Uibertrag: 157.875 fl rechnet man hiezu die ordentlichen Ausgaben pr 230.535 fl so zeigt sich ein Gesammterforderniß von 388.410 fl hievon ab die ordentlichen Einnahmen mit 101.000 fl so ergiebt sich ein Abgang von 287.410 fl Das Comite beantragt die Genehmigung der ausserordentlichen Ausgaben Summe pr 157.875 fl Beschluss einstimmig nach Antrag. Zur Deckung dieses Abganges dienen wie alljährlich die ausserordentlichen Einnahmen und wird vom Comité einstimmig die Einstellung nachfolgender ausserordentlicher Einnahmsposten beantragt: D. Ausserordentliche Einnahmen. XIV. 1 Die Einhebung einer städtischen GemeindeUmlage von den mit 370.000 fl angenommenen, directen aerarischen Steuern sammt Zuschlägen im bisherigen Ausmahs von 60 % ergibt 222.000 fl Hiebei ist die Umlage der oesterreichischen Waffenfabrik angenommen mit 144.000 fl Für die Einhebung dieser Umlage auf die directen Steuern sammt Zuschlägen ist die Einholung der Bewilligung seitens des hochlöblichen oberoesterreichischen Landes Ausschusses erforderlich. Das Comité stellt den Antrag um diese Bewilligung einzuschreiten. Beschluss einstimmig nach Antrag. 2. Die Einhebung von Zinskreuzern von den Gebäudezinsungen pr 300.000 fl 10.000 fl Die Einhebung folgender Verbrauchs-Umlagen: a. Von der Biererzeugung in Steyr pr. 30.000 Hectoliter a 60 xr bei Annahme von 5000 fl Creditgewährung 18.000 fl b. Von dem eingeführten Bier pr 46.666 Hectoliter a. 60 xr ergiebt 28.000 fl c. Von dem Verbrauch gebrannter geistiger Flüssigkeiten in Steyr 2 fl pr Hectoliter 500 Hectoliter 1000 fl daher das Brutto Erträgiss der Verbrauchs- Umlagen 47.000 fl Fürtrag 279.000 fl
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