Ratsprotokoll vom 20. November 1891

Gebahrung bei der Stadtkasse, bei den städtischen Versorgungs Anstalten und bei den milden Stiftungen für das Jahr 1892. Diese Praeliminarien sind laut Kundmachung vom 15. October 1891 Zahl 20.295 gemäß § 50, Punkt 2, Absatz 4 des Gemeindestatutes durch 14 Tage zur oeffentlichen Einsicht aufgelegen und wurden laut Amtsbericht vom 29. October 1891 Zahl 21.559 keinerlei Einwendungen erhoben. Beginn der Sitzung 10 Uhr Vormittags. Nach Constatierung der Beschlussfähigkeit beginnt das Comité die Berathung beziehungsweise die Antragstellung wie folgt. A. Ordentliche Einnahmen: 1. Activ-Interessen und zwar: a. von den vorhandenen verzinslichen Kapitalien im Nominale von 285.200 fl die Zinsen mit 6.5474 fl b. die sechste Amortisationsquote von dem der Brunnengemeinde Ort gewährten unverzinslichen Darlehen pr 600 fl mit 60 fl gibt zu sammen 6.607 fl II. Ertrag der städt. Gefälle und nutzbaren Rechte 16.300 fl III. Gebühren 350 fl IV. Ertrag der städtischen Realitäten (ohne Schulgebäude) 26.202 fl V. Steuer -Rückersätze. VI. Verwaltungs-Einnahmen 56 fl VII. Für Sicherheits Vorkehrungen 1.500 fl VIII Für Unterrichts Anstalten (Ertrag der Schulgebäude) 2.984 fl IX. für Armen Versorgung 14.000 fl X. für Sanitäts Vorkehrungen -- XI. Bauaemtliche Einnahmen 1700 fl XII. Diverse 30 fl XIII. Rückersätze gewöhnlicher Vorschüsse 1.271 fl Kassegebahrungsfond pr 30.000 fl Erdentliche Einnahmen-Summe 101.000 fl

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