und August Schrader und ergreift sodann das Wort: Löblicher Gemeinderath! Wie bekannt hat sich der gewesene Polizeiadjunct Dr. Blimenthal in seiner Amtsführung Unregelmässigkeiten zuschulden kommen lassen, welche mich bestimmten denselben aufzufordern, sein Enthebungs Gesuch einzureichen. Dieser Aufforderung kam er nach und genehmigte ich dasselbe und ersuche ich den löblichen Gemeinderath, diese Dienstesenthebung im Sinne des §. 49 des Gemeinde Statutes genehmigend zur Kenntniß zu nehmen. Zugleich erlaube ich mir mitzutheilen, daß die Stadtgemeinde in keiner Weise geschädigt erscheint. Ueber den Vorfall wurde über Auftrag dem hochlöbl. k.k. StatthaltereiPraesidium berichtet. Herr Gemeinderath Dr. Angermann beantragt, diesen Bericht zu verlesen. Der Herr Vorsitzende erwidert, daß er eben im Begriffe sei dieses zu veranlassen. Herr Stadtsecretär Fritz Hähnel trägt vor:

In Befolg des hohen Auftrages wurde dem hochl. kk. Statthalterei-Praesidiumberichtet, daß seit dem Jahre 1849 das dem Milden Versorgungs Fonde gehörige sogenannte Sct. Anna Spital in Steyr den barmherzigen Schwestern vom heil. Vincenz von Paul in Verwaltung gegeben war und daß jeweilig ein Organ der Stadtgemeinde Vorstehung die Einhebung der VerpflegsRechnungen und die Abfuhr dieser Gelder an die Schwestern derart besorgte, daß ein oder zweimal die Bothin kam, welche das Geld übernahm der Frau Oberin abführte und deren Empfangsbestätigungen dem Referenten zu seiner Deckung übergab, ohne daß in der langen Reihe von Jahren sich jemals ein Anstand ergeben hätte. Seit September 1890 war Dr. Blumenthal mit dieser Agende betraut. Als sich im Laufe dieses Jahres im Sct. Anna Spitale puncto sanitärer Umstände Klagen einstellten und sich auch thatsächlich die Verhältnisse derart vertheuert haben, daß man mit 50 xr pro Tag keine vollständige Verpflegung mehr leisten kann, beschloß der Gemeinderath im Einvernehmen mit den barmherzigen Schwestern

vom 1. Jänner 1892 an das Spital in die städtische Verwaltung zu übernehmen (wodann die ganze Geldgebahrung durch das städtische Kassaamt zu gehen hat), die Verpflegungsgebühr auf 80 xr per Tag zu erhöhen, die Erlangung des Oeffentlichkeitsrechtes anzustreben und sodann das Spital zu vergrössern. Infolge dessen erhielt der Kassier den Auftrag die Journale anzulegen und mit 1. Jänner 1892 die Spitals Kassagebahrung zu übernehmen und erhielt Dr. Blumenthalden Auftrag, mit Ende December sein, Referat abzuführen und daher alle noch vor handenen Ausstände zur Uebergabe zusammenzustellen.- Sowohl die Familie des Dr. Blumenthal in Graz als auch die Familie seiner Frau in Budapest leben beide in wohlhabenden Verhältnissen, es erschien sonach die Angabe, daß seine Frau eine bedeutende Zulage habe, glaubwürdig und wurde hier ausser einer Schuld beim Kleidermacher Wisniewsky eine weitere Schuld nicht bekannt, auch war seine Lebensweise in Steyr keine besonders kostspielige so daß kein Anlaß zum Argwohne vorhanden war. Glaublich am 18. November erfuhr der Herr Stadtsecretär, daß Blumenthal sich in Steyr 300 fl auf vierzehn Täge ausgeliehen habe

