Beschluss einstimmig nach Antrag. Bezüglich der übrigen Praeliminarien ist folgendes zu bemerken: a. Das Praeliminare des städtischen Armen-Institutes weisst an eigenen Einnahmen aus 11.000 fl wohingegen die Jahres Ausgaben betragen 26.000 fl so daß sich ein Abgang ergibt von 15.000 fl welcher Abgang im Praeliminare der Stadtkassa unter der ordentlichen Ausgabe Post II vollkommen gedeckt erscheint. b. Das Praeliminare des Milden-VersorgungsFondes weisst an Jahres Einnahmen aus 8.248 fl und an Ausgaben 8.248 fl es resultiert daher bei demselben kein Uiberschuss und erscheint das Mehrerforderniß durch Uibernahme des Sct. Anna Spitales in die städtische Verwaltung beim StadtkassaPraeliminare bei der ausserordentlichen Ausgabe- post XVII 8 gedeckt. c. Die Praeliminarien der 33 abgesondert verwalteten Stiftungen ihren stiftbriefmässigen Verflichtungen auch im Jahre 1892 anstandslos nachkommen können. d. der Armenhaus-Baufond mit einem Kapitale von 17.015 fl e. Der Armen Verpflegungsfond mit einem Kapitale von 65.250 fl Der Armen Subscriptionsfond mit einer Reserve von 6.500 fl auch diese drei Fonde können ihren Verpflich- tungen vollkommen entsprechen.
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