Ratsprotokoll vom 20. November 1891

Uibertrag 279.00 fl Nachdem 11.000 fl für die Rückvergütung bei der Bierausfuhr und 775 fl als Kosten der Einhebung angenommen erscheinen, so erscheint angenommen das Reinerträgniß aus den Verbrauchsumlagen mit 35.225 fl (1890 46.280 fl) Für die Einhebung der Verbrauchsumlage auf gebrannte geistige Flüssigkeiten ist die Bewilligung seitens des hochlöblichen oberoesterreichischen Landes Ausschusses erforderlich Das Comité beanträgt, um diese Bewilligung einzuschreiten. Beschluss einstimmig nach Antrag. 4. Die Einhebung 30 %iger Verzehrungssteuer- Zuschläge sund zwar: a. für Wein und Obstmost 2.600 fl b. für Fleisch 6.406 fl daher Summe der Verzehrungssteuer Zuschlage 9.000 fl Auch für die Einhebung dieser Verzehrungssteuer Zuschläge ist die Bewilligung seitens des hochlöblichen Landes Ausschusses erforderlich. Das Comité beantragt, um diese Bewilligung einzuschreiten. Beschluss einstimmig nach Antrag. Die gesammten Umlagen und Zuschläge erscheinen also eingestellt mit 262.000 fl XV. Kaufschillinge für verkaufte Realitaeten - XVI. Andere ausserordentliche Einnahmen und zwar Rückvergütungsquote für die Kosten der Wasserleitung im Hause des Herrn Brückschweiger 43 fl Die ausserordentlichen Einnahmen belaufen sich somit auf 288.043 fl wird hiermit verglichen das zu bedeckende Erforderniss mit 287.410 fl so ergibbt sich ein voraussichtlicher Uiberschuss von 633 fl Das Comité beantragt, vorstehendes Praeliminare der Stadtkassa für das Jahr 1892 zu genehmigen.

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