und glaubte er Blumenthal wolle damit seinen Schneider bezahlen, als er erfuhr, daß Blumenthal dies nicht gethan, sondern das Geld offenbar zur Deckung einer dringenden anderweitigen Schuld benöthiget hat, gab er am 22. November dem Dr. Blumenthal den Auftrag, seine Amtsgelder zur Abfuhr zusammenzu stellen und das Spitals-Referat an den zweiten Adjuncten Ebmer abzugeben. Den anderen Tag führte Blumenthal die Polizei-Licenz-Gelder in Ordnung an das Kasseamt ab, worauf ihn dann Herr StadtSecretär aufforderte mit ihm in das Spital zur Oberin zu fahren und dort nachzufragen, ob die Spitals-Eingänge in Ordnung seien. Auf die Frage des Stadtsecretärs ob die Abfuhr der Verpflegsgelder in Ordnung ist, ließ ihn die Frau Oberin in das Nebenzimmer bitten und fragte ihn, ob er nicht vor etwa vierzehn Tagen ihren Brief erhalten habe, welche Frage Herr Stadtsecretär verneinen mußte. Die Frau Oberin theilte nun mit, daß laut in vertraulicher Weise gepflogener Erhebungen mehrere hundert Gulden bereits eingehoben, ihr aber nicht abgeführt worden sind.

Hierauf nahm der Herr Stadt-Secretär sofort eine eingehende Revision der angeblichen Rückstände vor und es ergab sich, daß über tausend Gulden bereits einbezahlt aber nicht abgeführt waren und Blumenthal den oben erwähnten Brief der Frau Oberin an Herrn Stadtsecretär für ihn übernahm, ihm jedoch nicht übergeben hatte. Die Frau Oberin eine seelengute Frau, gab Blumenthal acht Tage Zeit zur Verrechnung, erklärte dem Herrn Bürgermeister, sie erachte sich vor geschehener Rechnungslegung nicht für geschädigt. Blumenthal übergab seine Referate versprach der Oberin in kürzester Zeit volle Deckung zu schaffen und reiste zu diesem Behufe am nachsten Tage ab, drei Tage später erlegte sein Onkel hieramts 2400 fl als Deckung für den schlüßlich sich ergebenden Abgang wodurch die barmherzigen Schwestern vollkommen schadlos gehalten erscheinen Blumenthal schickte sodann das Ansuchen um seine Dienstesenthebung, welche sofort gewährt wurde. Die seither gepflogenen Erhebungen des Spitals Referates ergaben daß die erlegte Deckung vollkommen hinreicht. Was Bkumenthals Privatschulden in Steyr anbelangt, so sind dieselben, wie bekannt, nun

mehr voll bezahlt. Hierauf theilt der Herr Vorsitzende mit, daß er die Scontrierung sämmtlicher Kassenbestände veranlaßt habe, daß dieselbe von den vom löblichen Gemeinderathe zu KassenCommissären gewählten Herren Gemeinderäthen Mathias Perz und Leopold Huber durchgeführt wurde und ersucht den Herrn StadtSecretär das über die Vornahme der KasseScontrierung aufgenommene Protokoll zur Verlesung zu bringen. Herr Stadtsecretär verliest dieses Protokoll, welches lautet: Protokoll aufgenommen am 11. December 1891 bei der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr über die um 9 Uhr Vormittags infolgte Scontrierung der Gebahrung der Stadtkasse und der ihrer Verrechnung anvertrauten Fonde. Gegenwärtig die Herren Bürgermeister Joh. Berger, die Kassen Commissäre Leopold Huber und Mathias Perz, ferner der Stadtsecretär, der Stadtkassier der Rechnungsführer und der Rechnungsassistent. I. Stadtkasse. Laut den von der Finanz-Section allmonatlich

revidierten Journalen betragen die Einnahmen ab 1. Jänner 1891 bis 11. December 1891, 9 Uhr Vormittags 593.215 fl 10 1/2 xr wohingegen die Ausgaben betragen. 577.453 fl 05 1/2 xr so daß sich zu ergeben hat ein Kassestand von 15.762 fl 05 xr welcher Kassestand vom Kassier vorgelegt und nach Zählung des Geldes als thatsächlich genau vorhanden constatiert wird; auch wird constatiert das Vorhandensein einer Reserveeinlage der Stadtkasse bei der Sparkasse pr 1544 fl 70 xr, mit Sparbuch N°. 52.544. Ferner sind vorhanden als noch nicht im Haupt-Journal gebucht. Umlagen 56 fl 79 xr, Zinsungen 712 fl 56 xr II. Versorgungsanstalten Einnahmen vom 1 Jänner bis 11. December 1891, 9 Uhr Vormittags 62.931 fl 58 1/2 xr Ausgaben 55.617 fl 95 xr Kassestand 7.313 fl 631/2 xr welcher Betrag vorhanden ist. Ferner sind vorhanden extra zwei Einlagen bei der Werndl-Stiftung. 8 fl 64 xr, Sparkassebuch N°. 55.395, Almhofers Schulstiftung. 421 fl 32 x, Depositen Bankbuch N°. 5467 IV. Armen Subscriptionsfond. Einnahmen vom 1. Jänner bis 11. December 1891 9 Uhr Vormittags 17.004 fl 16 xr Ausgaben 16.959 fl 65 xr Kassestand 44 fl 51 xr welcher Betrag vorhanden ist. Ferner sind vorhanden extra eine Einlage in der Depositenbank-Filiale in Steyr: 332 fl 36 xr N°. 5492

