Ratsprotokoll vom 20. November 1891

eingesetzte Comité, wenn dasselbe wegen der seitherigen Neuwahlen in den Gemeinderath überhaupt noch bestehen sollte, seiner Function enthoben werden kann und daß der für diesen Zweck der Gemeinde zur Verfügung gestellte Grund einer anderen Verwendung der Waffenfabrik vorbehalten bleibt; nachdem derselbe für das Denkmal nicht geeignet befunden wurde. Wir beehren uns Ferner Ihnen mitzutheilen, daß durch die Summen, welche wir bereits heute schon zur Disposition haben die Errichtung dieses Denkmales absolut gesichert ist und daß wir den Entwurf eines solchen bereits in Bestellung gegeben haben. Hochachtungsvollst, oesterreichische Waffenfabriks Gesellschaft Dr. Hochhauser. Buddenbrock. Wird zustimmend zur Kenntniss genommen. - Z 296 Praes.

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