Maul- und Klauenseuche die strengsten Massnahmen notwendig macht und der Umstand, daß das als Viehmarktplatz bestimmte Seidlfeld verbaut wurde ohne daß für einen anderen Viehmarktplatz rechtzeitig vorgesorgt worden wäre, als ein stichhältiger Grund zu der angesuchten Bewilligung nicht angesehen werden kann. Linz den 13 September 1891 Für den k.k. Statthalter Heyss. Die Section beantragt der k.k. Statthalterei zu berichten, daß die Gemeinde einen Platz für die Wochen-Viehmarkt in Aussicht habe, daß jedoch die Herstellung der erforderlichen Einrichtungen längere Zeit in Anspruch nehmen werde. Nach dem der Herr Referent berichtet, daß die Section den städtischen Zimmerplatz für diesen Zweck als geeignet erachtet habe beantragt Herr GR. Kautsch die Bausection mit der Beschaffung eines geeigneten Platzes zu betrauen und bei dieser Arbeit den städtischen Zimmerplatz in Berücksichtigung zu ziehen. Der Sectionsantrag mit dem Zusatz Antrag des Herrn G.R. Kautsch
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