IV. Armenverpflegs Fond Einnahmen vom 1. Jänner bis 11. December 1891/9 Uhr Vormittags 2883 fl 10 r Ausgaben 1382 fl 03 xr Kassestand 1501 fl 07 xr welcher Betrag vorhanden ist. V. Armenhausbaufond. Einnahmen vom 1. Jänner bis 11. December 1891, 9 Uhr Vormittag 1013 fl 77 xr Ausgaben 859 fl 53 1/2 xr Kassestand 154fl 23 1/2 xr welcher Betrag vorhanden ist. Ferner sind vorhanden extra eine Einlage bei der hiesigen Depositenbank. 830 fl 60 xr, N. 4662 VI. Local-Realschulfond. Einnahmen vom 1. Jänner bis 11. December 1891, 9 Uhr Vormittags 2036 fl 95 xr Ausgaben 1509 fl 25 xr Kassestand 527 fl 70 xr welcher Betrag vorhanden ist. Ferner sind vorhanden extra eine Einlage über 1404 fl 32 xr bei der Sparkasse N°. 20.558. VII. Stipendien. Einnahmen vom 1. Jänner bis 11. December 1891 9. Uhr Vormittags betragen 1.082 fl 54 1/2 xr Ausgaben 968 fl 58 1/2 xr Ergibt einen Kassastand von 113 fl 96 xr welcher Kassastand ebenfalls vorhanden ist.

Als Extra Einlagen sind vorhanden für die Alt-Fenzlsche Stiftung Sparkasse Einlage 87 fl 45 xr N°. 59.098, für die Pfefferlsche Stiftung. Sparkasse Einlage 81 fl 13 1/2 xr N°. 59.097, welche ebenfalls vorhanden sind. VIII. Imhofsche Grufterhaltungs Gelder: 35 fl 76 xr richtig vorhanden. IX. Aichingersche Legate im Depot 2500 fl richtig vorhanden. Schlüßlich wurden noch in der Kasse vorgefunden, ein Sparkassebuch der Prager Sparkasse über 2022 fl 75 xr, welcher Werth als Deckung für die in Verrechnung befindlichen Verpflegsgelder im Sct. Anna Spitale erlegt wurde, ferner an Bargeld und Münzen bei 272 fl welches Geld zu einigen noch in der Erledigung befindlichen Geschäftsstücken gehört und einstweilen in der Stadtkasse deponiert ist. Hiezu wird bemerkt, daß die Journale und Belege Post für Post geprüft und auch sämmtliche durch das Amt gehende Gelder eingezahlt und verbucht vorgefunden worden sind. Bei einzelnen Referaten, wie z. B. bei den MilitärTaxen, Jagdkarten, Licenzgeldern etc, würde eine Besorgung durch das Kasseamt einen sehr complicierten und kostspieligen Geschäftsgang zur Folge haben daher es sich empfiehlt diese Referate, welche wie vorstehend constatiert, vollkommen in Ordnung sind wie bisher zu belassen, umso mehr als der Herr

