Im Verwaltungs-Jahre 1891 wurde gemäß des Gemeinderathsbeschlusses vom 3. October 1890 für den Verbrauch von gebrannten geistigen Flüssigkeiten eine Verbrauchsumlage von 2 xr per Liter eingehoben. Bei Beibehaltung dieser Umlage für das Jahr 1892 wäre die angeschlossene Kundmachung zu erlassen und der Herr Bürgermeister mit dem Abschlusse der AbfindungsVerträge für von hiesigen Geschäftstreibenden einzuführende Spirituosenmengen zu betrauen. Im Jahre 1891 haben sich Nachstehende abgefunden. 1. Herr Gustav Gschaider mit 108 fl 2. Gottfried Reiss mit 100 fl 5. Josef Peteler mit 96 fl 4. Josef Demelbauer mit 60 fl 5. Frau Anna Skalla, mit 60 fl zusammen daher 424 fl Vom 1. Jänner bis 30. September 1891 wurden von nicht abgefundenen Partheien eingeführt 293 Hect, 85.5 Lit und hiefür entrichtet 587 fl 71 xr zusammen 1011 fl 71 xr Steyr am 20. October 1891. Der Stadt-Secretär Fritz Hähnel. Die Section, beantragt auch im Jahre 1892 eine Verbrauchs-Umlage von 2 fl pr
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