Ratsprotokoll vom 20. November 1891

Der Armensubsuriptionsfond hat die Verpflegung der zwangsweise zur Arbeit im Herrenhause angehaltenen notorischen Bettler und Trinker und die Mittagsverpflegung der Unterstandler mit Suppe und Brod zu bestreiten und ergänzt sich alljährlich aus den etwaigen Ersparnissen bei der Armenpflege überhaupt und namentlich aus der gewöhnlich in den ersten Monaten jeden Jahres stattfindenden allgemeinen Armen Subscription und erlaubt sich das Comité zu beantragen, daß der löbliche Gemeinderath auch im Jahre 1892 diese Subscription seitens des stets fürsorglichen städtischen Armenrathes vornehmen lassen möge. Nachdem nun sämmtlich vorstehende Praeliminarien den gestellten Anforderungen entsprechen, so beantragt das Comité die Genehmigung derselben. Beschluss einstimmig nach Antrag. Herr Gemeinderath Kautsch ersucht um das Wort und führt aus, daß der Schuldenstand der Stadtgemeinde Steyr eine sehr bedeutende Summe ausmache und daß man sich Fragen müsse unter welchen Bedingungen die Stadtgemeinde ihre Darlehen schulde. Sie stehe einem Gläubiger gegenüber der jederzeit berechtiget sei auf ein halbes Jahr die Schuld ganz oder zum Theile zu künden;

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