Bürgermeister bereits angeordnet, daß die Abfuhr und Nachweisung dieser Gelder nun allmonatlich zu erfolgen hat. Hierauf geschlossen und gefertiget: Der Vorsitzende Johann Berger. Die Gemeinderäthe: Der Amtsleiter. M. Perz. Leopold Huber. Fritz Hähnel. Die Kasserbnamten: J. Paarfusser. V. Jandaureck. W. Damhofer. Herr Gemeinderath Dr. Angermann ergreift das Wort und führt aus, daß der Gemeinderath durch die Mittheilung des erschöpfenden Berichtes der Stadtgemeinde Vorstehung an die hochlöbliche k.k. Statthalterei über die Affaire Blumenthal vollkommen aufgeklärt sei und er glaube, daß der Gemeinderath das Vorgehen des Herrn Bürgermeisters und der Stadtgemeinde Vorstehung in dieser Angelegenheit vollkommen correct finden werde. Er beantrage daher, die vom Herrn Bürgermeister genehmigte Dienstesenthebung des Dr. Blumenthal gemäß § 49 des Gemeinde Statutes genehmigend zur Kenntniß zu nehmen.

Er halte es aber im Interesse der Aufklärung dieser Sache für erforderlich, daß nicht nur der Gemeinderath von diesem Berichte Kenntniß erlange, sondern daß auch die ganze Bevölkerung von Steyr ihn erfahre damit sie sich über den Vorgang das richtige Urtheil bilden könne, daß sie finde, daß derselbe ein correcter war und damit insbesondere der von einem auswärtigen clericalen Blatte gemachte Vorwurf, daß der Gemeinderath in dieser Sache Geheimmisthuerei pflege, als ungerechtfertigt erscheine. Jeder der ein rechtliches Gefühl hat wird die Handlungsweise des Dr. Blumenthal verurtheilen, aber jeder solle auch die Fällung eines Urtheiles über das Vorgehen der Stadtgemeinde Vorstehung bis zu dem Zeitpunkte aufbewahren, bis die Angelegenheit vor dem competenten Orte, nämlich in der öffentlichen GemeinderathsSitzung erörtert sein wird. Er beantrage daher daß der mitgetheilte Bericht an die hochlöbliche k.k. Statthalterei in dem Protokolle wörtlich aufgenommen und mit dem Protokolle veröffentlicht werde. Die Anträge des Herrn Gemeinderathes Dr. Angermann werden einstimmig angenommen. Herr Gemeinderath Gustav Ritzinger beantragt, daß auch das Protokoll über die Revision der Kassenbestände im heutigen Raths Protokolle aufgenommen und somit veröffentlicht werde. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

Nachdem hiermit diese Angelegenheit erledigt, ersucht der Herr Vorsitzende den Herrn Stadtsecretär die weiters vorliegenden Mittheilungen zu verlesen. Für die Zuwendung von Subventionen aus dem Reservefonds Zinsenantheile der Stadtgemeinde Steyr pro 1890 sind von den nachangeführten Vereinen resp. Corporationen Dankschreiben beziehungsweise Empfangsbestätigungen eingelangt und zwar: 1. Vom Ober-Commando der freiwilligen Feuerwehr in Steyr 2. Von der Anstalt armer Schutzkinder in Steyr 3. Vom Verschönerungs-Verein 4. Vom Gewerbeverein 5. Vom Stenographen-Verein 6. Von der Gesellschaft der Musikfreunde, 7. Von der kk. vereinigten Fachschule und Versuchsanstalt für Eisen- und Stahl-Industrie in Steyr 8. Handels Gremium Steyr 9. Verein der Schulfreunde Der Verein der Schulfreunde ladet gleichzeitig den Gemeinderath zu der Mittwoch den 23. December 1891 5 Uhr Abends im Turnsaale der Knaben Volksschule in Steyrdorf statt-

findenden Christbaumfeier des Kaiser Franz Josef Knabenhortes ein. Zur Kenntniss. Die Erben nach dem am 28. October d.J. verstorbenen hochwohlgeborenen Herrn Georg Ritter von Aichinger haben den Betrag von 500 fl zur Vertheilung unter Arme den Betrag von 500 fl für den Milden Versorgungs-Fond gespendet und ausserdem den Betrag von 2000 fl zur Errichtung einer Stiftung für ausser dem Statutarischen Genusse stehende kranke Mitglieder der allgemeinen Arbeiter Kranken und Unterstützungs Kasse in Steyr gewidmet welcher Betrag vorläufig im städtischen Kassaamte deponirt wurde. Den Spendern wird hiefür durch Erheben von den Sitzen der Dank zum Ausdrucke gebracht und einstimmig beschlossen, denselben auch den Dank schriftlich zu übermitteln. Von der k.k. Post und Telegraphen Direction in Linz ist folgende Note eingelangt: An die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung im Steyr. Behufs früherer Bestellung der Briefpost

für Steyr und Garsten hat sich die gefertigte Direction veranlaßt gesehen diese Post statt mit dem Zuge 1127 aus Sct. Valentin (Steyr an VIII. 1. Vorm) via Amstetten-Kleinreifling und zwar mit den Zügen 911/1122 (Steyr an V. 45 Früh) zur Beförderung zu bringen. Bei dem Umstande als der Zug Steyr GarstenAgonitz N°. 1 von Steyr Garsten vor Ankunft des Zuges 1127 aus Sct. Valentin abfährt, mußte auch die Leitung der Briefpost für die Postaemter in Neuzeug, Grünburg, Leonstein und Molln via Amstetten-Kleinreifling statt via Sct. Valentin angeordnet werden. Diese Anordnungen haben sich bis auf die letzte Zeit als dem angestrebten Zwecke entsprechend erwiesen; indem früher und durch lange Zeit hindurch keine Unregelmässigkeiten sich herausstellten. Bedauerlicher Weise zeigten sich aber solche in kürzester Zeit weil der Zug 911 aus Amstetten in der Station Kleinreifling den Anschluß an den Zug 1122 nach Sct. Valentin versäumte und dem zufolge die Posten für obgenannte Postaemter ab Kleinreifling erst mit dem Zuge 1114 (Steyr an II. 49 Vorm) Weiterleitung erhalten konnten.

Wie im früheren Falle des Anschlußversäummisses so hat die gefertigte Direction auch anläßlich des am 20. November l.Js. vorgekommenen Zugsversäumnisses eingehende Erhebungen eingeleitet und zwar bei der kk. Eisenbahn-Betriebs Direction in Villach sowie bei den kk. Post- und Telegraphen Directionen in Graz und Wien. Aus welchem Grunde das Zugsversäumniß am 20. November l.Js. hervorgerufen wurde und ob dem Zugspersonale oder der Bahnstation in Kleinreifling ein Verschulden beizumessen ist, erscheint noch nicht constatirt. Um weiteren Verspätungen der Posten für Steyr, sowie für Neuzeug, Grünburg, Leonstein und Molln wegen verschuldeter oder unverschuldeter Zugsversäumnisse in Kleinreifling vorzubeugen, hat übrigens die gefertigte Direction ab 25 November l.Js. die Leitung der Briefpost von den Zügen Innsbruck-Wien 11W/12 (Bahnpost 13) und von den Zügen N°. 1 (Bahnpost 15) und 11 (Bahnpost 13) aus Wien für Steyr, sowie für Neuzeug, Grünburg, Leonstein und Molln mittelst des von Sct. Valentin um 3.12 Früh abgehenden und in Steyr um 4.7 Früh

eintreffenden Gütereilzuges N°. 1165 angeordnet und zur Uebername dieser Posten vom Zuge 1165 eine Fußbothenpost zwischen dem Postamte Steyr und dem Bahnhofe eingerichtet. Hievon beehrt sich die k.k. Direction der löblichen Stadtgemeinde-Vertretung diensthöflich die Mittheilung zu machen. k.k. Post und Felegraphen Direction. - Rumersdorfer. Wird zur erfreulichen Kenntniss genommen. - Z. 23540 Die allgemeine Arbeiter Kranken und Unterstützungs Kasse in Wien dankt für die zum Zwecke der Erbauung eines Reconvalescentenheims gewährte Spende pr 50 fl Zur Kenntniß. - Zahl 33824 Hierauf wird zur Erledigung der Tages Ordnung geschritten: I. Section Referent Sections-Obmann Herr G.R. Anton Jäger von Waldau. 1. Den Ansuchen des Josef Steininger, Hausbesitzers in Steyr N°. 69 Sierningerstrasse um Aufnahme in den Gemeinde-

Verband und Verleihung des Bürgerrechtes gegen Erlag der Taxen und des Josef Dorfer, Fabriksarbeiters in Steyr, um Aufnahme in den Gemeinde Verband gegen Taxerlag wird einstimmig Folge gegeben. - Z 24754, 2466 Den Vorsitz übernimmt Herr Vicebürgermeister Johann Redl. 2. Frau Annar Scharhauser, Besitzerin des Hauses Consc. N°. 83 in der Sierningerstrasse hat gegen den aus feuerpolizeilichen Rücksichten ertheilten Auftrag der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr vom 11. November d.Js. Zahl 18806 den Recurs eingebracht. Die Section stellt folgenden Antrag: In vorläufiger Erledigung dieses Recurses ist diese Gegelegenheit der Bausection mit der Weisung abzutreten, die angesuchten Erhebungen zu pflegen und dem Gemeinderathe Bericht zu erstatten ob und in wie weit durch die von der Recurrentin beantragten Abaenderungen den feuerpolizeilichen Vorschriften Genüge geleistet werden kann. Einstimmig angenommen. - Z 23636 Der Herr Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz. 3. Dem Recurse der Frau Karoline Reitner gegen die Entscheidung des Armenrathes

vom 3. November 1891 Z. 161AR wird gemäß des Sectionsantrages einstimmig keine Folge gegeben. - Z. 23418 II. Section. Referent: Sections Obmann Herr G.R. Mathias Perz. 4. Der Theater Director Herr Anton Galotzy bittet ihm ausser der bereits bewilligten Subvention pr monatlich 100 fl Beleuchtung und Beheitzung des Theaters unentgeldlich beizustellen. Die Section beantragt, diesen Ansuchen keine Folge zu geben. Herr G.R. Dr. Angermann stellt die Frage wie hoch die Kosten der Beleuchtung und Beheitzung des Theaters zu stehen kommen. Herr Stadtsecretär beantwortet diese Frage dahin, daß in früherer Zeit dem jeweiligen Theater Direcfor die Beleuchtung und Beheitzung des Theaters, welche damals auf circa 7 fl per Vorstellung kam, aus Gemeindemitteln beigestellt wurde und daß später an Stelle dieser Unterstüt-

zung die Subvention monatlicher 100 fl bewilliget wurde, für sechs Monate habe die Beleuchtung und Beheitzung des Theaters ungefähr 770 fl gekostet im vorliegenden Falle würde es sich nur um drei Monate handeln. Nach längerer Debatte an der sich die Herren G.R. Dr. Angermann, Dr. Kurz, Mayr, Kautsch, Dr. Höfner, Ritzinger betheiligen, stellt der Herr G.R. Dr. Angermann den Antrag dem Theater Director Anton Galotzy für kommende Zeit, während welcherer noch Vorstellung geben wird, als Entschädigung für die Kosten der Beleuchtung und Beheitzung des Theatersmonatlich 100 fl im Nachhinein zahlbar zu bewilligen und begründet diesen Antrag damit, daß der Besuch des Theaters trotz der redlichen Bemühungen des Directors ein sehr schlechter sei. Herr G.R. Ritzinger stellt den Antrag daß die Gemeinde bloß die Kosten der Beleuchtung für den Rest der Saison auf sich nehme während die Kosten der Beheitzung vom Theater Director getragen werden sollen.

Bei der vom Herrn Vorsitzenden eingeleiteten Abstimmung werden die Anträge der Herren G.R. Dr. Angermann und Ritzinger per majora abgelehnt und wird der Antrag der Finanz Section mit Stimmenmehrheit (7 Stimmen dagegen) angenommen. - Z. 23692 5. Wird einstimmig das städt. Haft- und Ländgefälle dem Herrn Karl Huber für die Zeit vom 1. Jänner 1892 bis 1. Jänner 1893 unter den bisherigen Bedingungen wieder verpachtet. - Z. 24115 6. Wird einstimmig das Verschleißgewölbe N°. 1 beim Bürgerspitalgebäude dem Herrn Wenzel Rehberger vom 1. Jänner 1892 bis 31 December 1892 unter den bisherigen Bedingungen um den jährlichen Pachtzins von 130 fl wieder vermiethet. Zahl 23521 7. Gemäss Sitzungsbeschlusses vom 20. v.Mts. hat die Finanz-Section Erhebungen gepflogen in welcher Weise die Schulden der Stadtgemeinde Steyr in ein unkündbares Darlehen mit fixirten Zinsfusse umgewandelt werden können. Zu diesem Behufe

hat sie sich an die Direction der hiesigen Sparkasse und der LandesHypotheken Anstalt gewendet, von welchen Anstalten auch bereits Antwortschreiben eingelangt sind. Ueber Antrag des Herrn G.R. Kautsch gelangt zunächst die Zuschrift der Direction der hiesigen Sparkasse zur Verlesung, welche lautet:- Löbliche Finanz-Section des Gemeinderathes der Stadt Steyr. Ueber die werthe Anfrage vom 4. d.Mts. Zahl 24466 wegen Unifizirung der Schuld der Stadt Steyr von rund einer Million Gulden verzinslich zu 4 1/4 %, rückzahlbar in 54 1/2 Jahren beehrt sich die Sparkassa Direction die Mittheilung zu machen, daß selbe gerne bereit wäre diese Unifizirung mit der löbl. Stadtgemeinde Steyr durchzuführen, wenn für die Schuld pr 1 Million Gulden der Zinsfuß mit 4 1/2 % festgestellt wurde, weil die Sparkasse in Steyr mit Rücksicht auf ihre anderen Schuldner von dem jetzt geltenden Zinsfusse von 4 1/2 % nicht abzugehen in der Lage ist. Die anderen gestellten Bedingun-

gen wegen Fixirung dieses Zinsfusses, Unaufkündbarkeit des Darlehens und Amortisierung mit halbjährigen Quoten zu 1/2 % der Gesammtschuld könnte die Sparkassa mit Rücksicht auf die volle Sicherheit des Darlehensnehmers eingehen. Indem wir den uns zugesendeten Tilgungsplan der Hypothekenbank zurücksenden erlauben wir uns einen von hier ausgearbeiteten Tilgungsplan mit 51 Jahren zu Ihrer gefälligen Einsicht, gegen seinerzeitigen Rückschluß vorzulegen. Achtungsvoll. Die Direction der Sparkassa in Steyr. Joh. Amort. Steyr, am 4. Decbr. 1891 Im Einvernehmen mit den eingeladenen Experten Herrn Director Jacob Kautsch beantragt die FinanzSection an die hiesige Sparkassa das Ansuchen zu richten der Stadtgemeinde Steyr behufs Unificierung der städtischen Hypothekar und schwebenden Schulden pr

998.143 fl 81 xr ein Darlehen im Betrage von rund einer Million gegen den fixen Dinsfuss pr 4 1/2 % und gegen Zusicherung der Unkündbarkeit des Zinsfusses und des Schuldkapitales während der vereinbarten Dauer des Darlehens nämlich während 51 Jahre zu gewähren, doch müßte der Stadtgemeinde Steyr das Recht der halbjährigen Kündigung des ganzen oder eines Theiles des Darlehens zugestanden und dieses Recht in die Bestimmungen des Vertrages aufgenommen werden. - Es empfiehlt sich dieses Darlehens-Geschäft mit der hiesigen Sparkasse zu machen, nachdem die Stadtgemeinde Steyr an der Rentabilität der hiesigen Sparkassa beziehungsweise an den Erträgniss des Reservefondes und an dessen Höhe im bedeutenden Masse mit interessirt erscheint. Herr G.R. Ritzinger begrüßt den Antrag der Finanz-Section. Herr GR. Dr. Angermann stimmt

ebenfalls dem Sectionsantrage mit Ausnahme des Passus zu nach welchem der Gemeinde das Recht der halbjährigen Kündigung des ganzen oder eines Theiles des Darleihens eingeräumt ist, er sei in dieser Sache in zweifacher Beziehung interessirt und zwar als Gemeinderath und als Rechtsconsulent der Sparkasse. Die Sparkasse übernehme das Risiko das Darleihen für die Ganze Dauer der Tilgung mit 4 1/2 % Zinsen zu leihen, wenn die Sparkassa nicht künden dürfe, so erscheint es doch nur recht und billig daß auch ihr nicht gekündet werden könne. Herr G.R. Kautsch tritt der Anschauung des Herrn Dr. Angermann entgegen. Als Vertreter der Gemeinde trete er dafür ein, daß der Gemeinde das Recht gewährt werde, daß sie das Schuldkapital zurückzahlen könne, wann sie wolle. Er halte gerade diese Bestimmung für ungemein wichtig, denn falls die Gemeinde einmal in die Lage versetzt werden sollte, ein weiteres Darleihen aufnehmen zu müssen und sich zu diesem

Behufe an eine Anstalt wendet, so könne in diesem Falle die Antwort derart sein, daß die Gemeinde sich an jene Anstalt wenden möge, wo sie die ersten Darleihen erhalten habe. Falls nun letztere nicht in der Lage wäre ein solches zur Verfügung zu stellen, so wurde die Gemeinde keine Hypotheken mehr aufnehmen können. Er ersuche den Sectionsantrag vollinhaltlich anzunehmen. Herr G.R. Ritzinger meint, Herr GR. Dr. Angermann habe hier wohl als Vertreter der Sparkasse gesprochen; sonst seien ihm seine Worte nicht recht verständlich; es solle doch gegen die Abstattung der Schuld der Gemeinde kein Hinderniß obwalten. Herr G.R. Kurz gibt der Anschauung Ausdruck, daß die Sparkasse keinen Grund haben werde auf die besprochene Bedingung einzugehen, da sie doch kein grösseres Risico übernehme als die Hypothecken Anstalt welche bereit ist, der Gemeinde dieses Recht einzuräumen. Herr G.R. Dr. Angermann erwiedert auf die Ausführungen des Herrn G.R. Ritzinger, daß er ausdrücklich gesagt habe, er sei an die Sache in zweifacher Weise interessirt

und zwar als Gemeinderath und als Rechts-Consulent der Sparkasse. Die Gemeinde habe ein Interesse, wenn das Darleihen bei der hiesigen Sparkasse unificirt wird, da die Gemeinde überhaupt ein Interesse an dem Prosperiren dieser Anstalt hat; er erinnere nur an den jährlichen Antheil der Reservefondzinsen. Dieser Standpunkt habe ihn als Gemeinderath geleitet. Als Rechtsconsulent der Sparkasse habe er in Erwärgung gezogen ob die Bedingungen welcher dieser Anstalt gestellt werden mit dem Statute im Einklang stehen und hierin habe er seine persönliche Anschauung zum Ausdruck gebracht, es solle der Sparkasse gegenüber ein anderer Standpunkt eingenommen werden, da diese eine HumanitätsAnstalt sei, während die Hypotheken-Anstalt als solche nicht angesehen werden könne. Nach kurzer Debatte wird sonach der Sectionsantrag einstimmig angenommen. - ad Z. 24466 24509 Herr Vicebürgermeister Redl berichtet daß laut Zuschrift der oesterr. Waffenfa-

briks-Gesellschaft und des vom Zimmermeister Herrn Julius Huber abgegebenen Gutachtens der Bauzustand der sogenannten Haindlwehre deren Erhaltungskosten die Stadtgemeinde mit einem Drittheile zu bestreiten hat, ein schadhafter geworden sei. Die Sache sei dringend zu behandeln und ersuche daher den Gemeinderath bereits heute hierüber Beschluß zu fassen. Nachdem der Gemeinderath einstimmig beschlossen hat über diese Angelegenheit zu berathen und zu beschliessen trägt der Herr Referent den Sectionsantrag vor, der dahin geht zu beschliessen, bei der dringenden Neuherstellung des schadhaften Theiles der Wehre von der Steierbrücke aufwärts in einer beiläufigen Länge von 25 Meter und einen Kostenbetrage von circa 6 bis 7000 fl den auf die Stadtgemeinde Steyr entfallenden Betrag eines Drittels der Kostensumme bewilligen und die Durchführung dieser Herstellungen der oesterreichischen Waffenfabrik zu übertragen. Der Sectionsantrag wird einstimmig angenommen. - Z 24975 1891 Herr G.R. Tomitz beantragt der Gemeinde

rath möge dem Herrn Dr. Krakowitzer zu seinem Jubiläum schriftlich gratuliren, welcher Antrag einstimmig angenommen wird. Nachdem der Antrag des Herrn Dr. Kurz die Theater frage nochmals in Verhandlung zu nehmen, einstimmig abgelehnt wurde und sich Niemand mehr, zum Worte meldet, erklärt der Herr Vorsitzende die Sitzung um 5 Uhr Abend für geschlossen. Der Vorsitzende. Die Gemeinderäthe. Der Schriftführer.

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